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Mehrwertsteuer im Prestashop


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Hallo,

 

ich bin ganz neu hier und noch auf der Suche nach einer neuen Software für meinen Shop schon fast am Ziel angelangt :) . Prestashop gefällt mir sehr gut. Allerdings habe ich zu folgender Fragestellung keine Antwort gefunden:

 

Wie wird denn die Umsatzsteuer behandelt, wenn man in einer Rechnung den normalen und den ermäßigten Steuersatz gleichzeitig hat?

 

Mein derzeitiger Shop ist von epages und dort wird die Umsatzsteuer in den Versandkosten anteilig berechnet. Ich weiß zwar nicht, ob das wirkilich nützlich ist...Ich würde mich trotzdem über eine Antwort freuen, die mir stundenlanges Suchen erspart. Danke schon mal.

 

Iwi

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Steuersätze sind artikelabhängig und werden dort hinterlegt. Prestashop kann mehrere Steuersätze problemlos managen.

Auch können versch. Steuersätze bei den Versanddiensten hinterleget werden, falls nötig (sind in AT und CH, teilweise anders als die "Normal" bzw. Artikelsätze)

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Hallo cd2500,

 

danke für die schnelle Antwort. Allerdings habe ich das nicht gemeint :). Ich habe schon gesehen, dass man den Produkten direkt den Mehrwertsteuersatz zuordnen kann.

 

Die Frage war, wie sich die Versandkosten mehrwertsteuerseitig errechnen. Wenn ich z.B. ein Buch und einen anderen Artikel verkaufe, die beide ungefähr gleich kosten, könnten die Versandkosten anteilig mit 7% und 19% Mehrwertsteuer errechnet werden - zumindest nach deutschem Recht.

 

Besonders interessant ist das aber, wenn man dann nur Artikel mit 7% auf einer Rechnung hat. Dann müssten die Versandkosten automatisch diesem Steuersatz (deutsches Steuerrecht) folgen, und zwar ganz unabhängig davon, welchen Steuersatz ich einem Versanddienst zugeordnet habe. Wenn ich nun meine Versandkosten im Backend netto eingebe (so, wie ich es bisher bei Prestashop gesehen habe), werden sich meine Kunden garantiert beschweren, wenn sie generell für die Versandkosten den Normalsteuersatz mit 19 % bezahlen müssen. Gehe ich den "moderaten" Weg und ordne dem Versand nur 7 % zu, so bekomme ich mit dem Finanzamt irgendwann gehörigen Ärger. Ärger ist also so generell schon vorprogrammiert.

 

Man könnte dem Problem etwas aus dem Wege gehen, wenn man die Versandkosten im Backend brutto eingibt. Eine solche Option habe ich aber nicht gesehen. Gibt es die denn überhaupt bzw. habe ich was übersehen?

 

Das Problem wäre dann zumindest für meine Kunden (sowohl Endabnehmer als auch Wiederverkäufer) gelöst. Unter Umständen zahle ich als Verkäufer jedoch 12 % zu viel. Beim normalen, deutschen Paketversand schlägt sich das nicht wirklich nieder. Teuer wird es für mich erst, wenn ich z.B. mit privaten Paketdiensten Express ins europäische Ausland versende.

 

Die Option, bei den Versanddiensten einen Mehrwertsteuersatz zu hinterlegen, macht also nicht wirklich Sinn.

 

Mann kann schon gar nicht sagen, dass man - weil die Deutsche Post ja keine Umsatzsteuer verlangt - den Versandkosten dann auch keine Umsatzsteuer zuschlägt. Leider.

 

Ich habe gerade gelesen (so langsam aber sicher arbeite ich mich durch das Forum), dass in Version 1.5 Rechtssicherheit für Deutschland gegeben sein wird. Wird der Punkt Versandkosten dann auch behandelt?

Edited by iwi (see edit history)
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Bitte wende dich an deinen Steuerberater. Da gibt es zu viele Fehlinformationen die hier im Forum NICHT geklärt werden. Prestashop stellt lediglich die Ressourcen zur Verfügung, bezüglich der einzelnen steuerlichen Feinheiten oder Rechtslagen hält sie sich raus. Das ist eine Sache für den Steuerberater, bzw. den Rechtsanwalt, damit du auf der sicheren Seite stehst.

Viele User sind der Meinung, dass wen sie ins Ausland verkaufen, dann der dortige Steuersatz zum tragen kommt (innerhalb der EU!). Solche Fragen gehören in Fachkundige Hände und nicht in ein Forum wo jeder was anderes versteht und es auch anders nach seinem Verstehen umsetzt.

