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Kleinunternehmer mit Prestashop - Know How Sammlung


Lausli

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Hallo,
ich würde gerne mal eine kleine Wissenssammlung für Kleinunternehmer aufstellen.
Zahlreiche Neuankömmlinge sind Kleinunternehmer. Das Thema wird aber oft genug nur nebenbei behandelt.
Die großen Player sind eben keine Kleinunternehmer.
 
Also möchte ich mal folgende Punkte klären:

  • Preisauszeichnung
  • Impressum
  • Piwik / Google analytics nutzen
  • Newsletter
  • Datenschutz
  • Bestellvorgang
  • Kleinunternehmer Hinweise

Preisauszeichnung

  • Die Preise dürfen nicht mit "inkl. MwSt" oder "excl. MwSt" deklariert werden
    • Weder auf der Übersichtsseite des Katalogs
    • Noch auf der Detaillierten Produktseite
    • KEINE MwSt. Hinweise auf der Rechnung.
      • Auch nicht "Steuer: 0" etc!
    • Keine Hinweise zur Steuer in den E-Mails!
      • WICHTIG: Default steht in den E-Mails "Steuern: 0" z.B. Das muss man löschen
  • Es muss ein Hinweis zu eventuell anfallenden Versandkosten angegeben werden
    • Als Beispiel: "zzgl. Versandkosten"
      • Der Text "zzgl. Versandkosten" muss so verlinkt sein, dass der Kunde beim Klick eine leicht lesbare und verständliche Auflistung der Kosten hat die für den Versand auf ihn zukommen
    • Auch bei kostenlosen Versand muss der Hinweis dazu geschrieben werden.
      • Also auch ein Text, nur eben als Beispiel "portokostenfrei" oder "Versandkostenfrei" etc. Dies muss ebenso verlinkt werden
      • Sollten nur für bestimmte Länder kein Versand anfallen muss das deutlich deklariert werden
  • Es muss bei jedem Preis ein Hinweis zu finden sein, dass hier ein Kleinunternehmer den Artikel anbietet. So, wie bei "normalen" Shops eben immer (oft) ein Hinweis auf "inkl. MwSt" zu finden ist.
    • Es empfiehlt sich bei jedem Preis ein "*" zu setzen.
    • Im footer, also immer sichtbar, sollte dann eine Erklärung dazu zu finden sein. Es bietet sich folgende Formulierung an: "*Gem. § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen.Alle Preise zzgl. Versandkosten"
    • Das Wort "Versandkosten" oder "zzgl. Versandkosten" sollte als Link gesetzt werden.

    • <span style="color:black;">
      *Gem. § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen.
      Alle Preise zzgl. <a href="www.deineDomain.de/content/versandkosten" target="_blank">Versandkosten</a>
      </span>
      
      Dient nur als Beispiel.

Impressum

  • Es muss deutlich auf den Status des Kleinunternehmertums hingewiesen werden
    • "Gem. § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen."
  • Es muss zwingend immer angegeben sein, ob man am Streitschlichtungsverfahren teilnimmt oder nicht. Als Beispiel kann dieser Text verwendet werden "Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und nicht bereit."
  • Es muss ein klickbarer Link zur Online-Streitschlichtung der EU vorhanden sein
    • Als Beispiel:

      4. Informationen zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“)

      Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich im Bezug auf vertragliche Verpflichtungen, welche aus Online-Kaufverträgen erwachsen, ergeben. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link

      erreichbar:
      www.ec.europa.eu/consumers/odr

       

      4.1 Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren

       

      Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und nicht bereit.

