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Europäische Rechtsicherheit// Widerrufsrecht für Dienstleistungen


heko

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So, wie du das in deinem geposteten Bild gemacht hast! Ich verstehe daher die Frage nicht, es sei denn, du hast PrestaShop-Version 1.6.1.4 und die entsprechende Diskussion dazu nicht gelesen.

 

Ich nutze PS 1.6.1.5.

 

Wie du siehst ist der button Aktiv. Nur, da unerfahren, weiß ich nicht was mit Ceckbox gemeint ist.

 

Ich würde gerne wissen, wie ich diese "Checkbox" angezeigt bekomme.

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  • 8 months later...

Ich schreibe es einfach mal hier rein, um keinen neuen Thread zu eröffnen:

Ich habe im Grunde das gleiche Problem wie oben. Im Modul Europäische Rechtssicherheit habe ich "Widerrufsrecht in AGB" angewählt, im Bestellvorgang taucht aber nur der Hinweis auf die AGB auf und nichts zum Widerrufsrecht. Was tun?

 

Daran anschließend: Gibt es eine Möglichkeit, eine Checkbox für die Datenschutzerklärung hinzuzufügen?

 

Meine Version ist 1.6.1.9

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Evtl. mußt du den Text für die Bestätigung der AGB ergänzen (am besten in den Übersetzungen).

 

Der Kunde sollte über die Datenschutzerklärung (mit Link) informiert werden, eine Zustimmung ist nicht erforderlich (evtl. kannst du die tpl-Datei ergänzen). Ich halte auch eine Checkbox für die AGB für überflüssig da ebenfalls nicht notwendig, das bringt doch nur Kaufabbrüche.

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Danke dir für die Antwort!

Ich habe mal versucht, die Übersetzung zu bearbeiten. Leider finde ich im Backoffice die Übersetzung nur für das default_bootstrap Template, nicht aber für das, das ich auch benutze. Da fehlen die Übersetzungen für das "hooksoverridetodisplay" komplett. Im Modul Rechtssicherheit selber wird mir auch oben folgendes angezeigt:

 

 

 

Ihr Template scheint mit diesem Modul nicht kompatibel zu sein; einige erforderliche Vorlagen fehlen. Möglicherweise werden sich einige Optionen nicht auswirken.
  • order-address-advanced.tpl fehlt
  • order-carrier-advanced.tpl fehlt
  • order-carrier-opc-advanced.tpl fehlt
  • order-opc-advanced.tpl fehlt
  • order-opc-new-account-advanced.tpl fehlt
  • order-payment-advanced.tpl fehlt
  • shopping-cart-advanced.tpl fehlt

 

Muss ich eine der .tpl Dateien ergänzen, um die Übersetzung auch in meinem Theme darzustellen?

 

Bzgl. der Datenschutzerklärung: Wahrscheinlich hast du recht, dass nicht eingewilligt werden muss. Wenn doch, kann ich mir darum ja auch Gedanken machen, wenn ich erst mal das Widerrufsrecht erfolgreich eingebunden habe :D

 

Dass der Kunde die AGB lesen muss, denke ich schon. Wie sollten sie sonst Teil des Vertrages werden, wenn der Kunde nicht einmal bestätigt hat, dass er sie zumindest zur Kenntnis genommen hat.

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Dass der Kunde die AGB lesen muss, denke ich schon. Wie sollten sie sonst Teil des Vertrages werden, wenn der Kunde nicht einmal bestätigt hat, dass er sie zumindest zur Kenntnis genommen hat.

 

Eine Bestätigung der Kenntnisnahme von AGBs hat nicht mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages zu tun, es kommt nur darauf an, daß der Kunde die (theorethische) Möglichkeit hatte die AGBs einzusehen.

http://www.it-recht-kanzlei.de/h%C3%A4kchen-setzen-agb-bestellprozess.html

 

Aus Gründen der Usability also solche Sachen wie überflüssige Checkboxen besser weglassen.

 

Wie du aus den obigen Meldungen siehst ist dein Template mit dem Rechtssicherheitsmodul nicht kompatibel, d.h. wesentliche Teile fehlen (Bestellübersicht am Ende des Bestellprozesses etc), wie man anpassen kann wurde hier schon des öfteren beschrieben (Forensuche).

 

Grüsse

Whiley

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Danke noch mal.

 

Magst du mir einmal beim Finden der Lösung unter die Arme greifen? Ich habe leider nichts gefunden, sonst hätte ich auch gar nicht hier gepostet. Auch jetzt finde ich leider nichts.