IHK oder Steuerberater sind deine Ansprechpartner hierfür.

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Na ja, steuerrechtlich ist das doch ganz klar. Die Nebenleistung "Versand" hat sich in der Umsatzsteuer nach der Hauptleistung zu richten. Punkt. Das hat auch mit Meinung oder nicht Meinung nichts zu tun. Da brauche ich auch meinen Steuerberater nicht (nochmal) zu fragen. Die Frage ist nur, wie die Software das behandelt.

 

Irgendwo habe ich hier im Forum einen Beitrag des zuständigen Programmierers gelesen, der für die rechtliche Seite zusändig ist. Er hatte da seine Email-Adresse bekanntgegeben, damit man ihm schreiben kann. Leider finde ich den Beitrag nicht mehr. Vielleicht hast du oder jemand aus dem Forum eventuell diese Adresse? Ich würde ihn selbst kontaktieren, um das zu klären.

 

Einen interessanten Beitrag zu diesem Thema gibt es übrigens hier: http://blog.epages.com/de/2011/09/27/steuerberechnung-in-epages-ein-buch-mit-sieben-siegeln/

Das ist die absolut rechtlich sichere Handhabung der Umsatzsteuer-Problematik.

 

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Gaz klar für dich, aber auch wieder nicht. Wenn Der Warenkorb lediglich einen Steuersatz enthält ist das klar, aber nicht bei einem gemischten Warenkorb.

 

Dass sich ein Programmierer hier im Forum verirrt ist mir neu. Du meinst vermutlich einen Drittentwickler von Modulen, oder so ?

 

Es gibt auch niemanden zuständig für Steuer, jedes Land hat seine Feinheiten.

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Zitat:

Gaz klar für dich, aber auch wieder nicht. ----> Wie meinst du das?

 

 

Wenn Der Warenkorb lediglich einen Steuersatz enthält ist das klar, aber nicht bei einem gemischten Warenkorb. ---->Genau! Die sind ja das Problem :-). Macht es noch Sinn, etwas in "Taxes & Laws - Call to community’s contribution " einzutragen? Das wäre der richtige Platz, aber die Beiträge sind doch etwas älter und ich frage mich, ob das noch wer liest (außer zum reinen Vergnügen)?

 

 

Du hast recht, das war sicher kein Programmierer, aber jemand vom Prestateam. Mir raucht wohl schon der Kopf von den vielen Beiträgen, die ich heute gelesen habe. Vielleicht fällt's mir ja irgendwann wieder ein...

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Taxes & Laws - ist mittlerweile bereits überall umgesetzt. Es war ein Aufruf für die Community wegen der verschiedenen Lokalisierungsschlüsseln. Diese sind im Zuge der Sprachenintegration bereits hinterlegt worden (Steuersätze, Maßeinheiten, Datumsformat, usw.). Der Beitrag war noch vor der Version 1.4. und auch noch vor Integration der Standardsprachen, (früher nur Englisch und Französisch als Standard).

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@cd2500

Du hast mir jetzt sehr viel geshrieben. Danke für deine Mühe. Trotzdem bin ich so schlau wie vorher :-). Ich habe nämlich immer noch keine Antwort darauf, ob Prestshop denn die steuerliche Behandlung der Umsatzsteuer in den Versandkosten gemäß deutscher gesetzlicher Regelung umsetzt oder nicht.

 

@all

Kann mir jemand sagen, wie die Umsatzsteuer in Prestashop in den Versandkosten berechnet wird, wenn man einen gemischten Warenkorb oder einen ausschließlich mit ermäßigtem Steuersatz hat? Es gibt doch sicher Leute hier, die die gleiche Problemstellung haben. Wie macht ihr das? Ich freue mich über jede Antwort.

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Frage war doch schon beantwortet. Was Prestashop nicht kann und meines Erachtens auch keine anderes Programm, das ich kenne, und das sind fast alle auf dem Markt, ist nachzusehen, ober der Versand jetzt 19% oder 7% rechnen soll auf Grund der im Warenkorb befindlichen Artikeln. Verkaufst du ausschließlich Bücher, hinterlegst du beim Versanddienst die gleiche Steuer wie bei den Büchern. Verkaufst du einen Mischwarenkorb, dann ist es wirklich fraglich, was wirklich gezogen werden soll, deshalb auch die Empfehlung eines Steuerberaters.

Die Versanddienste haben i.R. keinen niedrigen Steuersatz, somit fällt dieser in voller Höhe an, also 19%. Prestashop weist die Steuersätze in den Rechnungen auch alle Separat aus. Wie alle anderen Shopsysteme auch.

