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Hinweis "Abmeldung" direkt beim Newsletter


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Hallo,

auch durch die neue DSGVO soll es ja "sehr empfehlenswert" sein in unmittelbarer Nähe des Newsletter-Blocks einen Hinweis anzugeben, daß die Bestellung des Newsletter jederzeit widerrufen werden kann.  Daß in jedem Newsletter darauf hingewiesen werden muss und ein Abmelde-Link vorhanden ist, das ist eh klar.

Wie bringe ich denn jetzt in einem 1.6.x er Shop  so einen Hinweis in die Nähe des Feldes,  zum Beispiel so ähnlich:

Die Einwilligung kann jederzeit im Kundenkonto oder per Abmeldelink im Newsletter widerrufen werden.

Danke ! 

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Hi,  habe mir das standard-Modul mal angesehen, dort kann ich auch direkt Text in html eingeben, so daß der Text unterhalb vom Eingabefeld auftaucht.  Das genügt mir eigentlich schon,  ....wobei - zwei-sprachig wäre natürlich gut  :) das geht dann aber leider nicht so einfach.

 

Das von Dir genannte scheints einzeln nicht mehr zu geben?  (nur in PrestaPlus enthalten?) 

 

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Am 5.4.2018 um 4:01 PM schrieb DRMasterChief:

auch durch die neue DSGVO soll es ja "sehr empfehlenswert" sein in unmittelbarer Nähe des Newsletter-Blocks einen Hinweis anzugeben, daß die Bestellung des Newsletter jederzeit widerrufen werden kann. 

 

Woher nimmst du diese Erkenntnis?

Ist es nicht eher gefährlich so einen Hinweis anzubringen (Werben mit Selbstverständlichkeiten)?

Grüsse
Whiley

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vor 19 Stunden schrieb eleazar :

 Presta plus ist von der Konkurrenz; das stammt nicht von Silbersaiten. ;)

Dafür gibt es das genannte Modul von Silbersaiten aber jetzt umsonst: https://www.silbersaiten.de/prestashop/de/prestashop-module/132-block-newsletter-mit-double-opt-in.html

 

Das Modul von Silbersaiten ist aber voller Fehler

-- Keine Formatierung

--Keine Anpassung

--Newsletter Anmeldung wird nicht ausgeführt

--Nicht Browser Kompatibel (Veraltet)

Edited by SliderFlash (see edit history)
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Am 6.4.2018 um 11:43 AM schrieb DRMasterChief:

Hi,  habe mir das standard-Modul mal angesehen, dort kann ich auch direkt Text in html eingeben, so daß der Text unterhalb vom Eingabefeld auftaucht.  Das genügt mir eigentlich schon,  ....wobei - zwei-sprachig wäre natürlich gut  :) das geht dann aber leider nicht so einfach.

 

Das von Dir genannte scheints einzeln nicht mehr zu geben?  (nur in PrestaPlus enthalten?) 

 

 

Obwohl ich nicht glaube, dass der Hinweis als Werbung mit Selbstverständlichkeiten missverstanden werden könnte, wäre mein Vorschlag, ihn einfach in die Bestätigung zu setzen, die eingeblendet wird, sobald der neue Abonnent auf OK klickt. Im Standardmodul von 1.6 wäre das eine kleine Erweiterung der Datei modules/blocknewsletter/blocknewsletter.php in Zeile 386:

$valid = $this->l('You have successfully subscribed to this newsletter. You can revoke your consent at any time by simply sending us an email.');

Anschließend steht die geänderte Variable zur Übersetzung an.

EDIT: Aber das wäre leider immer noch zu einfach für Bürger der EU (s. unten).

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vor 18 Minuten schrieb eleazar :

Obwohl ich nicht glaube, dass der Hinweis als Werbung mit Selbstverständlichkeiten missverstanden werden könnte

 

Das wäre ja auch kein Missverständnis sondern eine ganz bewußt eingesetzte Werbung und Auslobung für etwas was ganz selbstverständlich ist. In der Vergangenheit gab es genügend  Urteile und Abmahnungen z.B. wenn jemand - vergleichsweise - in der Produktbeschreibung aufgeführt hat: " 2 Jahre Garantie". wegen Werbung für Selbstverständlichkeit.

Deshalb auch meine Frage, woher stammt denn diese "Empfehlung". gibt es dazu irgendwo einen Rechtskommentar?

