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Verpackungsgesetz 2019


Whiley

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Ab 1.Januar 2019 neues Verpackungsgesetz

Ab 1.1.2019 löst das Verpackungsgesetz ( VerpackG ) die bisher geltende Verpackungsverordnung ( VerpackV) ab.

Während die bisherige Verordnung ja nicht konntrollierbar war und demzufolge auch kaum beachtet wurde, besteht bei dem neuen Gesetz eine Zwangseintagungspflicht in einem zentralen Melderegister LUCID, die Eintragung muß noch 2018 erfolgen (Bußgelder bis 200 000, Vertriebsverbot,, Abmahnungen).

Also prüfen, ob man unter dieses Gesetz fällt (Erstinverkehrbringer dürfte häufig zutreffen)

https://verpackungsgesetz-info.de/wp-content/uploads/2018/06/10062018_how-to-guide.pdf

Informationen zu LUCID fndet ihr hier:

https://www.verpackungsregister.org/verpackungsregister-lucid/registrierung/auf-einen-blick/

Grüsse
Whiley
 

 

 

 

 

 

 

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  • Whiley pinned this topic

Da über die Auswirkungen des neuen Verpackungsgesetzes auf Online Shops bei manchen noch Unklarheit herrscht, hier mal einige FAQ zum Thema:

Muss sich jeder Betreiber eines Online-Shops bei der Zentralstelle LUCID registrieren lassn?
Ja, es sei denn, du betreibst ausschließlich Dropshipping und wickelst auch keine Retouren selbst ab. Dann brauchst du dich nicht zu registrieren und es gelten auch die folgenden Punkte nicht für dich.

Gibt es eine Übergangsfrist, in der ich mich erstmal orientieren kann?
Nein, die gibt es nicht. Das Gesetz gilt uneingeschränkt ab dem 1. Januar 2019.

Ich bin nur Kleingewerbetreiber und mache wenig Umsatz.
Das interessiert nicht. Du musst dich trotzdem bei LUCID anmelden. Das gilt selbst dann, wenn du sogar Verluste machst, denn das wäre allenfalls für das Finanzamt von Interesse.

Was ist unter Verpackung zu verstehen?
Alles Material, das außer der Ware beim von dir belieferten Endkunden ankommt.

Zählt dazu auch die Verpackung der Ware durch den Großhändler oder Hersteller?
Jein!
Stammt die Ware aus Deutschland, so ist dafür derjenige in der Pflicht, von dem du die Ware bezogen hast. Ist das nicht der Fall und die Ware stammt aus dem Ausland, so musst du selbst auch für die Entsorgung auch solcher standardmäßigen Verpackungen aufkommen.

Wie soll ich denn im voraus die Menge des Verpackungsmaterials nach Materialarten schätzen?
Das ist dein Problem, du kannst im Laufe des Jahres die Mengenangaben auch noch korrigieren.

Muss ich das Verpackungsmaterial selbst zurücknehmen?
Nein, das musst du nicht. Dafür gibt es anerkannte Entsorgungsunternehmen, die dir nicht nur einen Online-Rechner für die Ermittlung deiner Kosten bereitstellen, sondern dies gegen einen gewissen Obolus für dich erledigen. Aber Vorsicht, nimm nicht den ersten besten, den dir die Google-Suche präsentiert! da gibt es große Unterschiede, denn manche setzen gleich einen Mindestbetrag an.

 

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  • 1 year later...

Hallo,

ich hätte grad noch eine Ergänzung zu den FAQ des Verpackungsgesetzes für den Onlineshop:
„Was ist der Unterschied zwischen Verkaufs- und Versandverpackungen?
Verkaufsverpackungen werden durch Hersteller und/oder Vertreiber von verpackten Waren an den Endverbraucher verkauft. Diese Verpackungen, z. B. Joghurtbecher, werden in der Regel im Privathaushalt entsorgt, so dass eine Verpackungslizenz laut VerpackG, notwendig ist. Dazu zählen auch Verpackungen, die zur Übergabe (Serviceverpackungen) oder zum Versand (Versandverpackungen) der Ware dienen.
Versandverpackungen sind also eine besondere Art der Verkaufsverpackung. Sie werden typischerweise beim Letztvertreiber befüllt, um den Versand von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen. Versandverpackungen, z. B. Versandkarton mit Füllmaterial, werden ausnahmslos genau wie „normale“ Verkaufsverpackungen behandelt und müssen daher bei einem dualen System angemeldet und bei der Zentralen Stelle registriert werden.“
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Werbelink entfernt - Whiley (Moderator)

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Liebe Grüße,
Karola
 

Am 28.12.2018 um 12:21 PM schrieb  eleazar:

Da über die Auswirkungen des neuen Verpackungsgesetzes auf Online Shops bei manchen noch Unklarheit herrscht, hier mal einige FAQ zum Thema:

Muss sich jeder Betreiber eines Online-Shops bei der Zentralstelle LUCID registrieren lassn?
Ja, es sei denn, du betreibst ausschließlich Dropshipping und wickelst auch keine Retouren selbst ab. Dann brauchst du dich nicht zu registrieren und es gelten auch die folgenden Punkte nicht für dich.

Gibt es eine Übergangsfrist, in der ich mich erstmal orientieren kann?
Nein, die gibt es nicht. Das Gesetz gilt uneingeschränkt ab dem 1. Januar 2019.

Ich bin nur Kleingewerbetreiber und mache wenig Umsatz.
Das interessiert nicht. Du musst dich trotzdem bei LUCID anmelden. Das gilt selbst dann, wenn du sogar Verluste machst, denn das wäre allenfalls für das Finanzamt von Interesse.

Was ist unter Verpackung zu verstehen?
Alles Material, das außer der Ware beim von dir belieferten Endkunden ankommt.

Zählt dazu auch die Verpackung der Ware durch den Großhändler oder Hersteller?
Jein!
Stammt die Ware aus Deutschland, so ist dafür derjenige in der Pflicht, von dem du die Ware bezogen hast. Ist das nicht der Fall und die Ware stammt aus dem Ausland, so musst du selbst auch für die Entsorgung auch solcher standardmäßigen Verpackungen aufkommen.

Wie soll ich denn im voraus die Menge des Verpackungsmaterials nach Materialarten schätzen?
Das ist dein Problem, du kannst im Laufe des Jahres die Mengenangaben auch noch korrigieren.

Muss ich das Verpackungsmaterial selbst zurücknehmen?
Nein, das musst du nicht. Dafür gibt es anerkannte Entsorgungsunternehmen, die dir nicht nur einen Online-Rechner für die Ermittlung deiner Kosten bereitstellen, sondern dies gegen einen gewissen Obolus für dich erledigen. Aber Vorsicht, nimm nicht den ersten besten, den dir die Google-Suche präsentiert! da gibt es große Unterschiede, denn manche setzen gleich einen Mindestbetrag an.

 

 

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  • 1 year later...
  • 2 months later...
2 hours ago, Jonathandavis said:

soviel ich weis, haben die auch ein Plugin für Prestashop.

kannst du den Namen des Modules nicht nennen? Ich sehen mir keinen ellenlangen Youtube an um eventuell rauszufinden wie man dir helfen kann.

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