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[Gelöst] Teilrückvergütung?


Patrick Z

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Hallo liebe Leute :)

 

Ein Kunde (welchen ich den Prestashop 1.6.1.0 installiert habe) hat folgendes Problem/Situation:

 

Es ging eine Bestellung bei ihm rein, jedoch ist der Preis falsch gewesen (Shop hat richtig gemacht, Pflege war nur falsch). Nun soll diese Person eine Rückvergütung über die Differenz bekommen ABER die Ware kann er behalten.

 

Könnt ihr mir da weiter helfen, ob und wenn ja wie man das im Prestashop einstellen/machen kann?

 

HINWEIS: Als Rückvergütung (mein Kunde nennt es "Gutschrift") zählt hier eine Teilrückzahlung OHNE Retour und mit möglichkeit eine Bestätigung zu schicken / drucken.

 

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Danke im Vorraus für eure Vorschläge <3

 

Gruß

Patrick Z.

 

Edited by Patrick Z (see edit history)
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Hallo Patrick Z.

 

Also ich würde das so lösen - exemplarisch - direkt im Auftrag:

 

http://screencast.com/t/cjCkeXTpk

 

Gruss, Tonino

Danke für die Idee frezzo, leider ist das, was du da gezeigt hast, eine Gutschrift (also Rabat auf den nächsten Einkauf). Ich brauche eine direkte Rückvergütung (also z.B. zurück Überweisung, jedoch halt nur von einem Teilbetrag udn nicht den gesammten).

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Ich finde frezzos Vorschlag völlig ok. Wieso Rabatt auf den nächsten Einkauf?

Du kannst dem Kunden nach Ausdruck der geänderten Rechnung doch den Differenzbetrag per Überweisung oder PayPal erstatten. Wo genau ist das Problem?

Das Problem dabei ist (laut Kunde):

a) als "Gutschein" kann man das ja nicht machen, weil man nicht weiß ob die person noch mal da einkauft

B) da die Rechnung schon bezahlt wurde, ist eine nachträgliche Änderung einer bezahlten Rechnung SEHR Gefährlich (im Rechtlichen Sinne)

c) man bei der Bestellung zwar unten eingeben kann -20€ aber dann hat man ein lebenlang bei der Bestellung die Meldung bei Zahlungsart, dass zu viel gezahlt wurde

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Da hast du schon recht. Ich habe nur oberflächlich gelesen und bin jetzt auch fälschlicherweise von einer Ermässigung ausgegangen. Mein Fehler!

 

Denn wenn man eine Gutschrift erteilt, die aufgrund der deutschen Gesetzgebung nur noch im B2B so heißen darf (daher die "Rückvergütung"), ist eine nachträgliche Änderung der Rechnung auch gar nicht möglich - vorausgesetzt, dein Kunde ist von dir eingewiesen worden, wie PrestaShop funktioniert und wie man PrestaShop bedient. ;)

 

Das scheint wohl nicht der Fall zu sein, denn dann wüsste dein Kunde, dass er

  • nach Eingang der Zahlung keine Ermässigung veranlassen soll (um dann dauerhaft den Hinweis zu bekommen, dass der Kunde zuviel bezahlt hat), sondern vielmehr
  • nach Klick auf Teilerstattung (und zwar ohne Auf Lager buchen oder Gutschein anzuklicken!) im Tab Dokumente ein zweites Dokument hätte - die Gutschrift (oder wie immer das Dokument genannt hat, denn die Bezeichnung ist frei wählbar). Diese PDF-Datei kann er dann generieren und dem Kunden zusenden. Der Button Teilerstattung ist erst sichtbar nach Zahlungseingang (bzw. der Vergabe des entsprechenden Status).

Da dein Kunde aber all das nicht weiß, kannst du eigentlich froh sein, wenn er dich für deine Versäumnisse nicht noch haftbar macht. Denn das könnte er!

 

Vielleicht solltest du dich mit den Basics eines Shopsystems wie PrestaShop, das du bei Kunden installierst, künftig erstmal vertraut machen. Ist nur meine bescheidene Meinung ... :)

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Da hast du schon recht. Ich habe nur oberflächlich gelesen und bin jetzt auch fälschlicherweise von einer Ermässigung ausgegangen. Mein Fehler!