 

Bzgl. der Kenntnisnahme hast du wohl recht. Der Nachweis der Möglichkeit der Kenntnisnahme dürfte sich im Streitfall aber denke ich schwierig gestalten, wenn keine Bestätigung vorliegt. Letztlich eine Frage des persönlichen Geschmacks. Ich bin da lieber vorsichtig, auch wenn ich nicht glaube, dass es jemals zu einem Streit darüber kommen dürfte.

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Bzgl. der Kenntnisnahme hast du wohl recht. Der Nachweis der Möglichkeit der Kenntnisnahme dürfte sich im Streitfall aber denke ich schwierig gestalten, wenn keine Bestätigung vorliegt. Letztlich eine Frage des persönlichen Geschmacks. Ich bin da lieber vorsichtig, auch wenn ich nicht glaube, dass es jemals zu einem Streit darüber kommen dürfte.

 

So einfach ist das nicht. Eine Verpflichtung zur Kenntnisnahme verbessert die Beweislage des Verkäufers und stellt damit damit eine Benachteiligung des Kunden im Vergleich zum allgemeinen Recht dar, was bekanntlich verboten ist. Sie ist also rechtswidrig und damit abmahnbar.

 

Wird dagegen ein Text wie "Ich bin mit den AGB einverstanden" verwendet, ist das eine Willenserklärung und damit in Ordnung. Wobei ein Haken dann immer noch eher schädlich als nützlich ist.

 

http://www.it-recht-kanzlei.de/agb-bestaetigungstext-bestellabwicklung-online-shop.html

Edited by Traumflug (see edit history)
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Da ging es in erster Linie darum, daß der Kunde den Empfang der AGB (nicht im Internet, sondern "offline") nicht ausdrücklich bestätigen sollte (was lt. Gesetz ausdrücklich zulässig ist), sondern diese Bestätigung quasi im Vertragstext versteckt war. Den Kunden eine Checkbox anklicken zu lassen (auch zwangsweise) hat meiner Meinung nach damit nichts zu tun, anders wäre es theoretisch, wenn ein Text auf der Bestellabschlußseite quasi eine Kenntnisnahmebestätigung des Kunden beinhalten würde, ohne daß dieser überhaupt aktiv werden muß. Nur ist es eben bei einer Onlinebestellung für die "Beweislage" völlig irrelevant, ob der Kunde die AGB gelesen hat oder ob er nur die Möglichkeit hatte, sie zu lesen, deshalb paßt das hier sowieso nicht.

 

Ich bin der Meinung, daß die Wahrscheinlichkeit, daß Kunden die Bestellung abbrechen, weil sie nach dem Klick auf Kaufen eine Meldung erhalten, daß sie zunächst die Kenntnisnahme der AGB bestätigen müssen, um ein Vielfaches größer ist als die, daß man dadurch einen Vorteil in einem Streitfall hat.

 

Vom Kunden zu verlangen, daß er sich mit dem Inhalt der AGB ausdrücklich einverstanden erklärt, halte ich übrigens für problematisch vor dem Hintergrund, daß die AGB ja durchaus ungültige und unzulässige Regelungen enthalten können.

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Ich bin der Meinung, daß die Wahrscheinlichkeit, daß Kunden die Bestellung abbrechen, weil sie nach dem Klick auf Kaufen eine Meldung erhalten, [...]

 

Wenn sie die Meldung NACH dem Klick auf "kaufen" bekommen ist es eh' zu spät. Es geht wohl um das Häkchen direkt über dem Kaufen-Knopf.

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Wenn sie die Meldung NACH dem Klick auf "kaufen" bekommen ist es eh' zu spät. Es geht wohl um das Häkchen direkt über dem Kaufen-Knopf.

Jetzt hast du was falsch verstanden, wenn ich in einem Shop, in dem die AGB-Kenntnisnahme (oder wie immer das formuliert ist) per Checkbox von mir bestätigt werden soll und ich das nicht ankreuze (z. B. weil ich es übersehe) und auf Kaufen klicke, kommt üblicherweise eine Fehlermeldung.

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Jetzt hast du was falsch verstanden

 

So so, ich bin also doof. Beim PS 1.7 Standard-Theme kann man "kaufen" gar nicht klicken, bevor der Haken nicht gesetzt ist. Also gibt's auch keine Fehlermeldung, die aufpoppen kann. Du musst da irgendwas älteres haben.

 

Vielleicht schreibst Du beim nächsten Mal besser dazu, dass es sich um Deine persönliche Spezialsituation handelt. Dann verstehen Dich die Leute auch.

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Mische mich ungern ein aber ich glaube nicht das rictools das als Angriff meinte.

