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Verfügbarkeit/Lieferzeit erscheint nicht in order_conf email


DRMasterChief

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Hallo,

wir würden gerne in der nächsten Zeit mit dem 1.6er Shop live gehen. Leider haben wir ein Problem bemerkt:

In der order_conf-Mail, die an den Kunden nach einer Bestellung gesendet wird, ist keine "Lieferzeit" für die Artikel angegeben.  Es ist gesetzlich erforderlich, die Lieferzeit für jeden Artikel in dieser E-Mail an den Kunden anzugeben.  Das AEUC-Modul hat sowas nicht drin oder vorgesehen. 

Die Lieferzeit die in der E-Mail stehen soll, muss für jeden Artikel der Lieferzeit/Verfügbarkeit entsprechend die in der Nähe des Preises im Shop angegebenen ist.

 

Ich bin nicht sicher, ob dieses Problem vom PS-Core kommt oder ob das Modul "advancedeucompliance"  das sogar unterdrückt? 

Ich denke - normalerweise -  sollte die Lieferzeit in der order_conf Mail  als Standard erscheinen, aber nein das tut es nicht?  Oder wird dies vom PS standardmäßig nicht unterstützt? 

 

Zum Verständnis:  Ich meine damit NICHT die Einstellung im AEUC-Modul in den ersten beiden Punkten:  Lieferzeit (auf Lager)  /  Lieferzeit (nicht vorrätig)

Wir haben Artikel mit 3-4 unterschiedlichen Lieferzeiten und nutzen dafür die Angabe die man beim Artikel machen kann, wo auch die Mengen eingegeben werden.  Dazu nutzen wir das integrierte Ampelsystem "Verfügbarkeits-Einstellungen".

Die Info in der E-mail müsste also idealerweise vom Produkt gezogen werden oder aus dem Warenkorb, da dort ja die gleiche Angabe herangezogen wird.  Ich würde das dann in E-mail-Template so einbauen daß es einfach neben jedem Artikel steht (ähnlich einer individuellen Konfiguration/Menge/Farbe/Größe etc.).

Anbei zwei Bilder, ich hoffe Ihr wisst was ich meine.  Vielen Dank !!

 

deliverytime_order_conf_2.jpg

deliverytime_order_conf_3.jpg

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Hi Claudio,  warum taucht immer wieder diese Frage als erstes auf?  :)  

Im EGBGB  das schon viele Jahre gilt:  https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_246a__1.html  

7.  die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss, und gegebenenfalls das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden,

 

und es ist mittlerweile rechtlich auch ziemlich "durch"  das diese Angabe auch in der e-mail-Bestätigung enthalten sein muss (die ja im Onlinegeschäft eine wesentliche -auch Rechts-Eigenschaft besitzt (Vertragsannahme oder "nur" -Bestätigung etc.)  und daher genügt es eigtl. nicht die Lieferzeit nur im Shop bei jedem Artikel stehen zu haben. Urteile dazu suche ich nun nicht raus. 

Das AEUC trifft diesen Punkt leider gar nicht bzw. sind die ersten beiden Einstellungen ja sowas von nutzlos für diese Art der Information.

 

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Dann würden die meisten Shops hierzulande ein Problem haben, denn die Angabe wird von so gut wie keinem Shop in der Bestellbestätigung gemacht. Wäre prinzipiell auch unsinnig, denn die Bestellbestätigung ist bei entsprechender Formulierung in den AGB keine Auftragsbestätigung, der Auftrag entsteht dann im Normalfall erst, wenn der Liefernde diesen angenommen und entweder bestätigt oder ausführt.

 

 

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um bei Deiner Formulierung zu bleiben....   Bestellbestätigung IST bei entsprechender Formulierung....   EINE Auftragsbestätigung !

und da liegt der Hase im Pfeffer, daher ist es bei den meisten Shops notwendig,  ob es angegeben wird oder nicht oder was daraus wird oder nicht können wir hier nicht diskutieren, mit den Folgen müsste dann jeder selbst leben  (wie im echten Leben  grins). 