    • Nähre Informationen kann man sich z.B. hier beziehen: http://www.it-recht-kanzlei.de/hinweis-teilnahme-streitschlichtungsverfahren-immer-erforderlich.html
  • Die notwendigen Pflichtangaben im Impressum einer Website sind im Telemediengesetz angeführt. Gemäß § 5 sind folgende Punkte zu berücksichtigen, wenn du ein Impressum erstellen und die Impressumspflicht erfüllen willst:
    • Betreiber der Website
      Name des Unternehmens oder im Falle einer natürlichen Person als Betreiber die Angabe des Namens (Vor- und Nachname)
    • Adresse 
      Hierzu zählen der Namen des Unternehmens und die Anschrift der Niederlassung bzw. Sitz der Gesellschaft. Postfächer sind als Adressangabe nicht ausreichend. Im Impressum sind vollständige Adressdaten gefordert, um der Impressumspflicht zu genügen.
    • Vertretung des Unternehmens 
      Zur Impressumspflicht gehört die Angabe der vertretungsberechtigten Gesellschafter (bei der GbR, OHG Einzelunternehmer), Geschäftsführer (bei der GmbH) oder Vorstände (bei der AG) und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlage.
    • Kontakt im Impressum
      Wenn Sie das Impressum erstellen, gehört die Angabe von Telefon, Fax und Email zur Pflichtangabe im Impressum. Dies soll die uneingeschränkte Kommunikation mit dem Unternehmen gewährleisten.
    • Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe im Impressum
      Wenn Sie Dienste erbringen, die der Zulassung bedürfen, müssen Sie die für Sie zuständige Zulassungsbehörde im Impressum angeben, damit der Nutzer im Fall von Verstößen ihrerseits eine Anlaufstelle hat. Als Makler für Versicherungen müssen Sie beispielsweise die zuständige IHK angeben, wenn Sie das Impressum erstellen.
    • Registereintrag
      Für einige Rechtsformen wie die GmbH, Genossenschaften oder Partnergesellschaften gehört die Angabe des Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister, in das das Unternehmen eingetragen ist und die entsprechende Registernummer, zu den Pflichtangaben im Impressum.
    • Freiberufler mit Standeskammer
      Die Angabe der 
      Standeskammer in der Sie als Freiberufler Mitglied sind, die Angabe der gesetzlichen Berufsbezeichnung, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regeln und wie diese zugänglich sind, zählen für Freiberufler zu den zusätzlichen Pflichtangaben im Impressum, damit die Impressumspflicht vollständig erfüllt wird.
    • Umsatzsteuer-ID
      Auch die Angabe der 
      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - sofern vorhanden - oder der Wirtschafts-Identifikationsnummer gehören in das Impressum auf der Website. Die Angabe der Steuernummer fällt nicht unter die Impressumspflicht und braucht nicht im Impressum aufgeführt werden.
  • Muster Einzelunternehmer:

    Max Meister 
    Impressumsstraße 7, 22222 Impressumsstadt 
    Telefon: +49 30 123456, Fax: +49 30 123456 
    Email: [email protected]
    Internet: www.max-meister.de 
    Wenn vorhanden: Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 63527364839

     

    Gem. § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen.

     

    Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich im Bezug auf vertragliche Verpflichtungen, welche aus Online-Kaufverträgen erwachsen, ergeben. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link

    erreichbar: 
    www.ec.europa.eu/consumers/odr

    Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und nicht bereit.

Piwik / Google analytics nutzen
Eine ausführliche Diskussion gibt es hier >
https://www.prestashop.com/forums/topic/533920-google-analytics-rechtssicher-einsetzen/
 
Da aber viele User Lesefaul sind oder kein Geld (Zeit) haben die kurzform:

  • Google Analytics muss die IP Anonymisieren
  • Piwik muss die IP Anonymisieren. Also 32.123.xxx.xx
  • Du musst mit Google für Google Analytics eine ADV Unterschreiben
  • Genaueres hier > https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/google-analytics-datenschutzkonform-einsetzen/
  • Du musst beim Einsatz von Piwik auf "deinem" Server mit dem Serverhoster auch eine ADV machen!
    • Wurde im o.g. Thema Diskutiert.
  • Du musst in der Datenschutzerklärung deutlich auf die Verwendung des jeweiligen Dienstes Hinweisen und dem Benutzer eine Möglichkeit geben dies zu deaktivieren.

Newsletter
Auch bei einem Newsletter muss ein Hinweis auf das Kleinunternehmertum vorhanden sein. Beachte hierbei bitte, dass es nicht reicht, die E-Mail Adresse des Kunden zu haben. Dieser muss dem Erhalt von Newslettern, also Werbung, ausdrücklich zustimmen.

Bestellvorgang

  • Es muss vor dem Abschluss der Bestellung genau auf die anfallenden Kosten hingewiesen werden
    • Artikelpreis
    • Menge
    • Gesamtpreis der Artikel
    • Versandkosten
    • Gesamtpreis
    • Versandart
  • Es darf auf keinen Fall die Angabe von Steuern in der Übersicht oder der Bestellung auftauchen. Auch nicht "0" oder "keine" etc.

Kleinunternehmer Hinweise
Als Kleinunternehmer muss man einiges beachten, was leider oft von größeren Anbietern vernachlässigt wird. Daher ist es wichtig hier immer etwas genauer auf die Kleinigkeiten zu achten.





 

Der Beitrag spiegelt nur meine Meinung wieder. Es besteht keine Gewährleistung auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Der Beitrag kann und wird ggf. bearbeitet im Sinne einer Aktualisierung.

Verbesserungsvorschläge und Erweiterungen sind gern gesehen.

Edited by Lausli (see edit history)
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Lausli, die Impressumspflicht ergibt sich aus §5 TMG

 

Woher nimmst du die Erkenntnis, dein Finanzamt ins Impressum schreiben zu müssen?

Auch die Angabe deines Bankkontos hat imo nichts mit der Impressumspflicht zu tun.

 

 

Du musst dem Kunden eine einfache und Schnelle Möglichkeit geben dich zu erreichen.

Nein, das würde nicht reichen!

 

Grüsse

Whiley

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Das Finanzamt anzugeben war ein Hinweis von einem Anwalt mit dem ich eine telefonische Unterredung hatte. Ebenso die Bankverbindung.

