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Nachbestellen deaktivieren


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Hallo,

 

wiedermal eine Frage meinerseits.

 

Per Suche habe ich nix gefunden also frage ich hier.

 

Gibt es eine möglichkeit wenn ich die original Prestashop 1.5.3 Version verwende die nachbestellen Funktion zu deaktivieren?

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Nein ich meine die Funktion wo der Kunde auf seine Bestellung hinauf noch etwas nachbestellen kann.

 

Der Kunde kann im Kundencenter seine Bestellung die Bereits aufgeben wurde aufrufen und dann gibt es dort einen Button der heißt Nachbestellen.

 

Dann öffnen sich eine Eingabemaske wo er zB die Mengen der bereits bestellten Ware verändern kann.

 

Ich möchte das unterbinden.

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Diese Funktion ist ein wenig fehlinterpretiert. Unter nachbestellen ist gemeint: der Kunde hat bereits eine Bestellung abgegeben und kann dann bei Klick auf diesem Button die gleiche Bestellung nochmals generieren, ohne dass er extra zum Produkt gehen muss und dieses in den Warenkorb legen muss. Der Warenkorb wird 1:1 übernommen, er muss lediglich die Zahlungsoption und Versandoption auswählen und dann bestellen.

 

Wenn du das unterbinden möchtest, dann musst du es aus der Maske auskommentieren. Sitze gerade nicht am Arbeitsplatz, so dass ich dir die Datei nicht heraussuchen könnte. Ist eine TPL-Datei - Account oder so ähnlich in deinem Theme.

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Die Option "Nachbestellen" ist in Deutschland nicht zulässig und kann abgemahnt werden. Dieser Button ersetzt die Funktion "in den Warenkorb", ohne den aktuellen Preis und zusätzliche Infos (Grundpreis, MwSt. Versand, Produkteigenschaften) anzuzeigen.

Wir lösen diesen Punkt selbstverständlich mit germaNext.

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Naja ich bin ein österreichischer Shop Betreiber und solange ich nicht nach Deutschland liefere was ich für den Anfang noch nicht vorhabe sind 1 Button Lösung sowie Nachbestell Button entfernen nicht unbedingt notwendig.

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@ rumata - Mit dem 1-Button Fix ist aber keine Abmahngefahr gegeben. Zumindest nicht mit dem Fix der Community. Über die Bestellzusammenfassung kommt man nicht darüber hinweg und diese enthält alle nötigen Informationen. Wüsste nicht was man da dann abmahnen könnte. Diese Funktion ist ähnlich die eines Abos und diese sind ja auch nicht verboten, außer dass Abos eigenen Regeln unterliegen.

 

@ Fabsh - die Datei heißt history.tpl also in deinem Theme /themes/default/history.tpl ca. Zeile 68. einfach den Block "reorder" auskommentieren.

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@ rumata - Mit dem 1-Button Fix ist aber keine Abmahngefahr gegeben. Zumindest nicht mit dem Fix der Community. Über die Bestellzusammenfassung kommt man nicht darüber hinweg und diese enthält alle nötigen Informationen. Wüsste nicht was man da dann abmahnen könnte. Diese Funktion ist ähnlich die eines Abos und diese sind ja auch nicht verboten, außer dass Abos eigenen Regeln unterliegen.

 

 

Das hat mit der Button-Lösung nichts zu tun. Wie rumata oben bereits erklärt, handelt es sich um eine Art "Warenkorbbutton", jedoch ohne Hinweise auf MwSt., Versand, Versandgewicht u.ä. Sogar der aktuelle Preis ist unbekannt, denn dieser konnte seit der Bestellung sich geändert haben.

 

Zusätzlich können auch mehrere Produkte gleichzeitig in den Warenkorb gelegt werden, ohne das man überhaupt weiß, was das genau ist. Das ist noch problematischer als der eben genannte Punkt und lässt sich mit deutschem Recht nicht vereinbaren.

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Obwohl das Problem ja bereits gelöst ist: das hängt ja sehr starkt davon ab wie die Gesetze umgesetzt wurden. Hat man den Hinweis der Steuer und Versand, so wie in den Fixen vorgegeben sichtbar im header, also im ganzen Shop, auch im Einkaufskorb, somit erfüllt man hier das Gesetz mehr als erforderlich. Man muss nicht unbedingt über eine Artikelseite gehen. Für germanext mag es sein, dass es da Probleme gibt, aber auf keinen Fall für die von der Community vorgeschlagenen Fixe.

 

Beim zweiten Punkt kann ich nicht ganz folgen... Wenn man die Bestellung nachbestellt und dann noch etwas zusätzliches in den Korb legt, ergibt sich hier auch keinerlei Probleme. Man kann alles im Warenkorb löschen oder ändern ohne dass man in irgendeiner Art und Weise mit irgendeinen der Gesetze in Konflkt gerät.

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Es ist nun mal so, dass neben jedem "zum Warenkorb" Button IMMER Produktkaufbedingungen stehen müssen (Aktikelname und Artikelmerkmale, MwSt., ggf Grundpreis, Versandgewicht und Versankosten). Diese Angaben müssen in der unmittelbaren Nähe zum Warenkorbbutton stehen, nicht im Header, nicht im Footer, nicht sonst wo, es reicht einfach nicht. Und da der Nachbestellen Button die Rolle des zum Warenkorb Button erfüllt, trifft es hier genau so zu. Dass man mit diesem Button gleichzeitig mehrere Artikel "blind" zum Warenkorb hinzufügen kann, verstärkt die Problematik noch zusätzlich.

 

Es handelt sich um objektive Einschätzung der Nachbestellen Funktion aus der Sicht des deutschen Gesetzes. Ob man das mit manuellen Änderungen (Fixen) oder mit germaNext löst, ist egal.

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Ich will da garnicht weiter diskutieren, dennoch sollten sie als trustedshop Partner auch andere zertifizierte Shops mal ansehen, denn Ihre Auslegung ist ein rein subjektives empfinden, welches nicht mehr ganz up-to-date ist.

 

Nehmen wir hier nur einige Beispiele von zertifizierten trustedshops:

 

http://www.otto-media.de

http://www.bevando.de - im Footer mit *-Verweis (gleiche Lösung wie von der Community)

http://www.volango.de - Als pop-up-Version die bei mir sich nicht einmal öffnet...

http://www.arktis.de/ - im Footer mit *-Verweis

und noch unzählige andere

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Danke, ich habe mir die Shops kurz angesehen. Der einzige Shop, der keinen Hinweis neben dem Warenkorbbutton hat, ist otto-media.de. Das wird sich jedoch spätestens im Oktober ändern, wenn die nächste Prüfung ansteht. Bei den Prüfungen im 2011 war das noch zulässig. Der Hauptshop von otto.de hat die Anzeige auch schon geändert.

 

Aber ich bin mir durchaus sicher, dass es die Shops gibt, die den Vorgaben nicht entsprechen und trotzdem einen Siegel tragen. Die Prüfung wird alle zwei Jahre durchgeführt. Und für das Aktualisieren des Shops nach den immer strengeren Vorgaben ist allein der Shopbetreiber verantwortlich. Unsere Aufgabe ist, das Risiko für Shopbetreiber zu minimieren und ihn auf alle möglichen Stolpersteine zu verweisen.

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