 

Denn wenn man eine Gutschrift erteilt, die aufgrund der deutschen Gesetzgebung nur noch im B2B so heißen darf (daher die "Rückvergütung"), ist eine nachträgliche Änderung der Rechnung auch gar nicht möglich - vorausgesetzt, dein Kunde ist von dir eingewiesen worden, wie PrestaShop funktioniert und wie man PrestaShop bedient. ;)

 

Das scheint wohl nicht der Fall zu sein, denn dann wüsste dein Kunde, dass er

  • nach Eingang der Zahlung keine Ermässigung veranlassen soll (um dann dauerhaft den Hinweis zu bekommen, dass der Kunde zuviel bezahlt hat), sondern vielmehr
  • nach Klick auf Teilerstattung (und zwar ohne Auf Lager buchen oder Gutschein anzuklicken!) im Tab Dokumente ein zweites Dokument hätte - die Gutschrift (oder wie immer das Dokument genannt hat, denn die Bezeichnung ist frei wählbar). Diese PDF-Datei kann er dann generieren und dem Kunden zusenden. Der Button Teilerstattung ist erst sichtbar nach Zahlungseingang (bzw. der Vergabe des entsprechenden Status).

Da dein Kunde aber all das nicht weiß, kannst du eigentlich froh sein, wenn er dich für deine Versäumnisse nicht noch haftbar macht. Denn das könnte er!

 

Vielleicht solltest du dich mit den Basics eines Shopsystems wie PrestaShop, das du bei Kunden installierst, künftig erstmal vertraut machen. Ist nur meine bescheidene Meinung ... :)

 

Hi eleazar,

 

zu einem habe ich meinem Kunden gesagt, er solle das mal mit einem Rechtsberater abklären, ob das mit dem nachträglich ändern überhaupt Legitim ist. Und zwar aus dem folgenden Grund: Der Shop ist nicht nur für deutsche Personen sondern International ;)

Das es in Deutschland verboten ist wissen wir beide auch so. (Deswegen auch der Hinweis von mir "ist eine nachträgliche Änderung einer bezahlten Rechnung SEHR Gefährlich (im Rechtlichen Sinne)")

Hier wollte ich wissen ob das ÜBERHAUPT MÖGLICH IST. Rechtlich muss der Kunde das sowieso erst einmal klären.

 

Das mit dem "dauerhaften Hinweis" habe ich gemerkt, als ich versuche habe den Tipp von 'frezzo' nach zu stellen. LOKAL!!!

 

Wenn ich, wie du schon erwähnt hast, die "Teilerstattung" beim Status ""Zahlung eingegangen" verwende, sind wir wieder bei beinem 2. Post => Prestashop generiert eine GUTSCHRIFT. Und wie wir schon geklärt haben ist eine GUTSCHRIFT keine RÜCKVERGÜTUNG oder TEILRÜCKVERGÜTUNG.

 

 

Wiederhole ich meine Frage gerne noch einmal:

Könnt ihr mir da weiter helfen, ob und wenn ja wie man das im Prestashop einstellen/machen kann?

 

Alles was dahinter ist muss a) der Kunde klären B) gehört nicht in dieses Forum und c) ist eh eine interne Absprache die auch bei der Frage 0 Relevanz hat. ;)

Daher bitte ich dich eleazar:

- wenn du Tipps/Hinweise hast, versuche ich diese gerne nachzugehen um zu schauen, ob es für meine Situation passt.

- wenn du eine Lösung hast, bin ich dankbar.

ABER BITTE unterlasse solchen herrablassenden Kommentare. Global Moderator hin oder her, sowas gehört sich nicht und gehört hier auch überhaupt nicht hin ;)

 

 

Viele Grüße

Patrick Z.

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Hi Patrick,

 

ich glaube nicht das er dich damit angreifen wollte. Und es ist schon richtig Leute darauf hin zu weisen ob etwas überhaupt sinnvoll oder sogar legal ist.

Genug Leute wissen bestimmte Dinge einfach nicht und sind dafür absolut dankbar.

Wenn der Fragesteller aber sagt das er es trotzdem machen möchte, ist es sein Ding.

 

Genug Probleme wurden aber schon auf die Weise gelöst: kannste so nicht machen, so ist eine sauberere Lösung, viel spaß damit...

