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Lieferzeiten rechtlich vorgeschrieben


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Hallo zusammen,

 

Sorry wenn ich schon wieder nerv ;), aber es muss mal wieder sein da ich wieder zig tausend verschiedene Infos bekommen habe.

 

1. Reicht es aus die Liferzeit (pauschal) auf der Versandkostenseite anzuzeigen?

Bsp.: Lieferzeit 1-7 Werktage ?

 

2. Oder muss man zu jedem Artike lauch wenn dieser in der Regel lagernd ist die nahezu exakten Daten angeben, sprich für jedes Produkt einzeln?

 

3. Muss überhaupt eine lieferzeit angegeben werden, wenn man die nornmalen Alltagsmengen immer zu 98% lagernd hat oder innerhalb von 2-5 Werktagen den Kunden erreichen?

 

 

Vielen Dank schon mal

 

Grüße

BluTiGeS

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Gem. ECG gültig für AT/DE ist es Pflicht den Vertrag innerhalb von 30 Tagen auszuführen, oder wenn diese vorgeschriebene Zeit überschritten wird, den Kunden darüber zu informieren. Er kann dann einen Verschub akzeptieren oder vom Vertrag zurücktreten. Das mal ganz kurz zusammengefasst. Es gibt natürlich auch hier tausende Ausnahmen und eigene Fälle...

Eine Vorschrift, dass man die genaue Lieferzeit auf der Homepage angibt ist nicht gegeben. Wenn du allerdings angibst: 10-14 Tage, dann ist das ein Service an den Kunden und du solltest dich daran halten. Wenn es doch länger wird, also länger als die 14 Tage solltest du an den Kunden ebenfalls als Service dies mitteilen und ihn höflich fragen, ob er trotzdem auf die Ware warten muss. Den Vertrag musst du innerhalb der 30 Tage erfüllen (dies ohne oder mit Info über die Lieferzeit).

 

Ich weiss nicht mehr ob diese Info auch in der HIER angegebenen Broschüre vorhanden ist (Link für Deutsche Shopbetreiber), sonst GG hilf weiter oder HIER.

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Vielen Dank an dich, also bei Trusted Shops steht:

 

Häufig sind Produkte nicht auf Lager oder nicht sofort lieferbar. Wenn Sie keine

Angaben zu Lieferzeiten auf der Produktseite machen, müssen Sie

nach der Rechtsprechung des BGH die Ware sofort ausliefern können,

anderenfalls ist das Angebot wettbewerbswidrig. Bitte teilen Sie daher

dem Kunden auf Produktseiten (voraussichtliche) Lieferzeiten für Produkte mit,

die nicht sofort, also innerhalb 2-5 Tagen bis zum Kunden, lieferbar sind.

 

Sprich wenn man ein Artikel innerhalb von 5 Tagen liefern kann muss, man keine Angabe machen, soweit ich das gelesen habe.

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Das worauf sich Trusted Shops bezieht, hat nichts mit ECG zu tun sondern kann als UWG (unlauterer Wettbewerb) abgemahnt werden. Ich habe ja auch geschrieben "mit tausend Ausnahmen" da ein Gesetz in das andere übergreift. Ein im ECG geschlossener Kaufvertrag muss innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen sein. Kann man die Ware nicht liefern, aus welchem Grund auch immer ( Lager abgebrannt, Lieferant nicht geliefert oder in Verzug, Ware zwar eingelangt aber Schrotthaufen der nicht verkauft werden kann...) so muss man dies dem Kunden mitteilen. Du wirst ja aus Erfahrung wissen wie die Lieferzeiten sind, wenn du die ware nicht alle lagernd hast... Eine Angabe für Bestellprodukte ist genauso möglich. Bestellprodukt - bitte Lieferzeit erfragen... Das ist ebenso erlaubt. Man geht aber davon aus, dass wenn auf der Homepage keine Angaben stehen, so KANN der Shopbetreiber innerhalb dieser angenommenen 5 Tagen liefern... Kannst du das nicht, dann dem Kunden mitteilen, ändert aber nichts an der Frist der Vertragserfüllung von innerhalb 30 Tagen...

 

Wenn du natürlich nichts lagernd hast, absolut keine Angaben zum Liefertermin machst und somit schummelst, dann kannst du eben Probleme mit dem Wettbewerb bekommen, wenn dieser eine "Probebestellung" macht. Das ist dann UWG und eine Abmahnung ist da ganz sicher...

 

Da auch der Vertrag im Internet entgegen vieler Meinungen NICHT mit dem Klick auf Kaufen/Bestellen zustande kommt, sondern erst mit der Zusendung der Ware, bzw. der Zusendung einer verbindlichen schriftlichen Auftragsbestätigung, ist es auch möglich hier noch den Liefertermin zu korrigieren. Prinzipiell solltest du aber Angaben auf der Homepage zu den Lieferzeiten angeben und diese auch so gut wie möglich einhalten...

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