Grüsse
Whiley

 

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vor 59 Minuten schrieb Whiley:

 

Das wäre ja auch kein Missverständnis sondern eine ganz bewußt eingesetzte Werbung und Auslobung für etwas was ganz selbstverständlich ist. In der Vergangenheit gab es genügend  Urteile und Abmahnungen z.B. wenn jemand - vergleichsweise - in der Produktbeschreibung aufgeführt hat: " 2 Jahre Garantie". wegen Werbung für Selbstverständlichkeit.

Deshalb auch meine Frage, woher stammt denn diese "Empfehlung". gibt es dazu irgendwo einen Rechtskommentar?

Grüsse
Whiley

 

 

Warum Auslobung ? Es geht ja um die neue Gesetzeslage DSGVO demnach soll ja ein Hinweis dazu eingetragen werden , darum wurde ja das Thema eröffnet. oder nicht...?

Besser wehre festzustellen was genau von DSGVO  bezüglich Newsletter verlangt wird.

Sonst reden alle aneinander vorbei oder schreiben aneinander vorbei.

Edited by SliderFlash (see edit history)
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vor einer Stunde schrieb Whiley:

Deshalb auch meine Frage, woher stammt denn diese "Empfehlung". gibt es dazu irgendwo einen Rechtskommentar?

 

 

Ja, z.B. hier: https://www.datenschutz.org/newsletter/

Aber danach wäre es erforderlich, direkt unter das Eingabefeld und am besten sogar noch in die Verification Mail einen Link mit den entsprechenden Informationen zu setzen. Nur wird da nicht erwähnt, dass es eine Ausnahmeregelung bei Kunden gibt, sofern diese beim Kauf und in jeder Mail auf das Widerspruchsrecht hingewiesen wurden und der diesbezüglichen Verwendung Ihrer Mailadresse nicht widersprochen haben.

Deshalb wäre es das einfachste, den Newsletter-Button ganz von der Webseite verschwinden zu lassen. (Ich ziehe daher meinen obigen Ratschlag zurück, weil der Hinweis an mehreren Stellen angebracht werden müsste.)

Denn mal im Ernst: Wieviel Nicht-Kunden hinterlassen angesichts der allgegenwärtigen Spamflut denn heute noch freiwllig ihre Mailadresse, um mit Werbung überschüttet zu werden?

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vor 32 Minuten schrieb SliderFlash:

Besser wehre festzustellen was genau von DSGVO  bezüglich Newsletter verlangt wird.

na, das kannst du doch alles nachlesen:

https://dsgvo-gesetz.de/

Auf jden Fall keine Hinweise auf die ohnehin gesetzlich festgelegte Regelung, daß eine Anmeldung zu einem Newsletterempfang auch wieder rückgängig gemacht werden kann.

Selbstverständlich handelt es sich um eine Auslobung die den Anschein erwecken soll als biete man etwas besonderes nach dem Motto: "Leute, bei mir könnt ihr euch ruhig zum Newsletter anmelden, denn im Gegensatz zur Konkurenz könnt ihr euch bei mir auch wieder abmelden".

So ein Satz gehört, zusammen mit dem genauen Hinweisen wie man sich wieder abmeldet in die Datenschutzerklärung.

 

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Vielen Dank für Eure Beiträge und auch die technische Unterstützung, ich werde mir das ansehen und probieren.  Mir gehts erstmal gar nicht drum das gleich einzubauen, sondern entsprechend schnell gerüstet zu sein, also was muss/kann/soll ab den nächsten Tagen nach dem 25.5. drin sein.

Das viele Hinweise ggf. unnütz sind oder doppelt und dreifach rein müssen gibt uns leider das Gesetz vor (oder eben auch nicht, allzu oft heißt es momentan ja noch ....die Rechtsprechung abwarten....  (und sich zwischenzeitlich selbst fadenscheinige Abmahnungen einhandeln die aber erstmal behandelt werden müssen)  - ja danke).

Die DSGVO macht schon Hinweise dazu daß man es angeben muss vor Einwilligung, genau genommen wäre also nach dem Klick zu spät?!  Ich suche da auch nochmal meine Sammlung von RAe durch die mittlerweile ja schon ne ganze Menge dazu schreiben.

Die ganze DSGVO ist halt leider so, daß wir drauf hinweisen müssen, obwohl sie halt sowieso gilt  (die Rechtsgrundlage muss ja auch immer genannt werden, das ist also die DSGVO).  Das ist so als wenn in in Deutschland zugelassenen Autos ein Aufkleber sein müsste der drauf hinweist daß hier die StVO gilt...   

Sinn oder Unsinn aber wir könnens halt nicht ändern sondern uns nur rüsten und vorbereiten.

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Nun, wenn man mal unterstellt, daß die Einwilligung nicht erst mit Abschluß des Double OptIn Gültigkeit erlangt, mußt du in der Tat eine Menge Text vor dem Newsletter-Button unterbringen.