In den "alten" (sicherlich auch noch bei 1.6.1.11) Versionen hat Presta lieber Fehlermeldungen raus geschmissen. Ab 1.7 sind die mehr auf dem Trichter wichtige Bereiche zu deaktivieren.

 

Gleiches Spiel mit der Bestellbarkeit von Artikeln. Früher gab es dann einfach keinen Kaufen Button mehr, ab 1.7 ist der Button da immernoch aber ausgegraut.

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So so, ich bin also doof. Beim PS 1.7 Standard-Theme kann man "kaufen" gar nicht klicken, bevor der Haken nicht gesetzt ist. Also gibt's auch keine Fehlermeldung, die aufpoppen kann. Du musst da irgendwas älteres haben.

 

Vielleicht schreibst Du beim nächsten Mal besser dazu, dass es sich um Deine persönliche Spezialsituation handelt. Dann verstehen Dich die Leute auch.

Du hattest etwas anders verstanden als ich es gemeint habe, das kann an dir liegen oder daran daß ich mich nicht klar genug ausgedrückt habe, "falsch" ist keine Wertung.

 

Wie du an meiner Signatur siehst, habe ich Prestashop 1.6.x so wie die allermeisten hier und auch Sibus, um dessen Frage es ging, da kann ich nicht wissen, daß du 1.7 hast (wovon die meisten hier abraten) und überhaupt daß das Verhalten da anders (und erheblich verschlechtert!) ist.

 

Ersetze also "Ich bin der Meinung, daß die Wahrscheinlichkeit, daß Kunden die Bestellung abbrechen, weil sie nach dem Klick auf Kaufen eine Meldung erhalten, daß sie zunächst die Kenntnisnahme der AGB bestätigen müssen, um ein Vielfaches größer ist als die, daß man dadurch einen Vorteil in einem Streitfall hat." durch "Ich bin der Meinung, daß die Wahrscheinlichkeit, daß Kunden die Bestellung abbrechen, weil sie nach dem Klick auf Kaufen eine Meldung erhalten, daß sie zunächst die Kenntnisnahme der AGB bestätigen müssen, oder sogar den Kaufen-Button gar nicht erst anklicken können und evtl. gar nicht wissen warum, um ein Vielfaches größer ist als die, daß man dadurch einen Vorteil in einem Streitfall hat."

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Es gibt 2 Arten, sowas umzusetzen. Die erste ist, schon bei Anlage des Kundenkontos diese Bestätigung für den Fall eines Kaufes einzuholen, dann kann man darauf verzichten, beim Checkout nochmals anhaken zu lassen, die zweite ist eben die hier genutzte Variante mit dem anhaken bei jedem Kauf.

 

Die erste ist kritisch, wenn man seine AGB ändert, weil man dann sicherstellen muss, dass dem Kunden die neue Fassung bekanntgemacht wurde, was schwierig ist, da müsste man dann dafür sorgen, dass der Kunde beim nächsten Log-In die neue Version bestätigen muss, also insgesamt sehr unsicher. Bei der zweiten Variante hakt er die zum Bestellzeitpunkt gültigen AGB an, dadurch ist die Sache rechtlich sauber, und das ist das, was hier zählt, und das nutzen wir auch so.

 

Wenn ich die Logs ansehe, hat da keiner der Kunden ein Problem damit, es sollte halt so platziert sein, daß er dann nicht 3 Seiten zurückmuss, um den Haken zu setzen, denn da sind dann Abbrüche vorprogrammiert. Bei uns steht die Checkbox direkt über dem Kaufbutton und das wird genutzt und wenn die Fehlermeldung kommt, steht der Mauszeiger schon fast in der Checkbox (wichtig ist, daß der nicht direkt drin steht, um keine versehentlichen Bestätigungen zu provozieren)

 

Da ich beim Anlegen des Kundenkontos die AGB mitsende und bei jedem Kauf das Widerrufsformular an der Mail hängt, sehe ich das alles ohnehin nicht so kritisch an.

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Die erste ebenso wie die zweite Version deines Vorschlags halte ich für entbehrlich. Das Häkchen ist rechtlich nicht erforderlich und kann, wie Traumflug schon bemerkte, ein zusätzliches Handicap sein.

Das Sinnvollste wäre es also wirklich, das erforderliche Häkchen durch kleine Änderungen am Code überflüssig zu machen und den Text entsprechend abzuwandeln.

 

Übrigens liegt es nicht an PrestaShop, dass die Häkchenvariante trotz Kritik hartnäckig beibehalten wird. Soweit ich weiß, haben die selbsternannten "Rechtsexperten" des Händlerbunds die Zertifizierung der Rechtssicherheit von Advancedeucompliance u.a. davon abhängig gemacht, dass hier zwingend vom Kunden ein Häkchen gesetzt werden muss.

