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Artikelbeschreibung bei Banküberweisung.


CS2017

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Hallo, unser Anwalt hat bemängelt dass bei den letzten beiden Bestellschritten (Zusammenfassung & Bestätigung) via Überweisung nur die Summe, Bankverbindung etc. angezeigt wird - jedoch überhaupt nicht welche Artikel man kauft /  gekauft hat.

 

Wie kann ich die gekauften Artikel (am besten mit passenden Link) in diesen Schritten einbinden?

 

Gruss

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Ich bin nicht wirklich im 1.6 Thema aber ich könnte wetten dir wird erstmal empfohlen auf 1.6.1.10 oder .11 zu aktualisieren.

Ich meine ich hätte irgendwas gelesen das in .6 noch irgendwelche gravierenden Bugs sind die bei den neueren beseitigt wurden. (evtl. eben auch sowas)

Aber vielleicht hat da auch jemand einen konkreten Tip für dich.

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Sicher? Weil ich hab das in meinem Testshop Version 1.6.1.11 mit aktuellen Modul und aktuellen Templates auch...

Erste Frage: Ist das Modul richtig eingestellt (insbesondere Aktiviere One-Page-Checkout = JA)?

Zweite Frage: Aktuelle Templates? Ich dachte bisher, daß man nur ein Template nutzt und nicht mehrere. Bei Fremdtemplates stellt sich die Frage, ob diese das EU-Rechts-Modul unterstützen.

Wenn auf der Seite mit dem letzten Bestellschritt, auf der der Kaufen-Button gedrückt wird, nicht alle Pflichtangaben inklusive der Produkte direkt vor dem Kaufen-Button angezeigt werden, ist jeder deutsche Shop stark abmahngefährdet und darf auf keinen Fall online gehen!

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Ok, ich berichtige... "mit aktuellen Template" ;-) Natürlich nutze ich nur 1 Template. Und nein, ich habe das 5 Step Checkout aktiviert. Dennoch müsste es ja logischerweise angezeigt werden - eben wegen den rechtlichen Konsequenzen.

 

Nachtrag: gerade mal mit 1-Page Checkout getestet. Auch dann wird es NICHT angezeigt in der Bestellbestätigung bei Banküberweisung (also NACH dem Klick auf "Zahlungspflichig Bestellen").

Und genau das wurde ja von CS2017´s Anwalt bemängelt...

Edited by Netagent (see edit history)
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Das übliche Problem, ich stelle eine klare und einfache Frage (meine "Erste Frage") und erhalte darauf keine Antwort, was ist daran so schwer?

 

Es gibt zwei "One-Page-Checkouts", einmal unter Voreinstellungen -> Bestellungen und einmal im EU-Recht-Modul, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, egal was du im ersten Fall wählst, im Modul mußt du One-Page-Checkout = JA wählen, nur dann wird die in Deutschland obligatorische Bestellübersicht auf der letzten Seite angezeigt (vorausgesetzt daß dein Template das unterstützt).

 

Nutzt du das Standard-Template oder ein Fremdtheme?

 

NACH dem Klick auf "Zahlungspflichtig bestellen" muß nichts Bestimmtes mehr angezeigt werden, da reicht ein kurzes "Danke" (jedenfalls ist mir nichts anderes bekannt, sollte ein Anwalt anderer Meinung sein, müßten wohl die meisten Shops in Deutschland geändert werden) . Es geht nur um die Seite mit dem "Zahlungspflichtig bestellen" oder "Kaufen"-Button. Werden dort die Produkte vor dem Button aufgelistet (und auch die anderen Angaben), ist alles in Ordnung.

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Mein lieber rictools...

ich mach den Job auch nicht erst seit gestern, gelle ;-) Also bitte verkauf mich hier nicht für blöd.

Deine erste Frage kann man nicht korrekt beantworten, da sie nicht eindeutig gestellt wurde. In erster Linie bemängeln 9 von 10 Anwälten die 1-Page Checkout Methode als NICHT rechtssicher. Und ein Urteil von einem Landgericht zu Ungunsten der 1-Page Methode existiert ebenso bereits. Auch wenn ich jetzt aktuell leider nicht die Detail dazu habe. Kann man aber bestimmt ergooglen.

So, zum nächsten Problem: Erklär mir doch bite mal explizit wo man in dem Modul "advancedeucompliance" (Europäische Rechtssicherheit) die 1-Page Checkout Methode ausgewählt wird. In meiner (aktuellsten) Version gibt es dort nur eine Ja/Nein Einstellungsmöglichkeit für "Rechtssichere Bestellübersicht aktivieren". Dies ist selbstredlich auf "JA" eingestellt.

Kommen wir zum Template: Wenn ich schreibe, dass ich in einem aktuellen Testshop (Version 1.6.1.11) aktuelle Module und ein aktuelles Template nutze, dann ist davon auszugehen, dass das systemeigene aktuelle "Default Bootstrap" Template gemeint ist, sonst hätte ich das bestimmt extra erwähnt da es ja logischerweise wichtig ist.

 

Aber das alles ist eh absurdum, weil Du das Hauptproblem (obwohl in meinem letzten Beitrag extra GROSS geschrieben) scheinbar NICHT erkannt hast.

Hier geht es um genau die Übersicht NACH dem Klick auf den Button "Zahlungspflichtig Bestellen"!

Die Grafik von dem TE zeigt genau die Grafik, die nach dem Klicke auf diesen Button zu sehen ist (Vergleiche auch Text in dem grünen Balken der Grafik). Und genau DAS wurde von dem Anwalt des TE bemängelt, dass dort eben die getätigte Bestellung an sich nicht zu erkennen ist.