Der Newsletterbesteller muß ja dann vorher wissen in was er einwilligt, welche Inhalte er bekommt, ob ein ext. Dienstleister eingeschaltet ist, ob es statistische Auswertungen gibt und dann in diesem Zusammenhang kann auch das OptOut (wegen der Freiwilligkeit) erwähnt werden.

Das sind alles Sachen die vor der Einwilligung kommuniziert werden müssen. Die Frage ist eben was findet vor der Einwilligung statt (z.B. die erste Mail im Double OptIn-Verfahren). Aber das wird die Rechtssprechung sicher zeigen.

Ein Newsletter-Anmeldebutton mit der Unterschrift "Jederzeit abbestellbar" allein würde auf jeden Fall Ärger bedeuten

Das Double OptIn muß auf korrekt protokolliert und mit Timestemp versehen werden.

Alles recht aufwändig, also doch mal überlegen ob auf den Newsletterbutton verzichtet werden könnte. Ich persönlich würde es Schade finden wenn alle Shopbetreiber so denken würden und dann keine Newsletter mehr versenden würden. Gerade wenn man einen neuen Shop am Markt plaziert sind derartige Newsletter der Konkurrenz immer recht hilfreich;)

Grüsse
Whiley

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Das mit der Werbung mit Selbstverständlichkeiten siehst du meiner Meinung nach zu eng (auch gibt es dazu Entscheidungen, die logisch nicht nachvollziehbar sind). Es kommt jedenfalls meiner Meinung nach auch darauf an, ob so ein Hinweis "werblich hervorgehoben" ist oder ob durch z. B. "Ihr Vorteil bei uns:" der Eindruck erweckt wird, daß es sich hier eben um eine Besonderheit handelt.

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  • 4 weeks later...

Ich habe in   /theme/modules/blocknewsletter/blocknewsletter.tpl 

eingefügt das hier  (wo man es halt platzieren möchte):
{l s='Dein gewünschter Text.  ' mod='blocknewsletter'}

 

>>  Funktioniert zumindest bei meinem Theme.  Man hat den Text dann in den Übersetzungen mit drin für mehrsprachigkeit. 

Schade daß wir die Lösung nicht im Forum hier erarbeiten konnten....  ich  möchte sie anderen Interessenten aber natürlich nicht vorenthalten. 

Edited by DRMasterChief (see edit history)
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Kleiner Tipp für Bastler:

Wenn man in dem blocknewsletter seine email eingibt wird mit folgendem (Teil)code ein Eintrag produziert:

<input type="hidden" name="action" value="0" />

Ersetzt man die "0" jetzt mit einer "1", bewirkt das ein Austrag aus dem Newsletter.

Eigentlich schade das das in den Templates so nicht dargestellt wird, wenn vom Quellcode die Möglichkeit schon gegeben wird...

Sogar ein passender Link dazu wird im Quellcode schon produziert, den man dann nur noch irgendwie in eine Template sichtbar machen müsste.

 

 

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Falls jemand die Lösung für PrestaShop 1.7 sucht:

In der "ps_emailsubscription.tpl" (zu finden unter /theme/modules/ps_emailsubscription/views/templates/hook/) muss an die gewünschte Stelle der folgende Code:

{if $conditions}
                <p>{$conditions}</p>
 {/if}  

Zumindest bei meinem Theme hat's geklappt. Danke für die Lösungs-Inspiration hier! :)

Edited by Tobias (see edit history)
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  • 4 weeks later...

Statt eines Radiobuttons reicht eigentlich eine HTML-Checkbox, denn die Option Ablehnen ist eigentlich überflüssig. Oder du streichst einfach den zweiten Radiobutton. Den Text würde ich lieber abwandeln: Nicht die Datenschutzerklärung soll akzeptiert werden, sondern der Kunde soll in die Verarbeitung seiner Daten einwilligen, wie in der Datenschutzerklärung näher beschrieben.

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Die Reihenfolge ist für den Kunden sehr unlogisch, zuerst soll er unten den Button drücken und dann erst darüber seine E-Mail-Adresse eintragen, daran werden manche scheitern. Er sollte erst seine E-Mail-Adresse eintragen können, d. h. nur der Absenden-Button sollte zunächst ausgegraut sein. Am besten wäre es, wenn sich der Button unterhalb des Akzeptanzteils befände (oder horizontal rechts daneben).