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Hallo Patrick Z.,

 

bitte nimm's nicht persönlich, denn das war überhaupt nicht herablassend gemeint. Nur haben wir hier immer mal wieder Anfragen dieser Art von Webdesignern, die sich nicht mit PrestaShop auskennen, aber offenbar auch nicht wissen, dass letztlich sie selbst (und nicht der Kunde!) die Verantwortung tragen, wenn sie einen solchen Job übernehmen und ein Shop-System beim Kunden einrichten. Das Argument "Das hat der Kunde aber so gewollt" ist rechtlich nämlich nicht unbedingt relevant.

 

Übrigens ist es in Deutschland auch nicht generell verboten, eine Rechnung zu ändern - es kommt auf die Änderung bzw. auf den Zeitpunkt an! Eine Berichtigung falscher Angaben oder eine Ergänzung fehlender Angaben (z.B. Korrektur einer falsch angegebenen Lieferadresse oder Rechnungsadresse, Korrektur der Bankverbindungen, Ergänzung eines versehentlich vergessenen Liefertermins) ist auch nach Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UstDV) immer möglich, eine Berichtigung der Forderung natürlich nur solange, wie die Rechnung noch nicht abgeschickt wurde bzw. vor Zahlungseingang. PrestaShop löst das über die Status-Vergabe.

 

Den Begriff Gutschrift habe ich nur verwendet, weil er sich eingebürgert hat, und weil kaum ein Händler diese Spitzfindigkeit des Gesetzgebers nachvollziehen kann. Das Dokument muss aber vorhanden sein, denn sonst würde dein Kunde bei einer Betriebsprüfung Probleme bekommen.

 

Ich entnehme deiner Antwort, dass du offenbar meine Erklärung nicht richtig verstanden hast. Für mich war sie eigentlich eindeutig, und vermutlich auch für diejenigen, die sich ein bisschen mit PrestaShop auskennen. Die Einarbeitung ins Shop-System kann dir aber leider niemand abnehmen.

 

Viele Grüße

eleazar

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Das Problem dabei ist (laut Kunde):

a) als "Gutschein" kann man das ja nicht machen, weil man nicht weiß ob die person noch mal da einkauft

B) da die Rechnung schon bezahlt wurde, ist eine nachträgliche Änderung einer bezahlten Rechnung SEHR Gefährlich (im Rechtlichen Sinne)

c) man bei der Bestellung zwar unten eingeben kann -20€ aber dann hat man ein lebenlang bei der Bestellung die Meldung bei Zahlungsart, dass zu viel gezahlt wurde

 

Dann klinke ich mich auch nochmal ein :)  rechtlich gesehen ist eine bestehende Rechnung nicht anzupassen völlig korrekt. Da man aber keine nachträgliche Manipulation macht und die Rückzahlung auch nachweisen kann - sehe ich darin keine Probleme (zumindest bei uns in der Schweiz)...

Aber darum gehts ja jetzt auch nicht.

 

Fakt ist - ich habe noch keine sinnvolle Funktion für eine ordentliche Gutschritfserstellung in Prestashop gefunden (ausser für eine komplette Stornierung des Auftrages)...

Und so behelfen wir uns - nochmals Schritt für Schritt - denn dein Punkt C wäre mir natürlich auch ein Dorn im Auge. :)

 

1. Reduktion auf bestehenden Auftrag erstellen (Ermässigung hinzufügen wie Screenshot http://screencast.com/t/cjCkeXTpk zeigt)

2. Ablauf im Auftrag: http://screencast.com/t/30LZNxPN0v

3. So sieht nun meine Rechnung aus: http://screencast.com/t/A433abHD diesen Beleg nutze ich auch für die Rückzahlung - der Kunde sieht alles auf einer Rechnung, was bedeutend kundenfreundlicher ist - meiner Ansicht nach

 

soeben habe ich auch noch durchgetestet - ob man auch einen Auftrag mit z.B. Gutschrift als Position neu anlegen könnte - aber leider frisst PrestaShop keine minus Positionen.

 

Daher sehe ich meine jetzige Handhabe als einzige Möglichkeit.

 

Allerdings wäre das natürlich schon wünschenswert - auch einen Artikel, wenn es auch nur ein Textartikel ist im Auftrag direkt erstellen zu können und dabei auch Minus-Positionen (quasi manuelle Gutschriften erstellen könnte, die man mit einem Auftrag verknüpfen kann.