 

Er sagte, das es nicht zwangsläufig eine Pflicht ist aber es wohl schon Fälle diesbezüglich verhandelt worden sind.

 

Die Bankverbindung wohl u.a. deswegen, weil dem Kunden immer die Möglichkeit gegeben sein sollte die Bankverbindung einzusehen um z.B. offene Posten zu begleichen.

 

Das mit dem "eine Möglichkeit geben" ändere ich. Das habe ich Missverständlich geschrieben. Es reicht natürlich nicht nur Name und Adresse zu schreiben. Danke für den Hinweis.

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Es fehlt die Info, ob man bereit ist, an einer Schlichtung teilzunehmen.

 

Stimmt. Das kommt ja noch hinzu.

 

Allerdings trifft das aktuell auf keinen Kleinunternehmer zu, da diese Pflicht nur jene trifft die zum 31. Dezember mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt haben.

 

(3) Von der Informationspflicht nach Absatz 1 Nummer 1 ausgenommen ist ein Unternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat.

 

 

Ich habe es dennoch mit aufgenommen. Ob jemand teilnehmen möchte oder nicht muss man selbst entscheiden. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert:

 

 

  • 190 Euro bei Streitwerten bis einschließlich 100 Euro,
  • 250 Euro bei Streitwerten über 100 Euro bis einschließlich 500 Euro,
  • 300 Euro bei Streitwerten über 500 Euro bis einschließlich 2 000 Euro und
  • 380 Euro bei Streitwerten über 2 000 Euro.
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Sorry, da scheint sich seit Ende Januar (kurz vor dem Stichtag), als ich mich ausführlich informiert hatte, etwas geändert zu haben, damals hieß es, die grundsätzliche Information ob man zu einer Teilnahme bereits sei gelte auch für kleinere Händler.

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Die Bankverbindung wohl u.a. deswegen, weil dem Kunden immer die Möglichkeit gegeben sein sollte die Bankverbindung einzusehen um z.B. offene Posten zu begleichen.

 

Wer einen offenen Posten hat, hat auch eine Rechnung dazu, und auf der Mahnung kann man das auch noch mitteilen...

 

Eine Bankkontoangabe im Internet kommt einer einladung gleich, sich hier schamlos zu bedienen. Ich gebe dann deine Bankdaten bei meiner nächsten Bestellung unter falschem Namen an eine Packstation ein und hoffe, du merkst es erst, wenn ich die Ware dort abgeholt habe...

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Eine Bankkontoangabe im Internet kommt einer einladung gleich, sich hier schamlos zu bedienen. Ich gebe dann deine Bankdaten bei meiner nächsten Bestellung unter falschem Namen an eine Packstation ein und hoffe, du merkst es erst, wenn ich die Ware dort abgeholt habe...

Das kann dann aber so ziemlich jeder der zig tausenden Kunden machen, die im Onlinehandel unterwegs sind.

 

Es ist ja nicht mal schwer Bankdaten im Netz zu finden und dazu muss man sich nicht mal ins Darknet begeben. Was glaubst du, wie viele große Unternehmen nicht oder erst sehr spät mitbekommen das Geld abgezeigt wird oder wurde.

 

Aber gut, Kern der sache: Du hast vollkommen Recht! Bankdaten nicht ins Impressum / www

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Ich hatte das in meiner Greenhornzeit auch mal drin, jeden Abend dann 3-5 Abbuchungen wiedersprochen (geht mittlerweile zum Glück per Mausklick) und immer wieder Ärger wegen irgendwelcher Lieferungen, die man angeblich erhalten hat.

 

Ganz böse Leute versuchen, deinen Packstation-Account zu phishen, dann wird es schwerer, nachzuweisen, dass man damit nichts zu tun hat....

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  • 3 years later...

Wir wissen noch nicht einmal von welcher Prestashop-Version wir reden und ob du die Standardrechnungen oder ein Modul nutzt ... Zur Bearbeitung des bzw. der (es dürften mehrere für verschiedene Bereiche sein) Rechnung-PDFs wirst du aber über eine Suche sicher leicht fündig.

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15 minutes ago, rictools said:

Wir wissen noch nicht einmal von welcher Prestashop-Version wir reden und ob du die Standardrechnungen oder ein Modul nutzt ... Zur Bearbeitung des bzw. der (es dürften mehrere für verschiedene Bereiche sein) Rechnung-PDFs wirst du aber über eine Suche sicher leicht fündig.

Sorry, mi culpa :)
Version ist 1.7.7.0 (die sehr beliebte hier :D ) und ich arbeite ohne Zusatzmodul.

Glaub mir, die suche und das Forum habe ich völlig durchgewühlt heute, aber ich finde entweder nur Programmierer, die einen mit Quelltexten anschreien oder Lösungen die nicht wirklich auf dieses Problem passen.
Wenn mir nur einer sagen könnte, welche Zeile ich löschen muss, wäre das schon alles was ich wissen will :P

 

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