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Tracking - Urteil LG Frankfurt


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Für alle, die tracking-Software benutzen wie Kiwik, Google Analytics etc, könnte ein neues Urteil de LG Frankfurt von Bedeutung sein.

Die Nutzung von Piwik und anderer Tools wie Google Analytics ohne Belehrung und Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit gemäß §§ 15 Abs. 3, 13 Abs. 1 TMG stellt einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß (LG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2014 - 3-10 O 86-12).

 

Das komplette Urteil findet ihr hier:

http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/1438-LG-Frankfurt-a.M.-Az-3-10-O-8612-Vorheriger-Hinweis-auf-Trackingtool-Piwik.html

 

Zum einen stellt das Gericht hohe Anforderungen an die Hinweispflicht auf Tracking, zum anderen verlangt das Gericht eine Widersprucksmöglichkeit gegen das Tracking mit einer damit verbundenen (sofortigen) Abschaltmöglichkeit, das kann bei Google Analytics oder Kiwik ja über Cookies (sofern man das eingerichtet hat) noch funktionieren aber wie machen wir das z.B. bei webalizer?

 

Grüsse

Whiley

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