 

Gruss, Tonino

Edited by frezzo (see edit history)
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Hallo liebe Leute :)

 

Ein Kunde (welchen ich den Prestashop 1.6.1.0 installiert habe) hat folgendes Problem/Situation:

 

Es ging eine Bestellung bei ihm rein, jedoch ist der Preis falsch gewesen (Shop hat richtig gemacht, Pflege war nur falsch). Nun soll diese Person eine Rückvergütung über die Differenz bekommen ABER die Ware kann er behalten.

 

Könnt ihr mir da weiter helfen, ob und wenn ja wie man das im Prestashop einstellen/machen kann?

 

HINWEIS: Als Rückvergütung (mein Kunde nennt es "Gutschrift") zählt hier eine Teilrückzahlung OHNE Retour und mit möglichkeit eine Bestätigung zu schicken / drucken.

 

Informationenen zum Shop

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Danke im Vorraus für eure Vorschläge <3

 

Gruß

Patrick Z.

 

Mir scheint hier im thread geht einiges durcheinander!

 

Patrick, den Vorgang einer Teilrückerstattung den du beschreibst ist im Versandhandel nichts besonderes und PrestaShop hat diese Funktion  per default richtig und rechtssicher integriert.

Wie du vorgehen mußt wurde weiter oben schon beschrieben, was also hindert dich daran auf den Knopf "Teilerstattung" zu drücken, den zuviel berechneten Betrag einzutippen. Dem Kunden wird automatisch die passende Rückvergütungsrechnung zugeschickt und alles ist paletti :wacko:

 

Grüsse

Whiley

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Hi Tonino,

 

Whiley war mal wieder schneller. :)

 

PrestaShop ersetzt eben keine Auftragsverwaltung, in der man mal so eben eine Gutschrift erfassen kann. Aber dessen ungeachtet greift dein Vorschlag wirklich nur bei Ermäßigungen und nicht bei Rückvergütungen (vulgo: Gutschriften). Daher wird der Betrag in der Rechnung dann auch unter Discounts abgelegt.

 

Mit dieser Vorgehensweise wird PrestaShop gewissermaßen unterlaufen, denn im fraglichen Falle sollte es wirklich über den Button Teilerstattung gehen. Denn nur dann wird die Gutschrift erstellt und gleichzeitig erhält der Kunde automatisch per E-Mail eine diesbezügliche Mitteilung (/mails/credit-slip.html/txt)

 

Im übrigen mag dein Handling in der Schweiz problemlos sein; deutschen Finanzämtern wird die nachträgliche Rechnungsänderung aber immer sauer aufstoßen und dann kann es bei Steuerprüfungen Probleme geben.

 

Ich nehme das jetzt zum Anlass und werde den Button in der deutschen PrestaShop-Übersetzung in Rückvergütung umbenennen. (Da ich gewissermaßen die Oberhoheit habe, kann ich das.. ;)) Das ist dann wenigstens unmissverständlich.

 

Grüße

eleazar

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Hey Jungs

 

Danke... dann muss ich mir das ganze nochmals genauer anschauen, denn bei mir fukntioniert das überhaupt nicht so wie ihr gerade beschreibt (V. 1.6.1.1). Da passiert überhaupt nix. Aber im Moment kann ich wegen zu vielen Eingriffen nicht auf die neuste Version updaten, vielleicht haben wir auch etwas verbuggt.

 

Auf jedenfalls wäre es schön, wenn es auch rechts sicher und "professionell" in unserem System laufen würde (schon wieder etwas gelernt).

 

Gruss und nochmals, MERCI aus der Schweiz. Tonino

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Hallo ich nochmals

Sorry, die Funktion funktionierte beim Testen nicht - nun klappt das aber prima. So ist es auch für den Kunden ideal, denn er sieht die Rückvergütung auch gleich in seinem Kundenkonto. Merci für den Hinweis (dabei wollte ich doch nur helfen - aber so wurde mir auch geholfen! :))

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Okay liebe Leute,

also einigen wir uns hier darauf:
- Technisch: über eine "Ermäßigung hinzufügen" ist es möglich
- Rechtlich: In Deutschland gefährlich und definitiv nicht durchführen
 

 

 

Das Argument "Das hat der Kunde aber so gewollt" ist rechtlich nämlich nicht unbedingt relevant.

 

ja eleazar, stimme ich dir voll und ganz zu. Jedoch gibt es hier eine große Ausnahme. Wenn man hier den Kunden DEUTLICH darauf hinweißt und ein beidseitiges schriftliches Dokument hat, wodrin die in dem Zusammenhang rechtilch aufkommende Rechtliche Problematirk zu 100% der Kunde übernimmt, würde es rechtlich auch in Deutschland gelten.