Damit die Bestellbestätigung zur Auftragsbestätigung wird oder nicht benötigt es übrigens keine entsprechenden AGB!  Rechtsprechung suchen wegen Angaben zu Überweisungen /Vorkassezahlungen in Bestellbestätigung etc., da wirst du fündig. 

Edited by DRMasterChief (see edit history)
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Letztendlich kann man die vorhandenen Produkte bestellbar machen und alles, was nicht auf Lager ist dann eben nicht. entweder hat man dann eine Logistik in der Hinterhand, die einem Artikel, die man nicht da hat, sofort verfügbar macht, oder man begibt sich dann aufs Glatteis.

Und wenn man sich das Ganze in einer Bestellbestätigung der "Großen" wie z.B. Amazon ansieht, findet man hierzu auch nichts bei den Artikeln. Klar machen die sicher nicht alles gesetzeskonform, aber andererseits machen gerde die sich auch nicht leicht angreifbar.

Anderserseits ist es sicherlich ein interessanter Ansatz, das in die Mailbestätigung einzubauen, wobei mich prinzipiell die globale Einstellung in AEUC wieder stört. Ich habe diverse Artikel, die ich, um sie nicht altern zu lassen, direkt vom Hersteller zum Kunden senden lasse, das dauert einen Tag länger als bei Lagerware (okay, dann ist es immer noch in den 1-2 Tagen drin), aber hier würde es besser passen, wenn der AEUC diese Angabe nur setzt, wenn in den Mengeneinstellungen der Produkte nichts anderes angegeben ist. Insofern ist das Rechtssicherheitsmodul hier etwas schwach.

Jetzt könnte man das im AEUC auch abschalten und die Angabe unter den Preis setzen, (am besten mit einer if-Abfrage, die man an die Lagermenge koppelt und dann noch entweder die Angabe aus den Mengeneinstellungen zieht oder, wenn da ein leeres feld ist, eben eine globale Angabe reinsetzt) dann ist man da zumindest in der Hinsicht safe. Wenn man das jetzt auch noch in eine Mailvariable übergibt, könnte man es für eine Lieferzeitangabe dort nutzen.

Vielleicht gibt es ja Module, die genau das machen.... Zum Coden fehlt mir im Moment und in der nächsten Zeit die Muße ;)

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Ich nutze z.B. da das AEUC gar nicht für, sondern gebe die Lieferzeit überall beim Produkt an  (übersetzt mit Lieferzeit siehe Bild,  nicht Verfügbarkeit oder "auf Lager"  und das Ampelsystem dazu erscheint ja von selbst korrekt, denn nicht verfügbar hat Menge Null  und nen roten Punkt.  Alle anderen Lieferzeiten sind grün, das passt ja auch alles).

Ich will dazu auch gar nicht weiter im AEUC rumnörgeln oder das hinbiegen, da das eine unendliche Geschichte ist. Dieses Modul macht grade so was es soll und zu mehr will ich´s gar nicht bekommen.

Wenn man Farben, Größen etc. bei Artikeln hat, erscheinen die ja auch neben dem Produkt im Warenkorb bzw. in der Bestell-email.  Meine Frage würde ja genauso laufen,  nur daß  ich eben die  availability  des Produkts reinholen würde.

Ins e-mail-Template bekomme ich es ja auch, nur müsste ich mal wissen woher die availability kommen müsste  (ggf. durch try-and-error wenn mir das jemand sagen kann der Farben, Größen etc. definiert hat).

Logisch wären für mich der Warenkorb weil die availability dort genau so drin steht und man sie nutzen könnte oder halt direkt von der Produktseite. 

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vor 9 Stunden schrieb DRMasterChief:

und es ist mittlerweile rechtlich auch ziemlich "durch"  das diese Angabe auch in der e-mail-Bestätigung enthalten sein muss (die ja im Onlinegeschäft eine wesentliche -auch Rechts-Eigenschaft besitzt (Vertragsannahme oder "nur" -Bestätigung etc.)  und daher genügt es eigtl. nicht die Lieferzeit nur im Shop bei jedem Artikel stehen zu haben. Urteile dazu suche ich nun nicht raus. 

