Es gib hier ein Dokument https://usth.bundesfinanzministerium.de/usth/2018-2019/A-Umsatzsteuergesetz/I-Steuergegenstand-und-Geltungsbereich/Paragraf-3/ae-3-10.html und dort den Absatz "Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistung" mit dem herrlich formulierten "Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung". Bei der Interpretation bin ich aber bei Rictools, sprich: das Finanzamt wird sicher nichts dagegen haben, wenn man mehr Steuern zahlt.
Wirtschaftlich kann das aber schon reinhauen, je nachdem wie hoch der Anteil an 7%tigen Produkten so ist.
Von daher ja, ist eine Komfortfunktion, die für den einen oder anderen aber schon wichtig sein könnte.
VG
Christoph