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Letztendlich ist es in sehr vielen Shops vorhanden, und wenn ich Ware verkaufe, die jemand haben will, ist das sicher das kleinste Problem ;)

 

Klar, am einfachsten wäre es, unter den Kaufbutton den Spruch zu setzen, dass man mit Klick darauf den Kauf tätigt und die AGB&Co. akzeptiert. Aber wir sind ja in Deutschland und da kann man die absurdesten rechtlichen Gegebenheiten immer wieder erleben. Und solange es nicht verboten ist, den Haken zum anklicken auf der Seite zu haben, bleiben die Abmahner wenigstens weg, würde mich nicht wundern, wenn die speziell konfigurierte Suchmaschinen besäßen, um Shops durchzuschauen... :D

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So einfach ist das nicht. Eine Verpflichtung zur Kenntnisnahme verbessert die Beweislage des Verkäufers und stellt damit damit eine Benachteiligung des Kunden im Vergleich zum allgemeinen Recht dar, was bekanntlich verboten ist. Sie ist also rechtswidrig und damit abmahnbar.

 

Wird dagegen ein Text wie "Ich bin mit den AGB einverstanden" verwendet, ist das eine Willenserklärung und damit in Ordnung. Wobei ein Haken dann immer noch eher schädlich als nützlich ist.

 

http://www.it-recht-kanzlei.de/agb-bestaetigungstext-bestellabwicklung-online-shop.html

Ich halte die Ansicht der "IT-recht-kanzlei.de" für falsch. § 309 BGB findet nur auf AGB Anwendung. Eine Checkbox ist aber keine AGB, sondern findet erst auf Bestätigung (Anklicken durch den Vertragspartner) Anwendung. Ohne Bestätigung würde ja kein Vertrag geschlossen werden. Dies ist für eine AGB aber nicht erforderlich, sondern lediglich die Möglichkeit der Einsichtnahme, Insofern ist schon das Anklicken eine Willenserklärung. Eine Formulierung der Checkbox als Willenserklärung ist damit obsolet. Es bleibt bei dem, was rictools erklärt hat: eine  Einwilligung im Rahmen der Checkbox ist nicht notwendig. Abmahnbar ist die Einvertändniserklärung in keinem Falle!

 

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Das sehe ich als Jurastudent wohl notwendigerweise etwas anders :D

 

In diesem Fall halte ich es aber auch nicht für problematisch. Die Differenzierung, die von der IT-Recht-Kanzlei getroffen wird, dass eine Bestätigung durch Willenserklärung unproblematisch ist, eine entsprechende Klausel in den AGB aber nach § 309 Nr. 12 B) BGB unwirksam, ist richtig. Nur ordnet sie dann die Checkbox falsch als AGB anstatt als Willenserklärung ein und kommt damit dazu, dass sie rechtswidrig ist. Schon das Anklicken der Checkbox ist eine eindeutig bestätigende Handlung und damit eine Willenserklärung (vgl. Erwägungsgrund 32 DS-GVO, ein passenderer Nachweis fällt mir gerade leider nicht ein). Auf die Formulierung des Textes neben der Checkbox als Willenserklärung oder Tatsache kommt es damit nicht mehr an.

 

Logischerweise wäre eine Klausel wie "Ich habe die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen" IN DEN AGB rechtswidrig. Sonst könnte sich der Verkäufer im Streitfall einfach auf die AGB berufen, ohne dass der Kunde diese jemals gelesen oder eine Widerrufsbelehrung stattgefunden hat. Diese Möglichkeit soll ihm durch § 309 Nr. 12 B) BGB genommen werden, sodass immer eine wirksame Widerrufsbelehrung stattfinden muss. Das ist natürlich mit oder ohne Checkbox der Fall, sodass man wie gesagt auch getrost auf eine Checkbox verzichten kann.

  • Like 1
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So gesehen stimmt das sicher.

 

Aber auch hier gibt es eben zu jeder Sichtweise eine Menge Meinungen und Auffassungen. Der Käufer sollte eigentlich eine gewisse Transparenz vorfinden, die aber der Verkäufer dank der Gesetzlage nicht immer bieten kann bzw. darf.

 

Wenn ich jemanden über den Tisch ziehen will, miete ich mir einen Briefkasten und einen Server in einem "Schurkenstaat" und operiere dann von dort aus, so dass der Käufer gar nicht merkt, dass mich die Gesetze hier nicht ansatzweise interessieren. Da ich aber jemand bin, der anderen nichts antut, was er selbst nicht haben will, kann man sich hier gleich wieder entspannen, weil ich weder Briefkasten noch Server anmieten werde ;)

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