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Amazon Modul


Reinholdwilli

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"gar nicht ! Amazon verlangt gültige EAN´s"

 

Genau hier beginnt das Problem: Amazon will sie und der Hersteller hat keine und deswegen vergeben manche Händler eine aus ihrem zugewiesenen Pool, den sie bei Gs1 Germany zugewiesen bekommen haben und genau das ist falsch.

 

EAN bedeutet Europäische Artikel Nummer und man will damit erreichen, dass einem Produkt von einem Hersteller genau eine Nummer zugewiesen wird und diese kann dann im Liefer und Zahlungsverkehr europaweit genutzt werden. So spricht man immer von einem bestimmten Artikel - das macht ja auch Sinn.

 

Händler, die einem Fremdartikel eine EAN verpassen, der ja nicht für sie hergestellt wurde machen sich eigentlich strafbar. Denn der Herstelller leifert ja an viele Händler und wenn jeder seine eigene EAN noch dazu vergibt, wird man niemals immer den gleichen Artikel meinen.

 

Darüber habe ich mich informiert und das stimmt so.

 

Wenn ich jetzt bei A etwas einstelle, dann brauch ich aber irgend eine Nummer und es stellt sich die Frage, wie kann ich das bewerkstelligen, so dass es auch den Regeln entspricht?

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Ich würde nicht sagen "falsch"

 

Wenn der Hersteller zu dumm/faul/sparsam ist seinen Artikel eine EAN zu gönnen wird denen eben eine oder mehrere andere aufgedrückt: das handhabt Amazon schon immer so, weil Amazon in amerika sitzt und es Denen schlicht schei**egal ist wenn sie hier vielleicht gegen irgendwelches europäisches Recht verstoßen, hauptsache der Umsatz stimmt.

 

Versuch doch mal als Händler Deine Interessen bezüglich einer EAN oder eines Bildes gegenüber Amazon durchzusetzen; die haben da so einige Erklärungen in Ihren Händler-AGB drin.......

 

Wo hast Du ausserdem Deine Infos her dass das strafbar sei ? belege das mal bitte.

"Darüber habe ich mich informiert und das stimmt so." Na dann lass uns doch mal an Deinen Informationsquellen teilhaben, bitte.

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Mir wurde vor einiger Zeit erklärt, wenn ich ein Produkt nicht selbst hergestellt habe aber mit einer EAN kennzeichne, die wiederum auf mich als Hersteller verweist, dan ist dies eine Urheberrechtsverletzung.

 

Damals wollte ien Händler, dass wir einen Artikel aus Amazon nehmen, weil seine EAN auf dem Artikel ist und er schließlich dafür bezahlt an Gs1.

 

Ich habe mich nun bei Gs 1 gerade eben erkundigt und mir wurde versichert, bei Waren aus dem Ausland (hier Dänemark) die keine EAN haben, kann ich selbst eine vergeben. Wenn bereits ein anderer Händler eine eigenständig vergeben hat, kann ich auch diese weiter verwenden. Es wäre auch dann keine Urheberrechtsverletzung. Der Sinn einer EAN ist aber damit eindeutig verfehlt, wenn jeder Händler siene eigene EAN auf Waren vergibt die er irgendwoher bezieht.

 

Es werden mir dazu noch Unterlagen zugesand.

 

Die Unterlagen werde ich hier dann einstellen.

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Nun doch wieder anders, die rudern zurück!

 

Ich häng hier mal den Text an den ich nun schriftlich bekommen habe - achte bitte auch auf den Titel des Unterzeichners. Es unterscheidet sich schon deutlich von der mdl. Aussage vor ein paar Stunden.

 

Ich habe mir nun ein Bild gemacht und werde meinen Weg gehen.

 

Hier nun der Inhalt:

Sehr geehrter Herr Gräbe,

 

nach kurzer Rücksprache mit einem Kollegen wollte ich Sie noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass wir Ihnen keinen rechtlichen Freibrief erteilen können.

 

Im Endeffekt sind Sie verantwortlich, sich mit Ihrem Lieferanten in Verbindung zu setzen.

Wir sind keine Behörde und geben nur Tipps und Richtlinien vor an die man sich halten soll/kann.

 

Amazon und z.B. ebay sind Händler, die eine Nummerierung aller Produkte, die Sie dort anbieten, ihrerseits verlangen werden.

Ihr Unternehmen muss durch die EAN (GTIN), die Sie Amazon nennen, mit Ihnen in Verbindung zu bringen sein.