Und wenn der Kunde deine Datenschutzerklärung ablehnt, darfst du ihn eigentlich gar nicht mehr weiter auf deiner Seite bleiben lassen, sondern mußt ihn sofort rausschmeißen, sonst könnte das gefährlich sein (nach deinem Text lehnt er ja nicht die Verarbeitung seiner Daten zur Verarbeitung des Newsletter-Abos ab, sondern die gesamte Datenschutzerklärung, also auch die Übermittlung der IP, Cookies etc.).

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Am 9.6.2018 um 4:22 PM schrieb SliderFlash:

Das script ... erfüllt seinen zweck.

 

Welcher Zweck soll denn hier erüllt werden?

Ich vermute mal, du glaubst du brauchst eine explizite Einwilligung um einen Newsletter versenden zu dürfen, und dazu bringst du Checkboxen bzw Radiobuttons  zum Anklicken an und noch einen Hinweis auf Abmeldemöglichkeiten.

Dadurch verkomplizierst du den Anmeldevorgang für deine Interessenten, und, unterstellt,  du benötigst tatsächlich eine Einwilligung, müstest du die ja nach Art7 Abs 1 DSGVO nachweisen können - wie sollte der Nachweis gelingen?

Auch der Hinweis auf die Abmeldung allein, ohne daß du vorher genaueres zum Newsletter erklärt hast dürfte  zumindest "rechtsunsicher" sein.

Zum Newsletterversand gibts natürlich noch keine Urteile aber nach momentanem Stand der Rechts-Diskussionen solltest du:

1.) Auf der Seite mit dem Anmeldebutton genau erklären was der Kunde zu erwarten hat

  (zb Wir versenden 1 mal im Monat neueste Informationen zu unseren XY-Produkten und Hinweise zu unseren aktuellen Gewinnspielen..)

2.) Einen Link zur Datenschutzerkläreung setzten

     (In der DSE muß eindeutig stehen, das du sie eingegebene Adresse nur u. ausschließlich für den Versand deines Newsletters verwendest)

3.)Eingabefeld für die Emailadresse mit Anmeldebutton

    (Double Opt-In)

4.)Eingabefeld für die Emailadresse mit Abmeldebutton

oder Hinweis auf Opt out z.B. in jedem Newsletter etc

 

Wie das dann aussehen könnte,  kannst du dir sehr schön auf der Seite unserer Bundesregierung anschauen:

https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Newsletter/Newsletter/NewsletterAbo/_node.html;jsessionid=50106DDADDB12ABABFAAFBB4BF1C57FB.s6t1

oder auch auf der Seite von RA Thomas Schwenke  (spezialisiert auf Internetrecht)

https://drschwenke.de/newsletter/

 

Grüsse
Whiley

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Kan man irgendwo das Formular um Abmeldung erweitern? also noch einen Feld hinzufügen "Abmelden"

Und auserdem wie kann man Abmeldungen Löschen ? weil das gibt es keinen Löschen Button.

PSV-1.7

EDIT: Wer Registriert ist,

"..Kunde muss sich anmelden, in sein Konto auf Informationen gehen und unter Persönlichen -Daten den Hacken vom Newsletter rausnehmen danach auf Speichern klicken..."

Aber bei Nicht registrierten Abonnoment fehlt die möglichkeit die E-Mails aus der Liste zu löschen.

https://www.prestashop.com/forums/topic/282233-prestashop-1531-newsletter-abmelden-brauche-dringend-hilfe/

 

Ich habe das jetzt so gelöst: Habe unter Shopeinstellungen / Gruppen, für Besucher und Gäste ,Newsletter und Newsletter Anmelden Deaktiviert.

nf.JPG

Edited by SliderFlash (see edit history)
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  • 8 months later...

Apropos DSGVO, mal hierzu eine relevante Frage. Manche Webseiten, abhängig von ihrer Größe?, benötigen doch einen Datenschutzbeauftragten. Mit Hilfe von diesem Tool kann man herausfinden ob die eigene Webseite einen Beauftragten benötigt. Angenommen, man braucht einen, wo findet man denn solche Datenschutzbeauftragen und mit welchen Kosten muss man dabei rechnen?

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vor 5 Stunden schrieb runimo:

Apropos DSGVO, mal hierzu eine relevante Frage. Manche Webseiten, abhängig von ihrer Größe?, benötigen doch einen Datenschutzbeauftragten.

Nein, Webseiten benötigen keinen Datenschutzbeauftragten und das ist ganz unabhängig von deren Grösse, allenfalls benötigen  Unternehmen, die eine Webseite ins Netz gestellt haben einen Datenschutzbeauftragten, welche Unternehmen das sind kannst du in der DSGVO direkt nachlesen.

Grüsse
Whiley

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