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Rechnungsdatum ist das Lieferdatum


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Ich betreibe nun seit ein paar Tagen unseren 1. Shop live und wir schreiben nun schon kräftig Rechnungen.

Na, zum Glück nicht ganz. Ich drucke diese aus, auf vorbedrucktes Papier, auf dem sich auf der Rückseite die Wiederrufsbelehrung befindet.

 

Ich meine nun zu wissen, dass wir ja verpflichtet sind den Kunden darüber in Schriftform zu informieren. Dazu sagte man mir, es reiche nicht, den link zur Webseite mit den Informationen zu setzen. Man müsse schon den Text wirklich in die email stellen. Mh, wohl noch nicht mal eine PDF?

Wie dem auch sei, das habe ich nicht hinbekommen und ich schweife ab, aber es gehört zum Thema.

 

Rechnungen, emails, Inhalt und Status im BO.

 

Und es geht mir um folgenden Text:

 

"Rechnungsdatum ist das Lieferdatum"

 

 

Ich habe diesen beim mir in der Fussleiste aller emails stehen.

 

 

Nun frage ich hier im Forum für generelles alle Erfahrenen, wie Ihr das handhabt.

Gibt es Hilfe, wie ich die Einstellungen im BO unter Status vornehme, falls ich was ändern sollte.

 

Ich biete nur Vorkasse und Nachkasse an.

 

In meiner AGB habe ich stehen:

Angebotsannahme / Vertrags(ab)schluss

Wir können das Angebot (Ihre Bestellung) annehmen, indem wir Ihnen binnen 2 Werkstagen nach Eingang Ihrer Bestellung eine Auftragsbestätigung per E-Mail zusenden. Der Vertrag kommt mit der Zusendung dieser Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der bestellten Ware zustande.

Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Annahme des Kaufangebotes dar.

 

 

Da ich hier absolut noch nicht firm bin, würde ich mich über Tipps und Hinweise sehr freuen.

Bisher ist es bei mir wohl so, dass sofort mit der Bestellbestätigung die Rechnung raus geht, wenn ich mich nicht irre.

Sollte das so sein, oder sollte ich es besser anders einrichten im obigeb zusammenhang?

 

2q9l9he_th.png

 

 

 

vielen Dank!

Boris

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Hallo BKöring,

Nun frage ich hier im Forum für generelles alle Erfahrenen, wie Ihr das handhabt.

Wir würden eine anwaltliche Beratung nutzen um offene Fragen in den AGB und Rechnungsformulierungen sicher zu klären.

Rechnungsdatum ist das Lieferdatum

Ich kann mir jetzt nicht so richtig vorstellen welchen Sinn dieser Text haben soll. Wenn es um die Fälligkeit und den Verzug von Forderungen geht sagt §286 des BGB:

Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug.

und weiter

Der Mahnung bedarf es nicht, wenn ... für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist

und zum Verzug und Fälligkeit

Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem ... Verbraucher ... nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist.

Ich weiß nun nicht genau ob diese Information -Rechnungsdatum ist das Lieferdatum- in einer eMail irgendeine relevants für die Zahlungsmodalitäten hat. Besonders unter dem Eindruck das für die Leistung keine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist und so der Schuldner erst nach einer Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit, die wahrscheinlich auf der Rechnung ausgewiesen ist, in Verzug gerät.

Viele Grüße

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Zur Widerrufsbelehrung:

EuGH: Widerrufsbelehrung per Link reicht nicht aus

also reicht die Widerrufserklärung per Link nicht. Ähnlich hat auch das LG Berlin 2008 (U. v. 26.02.2008, 16 O 465/07) entschieden.

... der Händler kann sich nicht darauf zurückziehen' date=' dass der Verbraucher sich die Textformbelehrung ja (durch Download o.ä.) beschaffen kann, sondern muss sie ihm aktiv zusenden.[/quote']

Quelle: http://www.shopbetre...g-textform-bgh/

Der Begriff der "Textform" ist in § 126 b BGB bestimmt. Danach muss die Belehrung unter anderem in einer Urkunde oder auf anderer, zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneter Weise erteilt werden. Die vom Gesetz verlangte Textform ist gewahrt, wenn die Widerrufsbelehrung auf Papier, einer Diskette, einer CD-Rom sowie per E-Mail oder Telefax übermittelt wird.

Quelle: http://www.akademie....gb-online-shops

Edited by Luca01 (see edit history)
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"Rechnungsdatum ist das Lieferdatum"

 

Dies hat keinerlei Auswirkungen auf irgendein e-commerce Gesetz. Das ist eine Forderung für die Finanz. Sprich dieser Text muss in einer Rechnung enthalten werden, aber nicht in einer Bestellbestätigung oder Mail an den Kunden.

 

Für die weiteren Punkte: sorry, aber wir geben hier keinerlei Auskunft über anwaltliche Themen. Die Links die Luca01 genannt hat, solltest du durchlesen.

 

Wie du es umsetzten kannst steht in einem der Fixe. Wir haben die Mails der Bestellbestätigung textlich abgeändert, bzw. ergänzt. Wie du es am Besten für dich handhabst, liegt an der Art des Geschäftes und wann der Vertrag überhaupt zustande kommt. Du solltest das mit einem Anwalt besprechen.

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