 

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich gerne an mich. Mit rechtlichen Fragen befasst sich in unserem Unternehmen hauptsächlich Herr Boer ([email protected]).

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Joscha Obermann

Auszubildender

Customer Service


 

 

Kap 3 3 1 GTIN-Vergabe.pdf

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Eigentlich ganz einfach:

 

keine EAN des Herstellers verwenden, außer er erlaubt das (immer nachfragen) !

 

wenn bereits ein andrer den Artikel mit seiner EAN drin hat (auf Gepir prüfen wer Besitzer der EAN ist) blos wegbleiben (er kann sonst wegen seiner eigenen EAN abmahnen), ausser es ist gar nicht seine eigene bei gepir registrierte (ein gekaufter Fake)

und den Artikel lieber neu mit eigener EAN einstellen.

 

Und vergiss die Beratung bei gs1, die scheren alles über einen kamm und gehen eigentlich immer davon aus, dass Du die waren selber herstellst, das ist ein ganz verstaubter Haufen; ich glaube die wären am liebsten verbeamtet als Dauerstempler wie ganz früher bei der guten alten Post;-)

das die überhaupt Auszubildende haben die das Wort Amazon buchstabieren können;-)))

Edited by kulli (see edit history)
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  • 4 weeks later...

Das EAN Thema ist doch eigentlich ganz einfach:

 

1. Bist Du Hersteller eines Produktes hast Du die Hoheit über dieses Produkt. Ob Du eine EAN vergibst ist Deine Angelegenheit. Dazu bist Du nicht verplfichtet.

 

2. Amazon nutzt die EAN bei seinen Listings als eindeutigen Indentifikator, das ist im Grunde gar nicht so dumm, weil die EAN dem Grunde nach für ein identisches Produkt (vom Hersteller) nur 1x vergeben wird, und damit als solches Merkmal grundsätzlich taugt

 

3. verschiedene Händler auf Amazon nutzen gekaufte EANs um Listings bei Amazon zu steuern. 

 

4. Dadurch kommt es bei Amazon oft zu EANs die mit Artikeln genutzt werden, denen sie aber eigentlich (im Sinne der Vergabe der EANs und auch unter Beinhaltung des Lieferanten/Herstellerdatensatzes der in der EAN enthalten ist) _nicht_ zugeordnet sind.

 

5. Ein Hersteller der nun auf AMA seinen Artikel mit einer falschen EAN entdeckt, kann natürlich seine Rechtsmittel nutzen und dagegen vorgehen. Denn selbstverständlich werden seine Produkte dadurch beeinflusst. Das ist Zivielrecht. Gegen Ama, gegen den auf der EAN/GTIN verweisenden Lieferanten, gegen den Anbieter bei Ama. 

 

6. Ob er damit Erfolg hat ist eine andere Sache.

 

GS1 ist keine Behörde, sondern ein Dienstleister. Man kann von GS1 nicht erwarten, dass es die Angelegenheiten von Nutzern regelt. Wenn Du aber Hersteller bist, ein Artikel auf Ama eine EAN nutzt die nicht von Dir ist, könnte ich mir vorstellen, dass GS1 Dir gegenüber den verknüpften Lieferanten nennen muss, der mit der Nummer verknüpft ist. 

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  • 11 months later...

Kontrolliert Amazon zu irgendeinem Zeitpunkt die validität der EAN?

Und ist die Angabe des Herstellers nicht verpflichtend?

Gucke mir gerade das Angebot der Konkurrenten an. Gibt's alles nur keine korrekten Angaben. Hersteller "unbekannt", fünf- sechsstellige Nummern oder auch gar keine.

 

Oder werden weniger Angaben abgefragt wenn ich ein Produkt bei Amazon direkt anlege als wenn ich aus dem Shop übertrage?

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Ich könnte mir vorstellen, dass die EAN auf Validität bezüglich Satzlänge/Prüfziffer und natürlich ob des Umstandess ob die Nummer bereits im Katalog gelistet ist, geprüft wird.

 

Mehr glaube ich nicht.

 

Das Ziel von Amazon ist ganz sicher "identische Produkte" nur jeweils 1x im Katalog zu führen. Danach werden sie Ihre Kontrolllmöglichkeiten ausrichten.

 

Evtl. gibt es auch eine Matchig-Prüfung mit den Artikelnummern, Modellnummern usw. die ja auch abgefragt werden, und daraufhin dann eine gesonderte Prüfung von Hand, wenn ein Produkt "auffällig" ist, Könnte ich mir vorstellen, ist aber reine Spekulation.

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