Aus Erfahrungen weiß ich aber, spätestens wenn man dem Kunden sagt, dass man das nur mit solch einem Dokument macht schreckt er zurück und das Thema ist auch erledigt :P

 

 

1. Reduktion auf bestehenden Auftrag erstellen (Ermässigung hinzufügen wie Screenshot http://screencast.com/t/cjCkeXTpk zeigt)

2. Ablauf im Auftrag: http://screencast.com/t/30LZNxPN0v

3. So sieht nun meine Rechnung aus: http://screencast.com/t/A433abHD diesen Beleg nutze ich auch für die Rückzahlung - der Kunde sieht alles auf einer Rechnung, was bedeutend kundenfreundlicher ist - meiner Ansicht nach

Ich hab das mal versucht nachzustellen (weil, man lern ja nie aus und könnte es bei Auslandskunden mal gebrauchen) und bei Schritt 2 und 3 hatte ich Probleme.

Zum einen sieht das bei mir bisschen anders aus (also beim Frisch installierten Shop mit Standarteinstellung)  Siehe hier: http://www.pic-upload.de/view-30770859/Unbenannt1.png.html / http://www.pic-upload.de/view-30770862/Unbenannt2.png.html

Zum anderen verstehe ich nicht ganz, wie du nun die Rote Meldung bei "Unbekannt2" weg bekommen hast.

 

Gruß

Patrick Z.

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also einigen wir uns hier darauf:

- Technisch: über eine "Ermäßigung hinzufügen" ist es möglich

- Rechtlich: In Deutschland gefährlich und definitiv nicht durchführen

 

Patrik, das ist alles für deine ursprüngliche Fragestellung nicht relevant.

 

Eine Teilrückerstattung die du beschreibst ist - ich wiederhole es gern nocheinmal -  per default richtig und rechtssicher in Prestashop integriert.

Wieso machst du es nicht einfach so wie es vorgesehen ist - auch frezzo hat das doch jetzt umgestellt u. geht den einfachen Weg.

 

Grüsse

Whiley

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Ich nehme das jetzt zum Anlass und werde den Button in der deutschen PrestaShop-Übersetzung in Rückvergütung umbenennen. (Da ich gewissermaßen die Oberhoheit habe, kann ich das.. ;)) Das ist dann wenigstens unmissverständlich.

 

 

 

Da muss ich mich allerdings korrigieren. Eine Umbenennung passt nur für 1.5, da 1.6 den Menüpunkt splittet in eine reine Artikel-Erstattung (Standard refund) und eine Teilerstattung (partial refund). Im ersteren Fall kann man nur Artikelmengen ändern oder komplette Artikel löschen, letzterer erlaubt dagegen auch eine Berichtigung des Artikelpreises oder der Versandkosten. Es muss hier also zur Abgrenzung schon bei Teilerstattung bleiben. Deshalb habe ich die missverständliche "Standard-Rückvergütung" in Artikel erstatten umbenannt, weil mir das treffender erschien.

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  • 4 years later...
Am 25.5.2016 um 4:07 PM schrieb  eleazar:

Hi Tonino,

 

Whiley war mal wieder schneller. :)

 

PrestaShop ersetzt eben keine Auftragsverwaltung, in der man mal so eben eine Gutschrift erfassen kann. Aber dessen ungeachtet greift dein Vorschlag wirklich nur bei Ermäßigungen und nicht bei Rückvergütungen (vulgo: Gutschriften). Daher wird der Betrag in der Rechnung dann auch unter Discounts abgelegt.

 

Mit dieser Vorgehensweise wird PrestaShop gewissermaßen unterlaufen, denn im fraglichen Falle sollte es wirklich über den Button Teilerstattung gehen. Denn nur dann wird die Gutschrift erstellt und gleichzeitig erhält der Kunde automatisch per E-Mail eine diesbezügliche Mitteilung (/mails/credit-slip.html/txt)

 

Im übrigen mag dein Handling in der Schweiz problemlos sein; deutschen Finanzämtern wird die nachträgliche Rechnungsänderung aber immer sauer aufstoßen und dann kann es bei Steuerprüfungen Probleme geben.