 

Bezogen auf einen "normalen"  Onlineshop mit Warenkorbsystem (bei telefonischer Bestellannahme mag das anders sein) würde mich dann schon interessieren woher du diese, deine Erkenntnis nimmst?

Grüsse
Whiley

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OK nun muss ich doch was schreiben was ich der Sparsamkeit halber nicht wollte....  Seminar IHK mit 2 Rechtsanwälten in Regensburg, Datenschutz, e-commerce, Grundlagen etc. -   das ist schon 6-7 Jahre her und das war mal ein richtig gutes Seminar  (ja ich war auch schon auf nicht so guten).

2. Tag war dann Diskussionsrunde mit Erfahrungen der Teilnehmer und es wurde berichtet daß ein Gericht genau auf diesen Ansatz gesprungen ist wie hier nachzulesen: https://www.trustedshops.de/shop-info/vertragschluss-e-mail-zugangsbestatigung-bestellbestatigung-lieferzeiten-testform/  bei "Angaben zu Lieferzeiten".

Dreh- und Angelpunkt war daß das Gericht bisherige ältere Rechtsprechung für ein Reiseportal hergenommen hat und das so hingebogen hat, daß es im Grunde auch für andere Warenbestellungen gültig und schlüssig sei.   Ggf. hat Trusted Shops daher auch diesen Beitrag oder er ist dadurch irgendwie entstanden.  Jedenfalls wurde ein Shopbetreiber aus der Region Straubing / Bayern deswegen abgemahnt und kam vorm LG auch nicht damit weiter oder durch.  Ich habe mir damals Kontakt und auch Aktenzeichen in den Seminarunterlagen notiert, die suche ich nun aber echt nicht raus.

 

Ich würde daher sagen, daß diese Angabe besser in der e-mail enthalten sein sollte. Warum wegen einer eigentlichen solchen Kleinigkeit eine Abmahnung riskieren?   Desweiteren ist es doch auch für die Kunden nochmals ein kleiner extra Service wenn wir das angeben würden?

Auch bei Shopware haben das viele User dort mit eingebaut, da findet man Infos dazu und auch die "Variablen" die man wohl recht einfach in die e-mails einfügen kann.

 

Wir waren dazu bisher untätig, weil diese Angabe schon seit 10 Jahren in unserem Shop und den Mails  als Standard enthalten ist  (modified shop).  .....und es manchmal schon erschreckend ist welche Grundlagen in PS noch oder immer noch fehlen.

 

 

Edited by DRMasterChief (see edit history)
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vor 2 Stunden schrieb DRMasterChief:

2.Tag war dann Diskussionsrunde mit Erfahrungen der Teilnehmer und es wurde berichtet daß ein Gericht genau auf diesen Ansatz gesprungen ist wie hier nachzulesen: https://www.trustedshops.de/shop-info/vertragschluss-e-mail-zugangsbestatigung-bestellbestatigung-lieferzeiten-testform/  bei "Angaben zu Lieferzeiten".

 

Es ist immer besser, der Firma Trusted Shops nicht zu trauen!

§ 1 Abs. 1 Nr. 9 BGB-InfoV wurde bereits vor 8 Jahren im Zuge der Neuordnung der Vorschriften durch die VRRL ersatzlos gestrichen, genauer gesagt die kompletten Paragraphen 1-3. Das Urteil ist längst überholt.

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Als ich das geschrieben habe und etwas provokativ den Link von Trusted Shops mit dazugenommen habe  :)  war mir absolut klar daß so eine Antwort kommt.  Würde so eine Argumentation aber vor Gericht standhalten?  Wohl kaum.

Daß die Gerichte Ihre Urteilsfindung oft wie Kaugummi auslegen siehst du schon alleine daran, daß ein Vergleichsfall eines Reiseportals hergenommen wurde, wo es wohl um einen Vertrag geht  (ähnlich vielleicht wie ein Download-Artikel anders zu handhaben ist als gelieferte Ware).  Bei sehr vielen solcher Fälle, wenn sie denn vor Gericht landen, ist keine Revision zugelassen, d.h. also das gilt dann, alleine schon weil man irgendwann den wirtschaftlich günstigsten Weg geht. 

