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Checkout und checkbox sowie akzeptanzerklärung


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Hallo, ich habe da mal ein Problem.

Laut Internetrechtsanwälten wird seit neuestem darauf gedrängt die Checkboxen die man so kennt aus dem checkoutprozess zu entfernen.

 

Quote

Uns liegt aktuell eine sehr umfangreiche Abmahnung einer Verbraucherzentrale vor, in der es unter anderem um die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht, insbesondere mit einer Checkbox, die mit einer Akzeptanzerklärung versehen ist (bspw.: „Die AGB habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiert.)“
 

Eine derartige Gestaltung wird als unzulässig angesehen und zwar mit unterschiedlichen juristischen Gründen.
 

Da es unter dem Strich ausreichend ist, wenn der Verbraucher über
 

- Datenschutzerklärung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
sowie
- Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular
 

transparent informiert wird, möchten wir Ihnen empfehlen, die entsprechende Gestaltung im Checkout abzuändern.
 

1. Grundsätzlich keine Checkboxen im Checkout mehr
 

Wir möchten Ihnen grundsätzlich empfehlen, keinerlei Checkboxen zur Akzeptanz von Datenschutzerklärung, AGB oder Widerrufsbelehrung mehr zu verwenden. Ebenfalls sollten Sie in diesem Zusammenhang, wie grundsätzlich im Checkout, Formulierungen streichen, die in irgendeiner Form eine Kenntnisnahme, eine Akzeptanz oder ein Einverständnis mit Datenschutzerklärung, AGB oder Widerrufsbelehrung beinhalten.
 

Dies hat im Übrigen den Vorteil, dass der Kunde ggf. ein paarmal weniger klicken muss, was auf jeden Fall konversionsfördernd sein dürfte.
 

2. Einbeziehung von Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und AGB
 

Notwendig ist es grundsätzlich, dass dem Verbraucher die entsprechenden Informationen (Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung) zur Kenntnis gegeben werden.
 

Hier reicht nach unserer Auffassung (gegenteilige Rechtsprechung ist uns nicht bekannt), eine entsprechende transparente Verlinkung auf die rechtlichen Informationen aus, somit ein sogenannter sprechender Link, der dann auf die jeweilige rechtliche Information verweist.
 

Ausreichend ist somit an jeweiliger Stelle ein Link mit den Bezeichnungen
 

„Datenschutzerklärung“
„Allgemeine Geschäftsbedingungen“
oder
„Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
sowie
„Widerrufsbelehrung für Verbraucher und Muster-Widerrufsformular“
 

Zusammengefasst empfehlen wir somit grundsätzlich, auf Checkboxen und entsprechende damit verbundene Erklärungen der Kenntnisnahme und Akzeptanz im Checkout zu verzichten.

 

Bedeutet nunmehr, ich muss im Checkoutprozess dieses entfernen und durch Links zum anklicken ersetzen.

Ist dies bekannt hier?

Wird es aufgrund dieser neuerlichen Formulierungs und Auslegungseskapaden von Abmahnanwälten, eine änderung hier im Core geben bzw. im advancedeucompliant Modul?

Oder sitze ich da einem Bären auf?

 

Danke im voraus

MfG

Edited by WMarktplatz (see edit history)
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Du setzt da etwas in die Welt, zitierst einen Text, den Google nicht kennt, auch zu dem Problem an sich finde ich bei Google nichts, also das könnte auch eine Spam-Mail eines Anwalts sein, der dir ein Schutzpaket verkaufen will. Du verrätst ja nicht, woher das kommt ...

Daß eine Checkbox für die Einbeziehung der AGB nicht erforderlich ist, wird allgemein so gesehen. Ob mit oder ob ohne Checkbox, die AGB werden Vertragsbestandteil. Allenfalls könnte der Inhalt des Textes, den der Kunde ankreuzen soll, Grund für eine Abmahnung sein, vielleicht auch die ausdrückliche Erklärung, daß man die AGB nicht nur zur Kenntnis genommen hat, sondern auch akzeptiert (denn viele AGB enthalten ja unzulässige Klauseln).

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Naja, ich sagte ja oben schon das ich diesen Text von Internetrechtsanwälten habe.

Wir haben Aktuell bei einem Internetrechtsanwaltsunternehmen ein Abo am laufen.

Aufgrund dieses Abos werden wir Informiert über solche dinge wie z.B. neue Abmahnfälle.

Diesen Text habe ich von dieser Kanzlei bekommen und ich setze hier nichts in die Welt, ich fragte ob davon schon jemand etwas gehört hat und evtl. bescheid weis was da gerade geschieht.

Es war also keine Spammail, sondern eine EMail zu denen diese Rechtsanwälte im zuge des bestehenden Vertrages verpflichtet sind mich bzw. uns zu Informieren wo evtl. Probleme entstehen könnten.

 

6 hours ago, rictools said:

Daß eine Checkbox für die Einbeziehung der AGB nicht erforderlich ist, wird allgemein so gesehen. Ob mit oder ob ohne Checkbox, die AGB werden Vertragsbestandteil. Allenfalls könnte der Inhalt des Textes, den der Kunde ankreuzen soll, Grund für eine Abmahnung sein, vielleicht auch die ausdrückliche Erklärung, daß man die AGB nicht nur zur Kenntnis genommen hat, sondern auch akzeptiert (denn viele AGB enthalten ja unzulässige Klauseln).

Das ist für mich Verständlich gesagt und damit kann ich umgehen :)

Bestätigt mir auch so ungefähr das Problem das ich da auch sehe.

Also werde ich entsprechend meinem Gefühl mit der Info umgehen und dieses bei mir und meinen Kunden Umsetzen nach Gesprächen mit diesen.

 

Danke dir für deine Aussage und für deine Zeit dies ebenfalls zu Recherchieren.

Habe selbst diesbezüglich nichts gefunden bisher, vertraue da aber nun einmal auf mein Bauchgefühl.

 

MfG

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