Vergleiche ich das mit anderen namhaften Shops, muss ich leider gestehen, dass man dort auch NACH dem Klick auf den endgültigen Kauf Button die erforderlichen Bankdaten so wie auch die soeben aufgegebene Beststelldetails ersehen kann.

Und HIER ist jetzt unser Hauptproblem. Ist dem so was der Anwalt des TE bemängelt? Ja oder nein? Falls ja, ist das Modul Europäische Rechtssicherheit wohl doch nicht so rechtssicher und man sollte schnellstens Abhilfe schaffen. Ebenso müsste dann auch die Email, in der die Bankdaten noch mal mitgeteilt werden, überarbeitet werden.

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Ich "verkaufe hier überhaupt niemanden für blöd", ich versuche zu helfen. Und manchmal ist das halt schwierig, wenn man versucht, durch klare Fragen zu einer Lösung zu kommen und diese nicht beantwortet werden, ich kann nun einmal nicht in die Computer anderer hineinschauen.

 

Offenbar wurde der Text bzw. die Übersetzung im Rechtssicherheits-Modul geändert, ich habe ja noch die Prestashop-Version 1.6.1.4. Und der alte Text wurde halt oft mißverstanden und mit der Wahl zwischen der 5-Schritt- und der 1-Schritt-Methode verwechselt. Also "Rechtssichere Bestellübersicht" = JA ist offenbar korrekt und wenn auf deiner Seite mit dem Button zum Absenden der Bestellung die Produkte etc. angezeigt werden ist das Modul auch aktiv.

 

Ein Urteil oder generell Informationen von Anwälten, das die Anzahl der Seiten der Bestellabwicklung betrifft oder gar explizit einen "1-Page-Checkout" als rechtlich problematisch oder gar "nicht rechtssicher" bewertet, ist mir noch nicht untergekommen, da wäre ein Link hilfreich. Wenn man den 1-Seiten-Checkout rechtssicher verwenden will, muß man aber noch etwas nacharbeiten (wenn ich mich richtig erinnere, muß für die Produktauflistung die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen, eingebaut werden, wird hier auch irgendwo erläutert).

 

Unter einem "aktuellen Template" wird kein Mensch das Standard-Template verstehen, sondern im Gegenteil eher ein anderes Template. Für das Standard-Template würde die Formulierung "das aktuelle Template" sprechen, nicht jedoch "ein aktuelles Template" oder wie in deinem Post sogar die Mehrzahl "aktuellen Templates".

 

Ja, etwas Mühe bei der Formulierung hilft Mißverständnisse zu vermeiden ...

 

Im Eingangspost ist - anders als du jetzt schreibst - sowohl von der "Zusammenfassungs-" als auch von der "Bestätigungs"-Seite die Rede, ob der Anwalt nun wirklich beides bemängelt hat, weiß man freilich nicht wirklich. Im Screenshot sind auch beide Seiten zu sehen (oben der Teil mit dem "Kaufen"-Button), hier ist eindeutig das Rechtssicherheits-Modul nicht aktiv oder funktioniert nicht, so wie ich in Post #5 auch geschrieben habe.

 

Ja, und du hast dich dann an den Thread drangehängt, meine Aussage angezweifelt und gar nicht näher ausgeführt, was nun bei dir das Problem ist, sodaß ich davon ausgehen mußte, daß auch bei dir auf beiden Seiten die Bestellübersicht nicht angezeigt wird.

 

Es gibt tausende von Shops (alleine wohl so ziemlich alle Prestashops), bei denen nach Absenden der Bestellung die Produkte etc. nicht noch einmal aufgelistet werden, mir ist auch keine derartige Vorschrift bekannt, auch für die Trusted Shops-Zertifizierung ist das offenbar kein Problem. Eine E-Mail mit den Bestelldaten wird ja außerdem zeitgleich an den Kunden versandt. Und die Bestätigungsseite enthält einen Link, um die Bestellung anzusehen.

 

Wenn du das anders haben möchtest, sollte es durch einen Eingriff in die order-confirmation.tpl möglich sein, evtl. müssen Variablen zunächst in einer php-Datei bereitgestellt werden.

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Na, nu kommt mal beide wieder runter von der Palme! ;)

 

Oder meint dein Anwalt das von dir im Bild übermittelte Pop-Up? Da sehe ich allerdings auch ein Problem. Von welchem Fremdmodul wird das denn generiert? Dieser "endgültige Kaufen-Button", den du hier zeigst, ist doch kein Prestashop-Standard. Oder ist mir da etwas entgangen?

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Wir haben es hier mit zwei Postern zu tun, der erste (CS2017, mit dem Anwalt und dem Screenshot) hat seit Tagen nichts mehr gepostet, keine Ahnung ob er hier noch was mitbekommt. Daß die im Screenshot gezeigte Abwicklung so nicht geht, steht außer Zweifel, beim zweiten Poster Netagent geht es aber offenbar nur um die Bestätigungsseite.

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... beim zweiten Poster Netagent geht es aber offenbar nur um die Bestätigungsseite.

 

Exakt. Mir geht es um die Bestätigungsseite nach dem Klick auf den Button "Zahlungspflichtig bestellen". Ich gebe zu, dass mir das bisher eigentlich noch nie so aufgefallen ist. Erst durch das Posting vom TE wurde ich darauf aufmerksam. Und es ist nunmal tatsächlich so, dass in nahezu allen größeren Shops in DE auf der letzten Bestätigungsseite,  nach dem Klick auf den Kauf Button,  die soeben getätigte Bestellung noch einmal dargestellt wird. Auch im neuen 1.7. von Prestashop (mit aktivierten EU-Recht Modul) ist das übrigens so...

Spricht also einiges dafür das die Anmerkung des Anwalts vom TE korrekt ist.

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