 

Ich nehme das jetzt zum Anlass und werde den Button in der deutschen PrestaShop-Übersetzung in Rückvergütung umbenennen. (Da ich gewissermaßen die Oberhoheit habe, kann ich das.. ;)) Das ist dann wenigstens unmissverständlich.

 

Grüße

eleazar

Jetzt verstehe ich, wieso es bei Presta Rückvergütung heisst. Tatsächlich musste ich das wieder in Gutschrift umbenennen, da wir als GmbH "Gutschriften" erstellen müssen, keine sogenannten Rückvergütungen.

Weiss eigentlich irgendjemand, warum Prestashop nicht in der Lage ist, richtig berechnete Gutschriften zu erstellen? Die Rabatte werden nicht berücksichtigt, die Summen sind oft falsch...?

 

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vor 33 Minuten schrieb Netzfischer:

Jetzt verstehe ich, wieso es bei Presta Rückvergütung heisst. Tatsächlich musste ich das wieder in Gutschrift umbenennen, da wir als GmbH "Gutschriften" erstellen müssen, keine sogenannten Rückvergütungen.

Bist du denn tatsächlich Leistungsempfänger, nur dann dürftest du eine "Gutschrift" auch als GmbH ausstellen. Das kann ich mir bei einem Onlineshop schwer vorstellen.

Wenn du eine bestehende Rechnung "rückgängig" machen willst hat man das früher umgangssprachlich mal als "Gutschrift" bezeichnet, richtig wäre Rückvergütung oder Stornorechnung.

Grüsse
Whiley

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Bin mir nicht sicher, was Du mit "Leistungsempfänger" meinst. Meine GmbH betreibt den Online Shop und verkauft darüber an Endkunden. Und meine Buchhaltung/Steuerberatung hat von mir verlangt, alle "Rückvergütungen" in Gutschriften umzubenennen. Wenn das nicht richtig ist, dann wundert mich das, aber ich kann ja gerne noch mal Rücksprache halten.

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Na, da frag nochmal nach.

Gutschriften darf man nur ausstellen, wenn man selbst eine Leistung empfangen hat, also z.B. wenn für dich jemand Ware verkauft und du ihm Provision dafür bezahlst schreibst du über den Betrag den der Verkäufer erhält (Provision), eine Gutschrift - wie gesagt, in einem Onlineshop schwer vorstellbar. (Ev Zahlungen an Influencer, die selbst keine Rechnung ausstellen können?)

https://www.buchhaltungsbutler.de/unterschied-gutschrift-rechnungskorrektur/

Grüsse
Whiley

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Ich vermute mal, @Whiley meint damit, dass sich deine Buchhaltung/Steuerberatung nicht mit der geltenden Rechtslage seit dem Amthilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 30.6.2013 auskennt. Es wäre ratsam, wenn sich die Steuerberatung mit § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG n.F. vertraut machen würde und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen beachtet.

Der Begriff „Gutschrift“ ist seit dieser amtlichen Präzisierung ausschließlich  für Abrechnungen durch den Leistungsempfänger reserviert. Schreibt nicht der Leistende eine Rechnung, sondern rechnet der Leistungsempfänger gegenüber dem Leistenden ab, muss diese vom Leistungsempfänger oder einen ihm beauftragten Dritten ausgestellte Abrechnung die Angabe „Gutschrift“ enthalten. Denn die Nennung des Wortes „Gutschrift“ ist erforderlich, wenn der Leistungsempfänger die Vorsteuerabzugsberechtigung nicht gefährden will.

Ob das jetzt wie im amtlichen Sprachgebrauch Rückvergütung genannt wird oder anders, bleibt dir überlassen. Um sicher zu stellen, dass mit dem Rückerstattungsbeleg keine "Gutschrift" gemeint ist, muss einfach nur eine andere Bezeichnung verwendet werden. Möglich wäre auch  Berichtigung, Stornorechnung oder Erstattungsbeleg.

Edited by Wuschel (see edit history)
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vor 23 Minuten schrieb Wuschel:

Ich vermute mal, @Whiley meint damit, dass sich deine Buchhaltung/Steuerberatung nicht mit der geltenden Rechtslage seit dem Amthilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 30.6.2013 auskennt.

Klar, aber ich wollte der "Buchhaltung/Steuerberatung" nicht auf den Schlips treten, vielleicht hat NETZFISCHER das ja auch nur falsch verstanden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand der in dem Metier tätig ist("Buchhaltung/Steuerberatung"), das tatsächlich nicht weiß.😉

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