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Version 1.7 Rechtssicherheit?


nephilim75

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Nun, als der Neue hatte ich auf die Erfahrungen weiterer und im Umgang mit PrestaShop erfahrenerer Nutzer gehofft.

 

Ich bin jetzt auf diesem Stand:

 

1. Rechtstexte müssen eingepflegt werden. Soweit OK, das bekomme ich hin.

 

2. Ich meine gelesen zu haben, ich müsse ein genaues Lieferdatum angeben können. Wo stelle ich das also ein? Gibt es dafür eine Funktion oder ein Modul wo ich die Zahl der Liefertage + bspw. heutiges Datum hinterlege?

 

3. Dieses vorausgefüllte Formular für den Widerruf, muss das als Download zur Verfügung gestellt sein oder reicht das, auf die Seite zu verweisen?

 

4. Was sind weitere wichtige Hinweise, die ich bedenken sollte?

 

Danke im Voraus

//neph

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Du verstehst nicht, ich weiß, wir wissen, doch gar nicht welche Rechtlichen Anforderungen du hast. Bist du z.B. Kleinunternehmer oder nicht?
 

1. Rechtstexte müssen eingepflegt werden. Soweit OK, das bekomme ich hin. 

2. Ich meine gelesen zu haben, ich müsse ein genaues Lieferdatum angeben können. Wo stelle ich das also ein? Gibt es dafür eine Funktion oder ein Modul wo ich die Zahl der Liefertage + bspw. heutiges Datum hinterlege?

3. Dieses vorausgefüllte Formular für den Widerruf, muss das als Download zur Verfügung gestellt sein oder reicht das, auf die Seite zu verweisen?

4. Was sind weitere wichtige Hinweise, die ich bedenken sollte?

 
Wir sind keine Rechtsanwälte es ist uns sogar gesetzlich verboten eine Rechtsberatung durchzuführen, wenn man kein Rechtsanwalt ist. 
 

1. Rechtstexte müssen eingepflegt werden. Soweit OK, das bekomme ich hin. 

Natürlich müssen Rechtstexte eingepflegt werden. Solltest Du aber auf keinen Fall selbst machen.
 

2. Ich meine gelesen zu haben, ich müsse ein genaues Lieferdatum angeben können. Wo stelle ich das also ein? Gibt es dafür eine Funktion oder ein Modul wo ich die Zahl der Liefertage + bspw. heutiges Datum hinterlege?

Das hast du gut gelesen.
http://www.it-recht-kanzlei.de/liefertermin-information-verbraucherrechterichtlinie.html
 
Lösung: https://github.com/PrestaShop/advancedeucompliance
 

3. Dieses vorausgefüllte Formular für den Widerruf, muss das als Download zur Verfügung gestellt sein oder reicht das, auf die Seite zu verweisen?

Das sind solche Rechtliche Fragen, bei denen ich befürchte das du dich nicht richtig informierst hast. KLeiner hier will, dass du Abgemahnt wirst aber keiner kann , will und wird dir hier den Rechtsberater spielen oder Steuerberater. https://www.e-recht24.de/artikel/widerrufsbelehrung/7702-onlineshops-neues-widerrufsrecht-2014.html
 

4. Was sind weitere wichtige Hinweise, die ich bedenken sollte?

Da gibt es tausende...naja hunderte. Wie stellst Du dir das ganze jetzt vor?

 

 

Wichtig ist das Steuerrecht, das Textilkennzeichnungsgesetz bzw. Verordnung. Das keine AGB Rechtssicher sind und dein Impressum Stimmt. Die OS-Plattform muss angegeben sein etc.

 

 

Ich will Dir nix böses aber: Beschäftige Dich bitte vorab über die Gesetzlichen Bestimmungen. Zu konkreten Fragen können wir helfen aber das, was du hier fragst gleicht einer Rechtsberatung.

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Ok, ich verstehe, dass zu glauben, "mal eben ein paar Server via Internet zu verticken", nicht so einfach ist, wie ich naiverweise dachte. Danke für die vielen hilfreichen Hinweise. Ich werde dann jetzt damit beginnen, meine Hausaufgaben zu machen, eine Rechstberatung in Anspruch nehmen und werde mich zurückmelden, wenn ich die rechtlichen Fragen geklärt habe und sie dann technisch umzusetzen versuche.

 

Bis die Tage und Danke.

 

LG // neph

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  • 5 months later...

Soviel ich weiss muss auch der Hinweis, dass Cookies verwendet werden vom Nutzer akzeptiert werden.

 

Du meinst wohl die sog. "Cookie-Richtlinie" der EU, die eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vorsieht. Es gibt aber in Deutschland keine direkte Pflicht, die Nutzer in die Verwendung von Cookies einwilligen zu lassen. Solche Richtlinien sind nicht automatisch „Gesetz“, sondern müssen von den EU-Ländern umgesetzt werden.

 

Das ist aber in Deutschland nicht passiert, daher gilt die Richtlinie bei uns gar nicht. Es gibt nur § 15 Abs.3 Telemediengesetz. in dem es heißt, dass es ausreicht, den Nutzer zu unterrichten und auf ein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Das kann aber auch durch eine Datenschutzerklärung erfolgen.

 

Und nicht nur das! Die EU-Kommission hat nämlich erklärt, dass die Richtlinie in Deutschland auch gar nicht umgesetzt werden muss, da die heutigen Regelungen in Deutschland die Vorgaben bereits erfüllen.

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  • 3 months later...

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