Daß die BGB-InfoV ersetzt wurde mag ja sein, daß ersetzt aber noch lange keinen Urteilsspruch eines deutschen Gerichts oder die Findung dorthin.

 

edit:  wenn du schreibst daß Urteil sei längst überholt müsste man neuere Rechtsprechung dazu haben und noch dazu von einem höheren Gericht.  Gibts da was in deinem Fundus?

 

Es wäre wohl toll wenn mehr Energie in die Lösung von Problemen gesteckt würde.  Ich diskutiere gerne und von Berufs Wegen oft auch stundenlang, aber ich zerdiskutiere nicht gern oder wenn nichts dabei rauskommen kann  (siehe Gerichtsurteile, da können wir kaum drüber diskutieren da jeder Fall anders sein kann).

> > Ich sehe die Umsetzung der DSGVO vor allem von der Perspektive, daß die "Abmahner" ja erstmal nur auf Äusserlichkeiten der Shops gehen können.

Ob der Unternehmer alles richtig in sein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten einträgt oder nicht kann außer der prüfenden Behörde niemand sehen.  Und selbst wenn der Unternehmer irgendetwas der DSGVO nicht zum Stichtag umsetzen kann, genügt erstmal eine Meldung an die zust. Behörde und nach den internen Richtlinien erfolgt dann ggf. mal eine Nachprüfung aber erstmal keine Strafe.

Die Abmahner, Mitbewerber etc. sehen aber sehr wohl ob ich alle "öffentlichen Angaben" im Shop stehen habe, ob ich alle Zustimmungen einhole wenn ich das muss, ob ich zum anhaken habe was ich zum anhaken haben muss usw. usw.   - und nur bei der kleinsten Schwachstelle könnte man sich eine Abmahnung einfangen.

Und genau das sollten wir hier alle im Forum doch vermeiden und daran arbeiten oder ?!   Das vermisse ich leider bei dem Ganzen (und auch anderen Themen hier).

 

Edited by DRMasterChief (see edit history)
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Dazu hatte ich ja um Hilfe gebeten, da mir nicht bekannt ist wie ich die Lieferzeit definiere (wo ich sie rausziehe), ins e-mail-Template einbauen ist dann kein Problem...

 

Ich hoffe mir wird mein Post nicht "übel" genommen, aber leider enden viele technische Fragen so daß es schnell abdriftet und nach einigen Beiträgen dann zerredet worden ist.  Das sollte nicht das Ziel eines Forums sein und schon gleich nicht in Kategorien für technische/administrative Probleme.

danke 

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@DRMasterChief,

du hast hier ja eben keine rein technische Frage gestellt, sondern hier eine Rechtsfrage als Rechtserforderniss in den Raum gestellt die jeglicher Grundlage entbehrt.

Auf einem Artikel aus 2009 Bezug zu nehmen, der längst Schnee von Gestern ist, das zu Vermischen  mit den Erfordernissen der VRRL und dann sogar noch die DSGVO ins Spiel zu bringen muß ja zwangsläufig auf Protest stoßen!

Gerade im Bezug auf die DSGVO wäre ja eher die Frage zu klären  ob die order_conf  überhaupt noch verschickt werden darf (Kundendaten zusammengeführt mit Bestelldaten unverschlüsselt als Mail übertragen? Dickes Fragezeichen)!

Grüsse
Whiley

 

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Ob das einer Grundlage entbehrt entscheidest gerade du für Dich in deinem Beitrag, gleich gilt evtl. ob das Schnee von gestern ist etc.  aber ich möchte da nun nicht mehr rumeiern und hoffe, daß das unsere Forenbeziehung hier nicht berührt.

Aber die Frage nun in Bezug zu bringen ob das überhaupt so noch verschickt werden darf ist wohl unpassend  (das Thema ist mir bekannt aber eben was ganz anderes).

Oh halt, ein Unterschied besteht in technischer Hinsicht für mich schon - denn die Adressfelder kann man anpassen oder entfernen,  die Lieferzeit bringe ich nicht in die e-mail rein  :) 

 

Edited by DRMasterChief (see edit history)
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