 

Du kannst ja Prestashop einfach selbst ausprobieren. Die Einstellungsmöglichkeiten lassen keine Wünsche offen.

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Was auch noch dazu zu sagen ist, dass sich das bei Mischkörbe sowieso von selbst regelt, weil Bücher nicht viel Kosten und dann der Hauptanteil der Differenzbesteuerung auf teurere Artikel fällt, für die dann sowieso der erhöhte Steuersatz anfällt.

Die Foren sind voll mit der ein und gleichen Diskussion. Auch die Finanzämter selbst geben verschiedene Auskünfte. Die Regel ist nicht sehr leicht umzusetzen, deshalb wird bei einer Steuerprüfung auch nicht darauf "geritten".

Was garnicht sein darf, ist irgendwelche UST-Sätze zu nehmen. Wird bei gemischten Warenkörben die UST separat ausgewiesen und die Versandkosten als Dienstleistung mit 19% auch weitergegeben, gibt sich das Finanzamt damit auch zufrieden. So war es zumindest bei unser Steuerprüfung von vor einem Jahr. Denke mal bei einem falsch verrechneten niedrigeren Satz hätten die sicher Veto eingelegt.

 

Edit: es liegt vermutlich auch an der Art wie man das angibt. Prestashop weist diese Kosten als extra Fremdleistungen aus, so hatte ich das auch schon immer auch noch ohne Prestashop. (Anmerkung: Bin schon über 7 Jahre im e-commerce tätig und 2 Steuerprüfungen hinter mir). Ich kaufe Fremdleistungen zu 19% ein und verkaufe diese ebenso mit 19%. Daran ist nichts falsch und das hat auch keinen Einfluss auf Mischwarenkörbe (nicht einmal Warenkörbe mit reduzierten Steuersatz!).

Das Steuergesetz ist zwar klar definiert, aber einige Paragraphen heben sich gegenseitig wieder auf. Und wie gesagt nicht einmal die Finanzämter sind sich da einig.

 

Probiere einfach mal selbst und drucke dir eine Rechnung. Diese ist bis auf die Form korrekt. An der Form wird soeben gearbeitet, dass diese nach DIN aufgesetzt wird. Kommt wenn es sich noch ausgeht mit der OFFIZIELLEN 1.5. Version (nicht alpha und auch nicht beta).

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Ich habe nämlich immer noch keine Antwort darauf, ob Prestshop denn die steuerliche Behandlung der Umsatzsteuer in den Versandkosten gemäß deutscher gesetzlicher Regelung umsetzt oder nicht.

 

nein. Prestashop berechnet Versandkosten mit dem für Versandkosten hinterlegtem Steuersatz. Das ist definitiv falsch und kann im Moment nur mit Einsatz von -gelöscht - gelöst werden.

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@ nekto, das ist deine Meinung. Sowohl das Finanzamt,als auch Steuerberater sehen das anders. Deshalb werden hier auch keine Rechtsauskünfte und auch keine Steuerberater Angelegenheiten diskutiert.

Wenn das deiner Meinung falsch sein sollte, dann wären unsere beiden Steuerprüfungen nicht ohne Probleme vom Tisch gegangen.

 

Steuerauskünfte sind woanders einzuholen. Wir sind alle keine Experten darin. Falsche Ratschläge können teuer zum Tragen kommen.

 

Mit Erlaubnis des Forum Managers wird dieser Post hiermit auch geschlossen.

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@cd2500 Leider musste ich das noch mal öffnen. Gemäß der Umsatzsteuerrichtlinie Nr. 29 Abs 5 teilen Nebenleistungen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung. Genau so, wie iwi am Anfang bereits erklärt hat. Das ist keine Einsichtsache, sondern ganz klare Definition.

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Das ist korrekt... und sind bei unterschiedlich besteuerten Hauptleistungen entsprechend zuzuordnen. Die Aufteilung ist nach geeigneten Merkmalen, z.B. nach dem Verhältnis der Werte oder Gewichte, vorzunehmen...

 

Trotzdem ist das Forum nicht geeignet, um irgendwelche Tipps und Tricks bezüglich Steuer oder Recht zu hinterlegen oder hinterfragen. Dazu gibt es Anwälte und Steuerberater.

Wie jeder Shopbenutzer seinen Shop optimal einrichtet, das bleibt ihm selbst überlassen. Das Werkzeug liefert die Software, für die Einrichtung und Nutzung ist der Shopbetreiber verantwortlich.

Wir haben das Problem ohne Aufwand und extra Programmierung/Module gelöst und somit können das andere User auch mit professioneller Hilfe an der richtigen Stelle.

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