Jump to content

Unterschiedliche Steuersätze für Produkte / Versand in PDF-Rechnung ausweisen


Recommended Posts

Hallo,

 

in meinem Online-Shop (PrestaShop 1.6.0.14 mit EU-Legal) werden die Produkte mit 7% MwST. verkauft, auf bestimmte ebenfalls dort angebotene Leistungen und die Lieferkosten entfallen jedoch 19% MwSt.

 

Die Berechnung der Rechnungssumme erfolgt korrekt. In der PDF-Rechnung wird jedoch im "Tax-Tab" fälschlicherweise auf den Gesamtbestellwert nur der MwSt-Satz 7% angewendet.

 

Wie kann dort eine nach Steuersätzen 7% / 19% aufgesplittete Anzeige realisiert werden?

 

Sofern dies aufwändig zu realisieren ist, bitte Angebot über die Kosten der Programmierung des entsprechenden Rechnungstemplates per PM.

 

Danke im voraus.

Link to comment
Share on other sites

Hallo Holzkopf,

 

gelöst? Ich glaube eher, da bist du auf dem Holzweg!

 

1. Wir haben das hier im Forums schon des öfteren diskutiert aber leider scheint sich der Irrtum, es gäbe einen festen Steuersatz auf Versandkosten, hartnäckig zu halten. Was EU legal hier macht, dürfte in deinem Fall wohl richtig sein. Eigentlich verlangt das USt-Recht, den Steuersatz auf Versandkosten anteilig gemäß Steuern auf die Ware zu berechnen. Das kann aber nur das Modul PrestaPlus von Gurkcity, einem der beiden Entwickler von EU legal. EU legal selbst nimmt jeweils den Steuersatz, der bei den Waren überwiegt. Das akzeptiert das Finanzamt auch.

Natürlich nehmen die auch gern 19% Vorsteuer von dir, wenn du eigentlich nur 7% abführen müsstest; aber jeder Steuerberater wird dir sagen, dass das betriebswirtschaftlich unsinnig ist.

 

2. Da ich an der Entwicklung des von dir verlinkten Rechnungsformulars im englischen Forum seinerzeit beteiligt war, gibt es schon lange im deutschen Forum eine für Deutschland optimierte Variante, die du nach kurzem Suchen auch in dem für so etwas vorgesehenen Bereich des Forums gefunden hättest: https://www.prestashop.com/forums/topic/234802-tipps-und-tutorials-aktuelle-sammlung-von-wichtigen-topic

 

3. PrestaShop 1,6.1 bringt allerdings ein völlig anderes Formular mit, das sich mehr noch als das vorherige von allen in Deutschland vorherrschenden Standards verabschiedet. Auch das von dir gefundene Formular läuft dann nicht mehr richtig, weil sich die Variablen z.T. geändert haben.

 

Also, nicht gleich posten, sondern immer erst hier im Forum selbst suchen. .. ;)

Edited by eleazar` (see edit history)
  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Hallo,

 

vielen Dank für die ausführliche Antwort und Deine Tutorials, nicht ganz so viel Dank für den Vorwurf, zu doof zur Bedienung der Forensuche zu sein.

 

Ich kenne mich mit den Steuervorschriften nicht aus und sehe wenig Nutzen darin, hier darüber zu diskutieren.

Es handelt sich aber bei meinem Projekt auch vermutlich sowieso um einen Spezialfall. Verkauft werden Brennholzscheite, für die der ermäßigte Steuersatz gilt (7%). Für die Lieferung (mit eigenem Personal, also nicht per Spedition o.ä.) und die optionale Erbringung von Zusatzleistungen (Holz aufstapeln, Spät-/Wochenendlieferung) gelten 19%. Das muss halt in der Rechnung abgebildet werden.

Link to comment
Share on other sites

Hallo,

 

 

Ich kenne mich mit den Steuervorschriften nicht aus und sehe wenig Nutzen darin, hier darüber zu diskutieren.

 

Da gibt auch nichts diskutieren. So sind schlicht und einfach die Steuervorschriften für die Rechnungslegung, die jeder Händler, ob online oder nicht, kennen muss. Den Thread lesen schließlich auch noch andere User, die man vor Fehlern bewahren sollte. Die sehen darin vielleicht einen Nutzen. ;)

Link to comment
Share on other sites

Nicht zu "doof" zur Bedienung der Forensuche, sonder zu "faul" :D

 

das ärgert einem immer wieder, wenn user nicht wissen, dass das hier ein kosteloses Forum ist, in dem man versucht unentgeldlich anderen zu helfen, und zu faul sind mal die Forensuche zu benutzen, wo viele Probleme schon mehrfach immer wieder behandelt werden, undsoweiter.....

 

Tipp: wann immer möglich, auf der Rechnung Brennholz frei Haus mit einer Position 7%, so sparst Du die extra-Aufführung der 19% Lieferkosten; so machen es viele Brennholzhändler.

Link to comment
Share on other sites

Ich war nicht zu "faul". Ich habe nach "Steuersätze", "Mehrwertsteuer"  und "Tax Rates" gesucht. Ich war zu faul, das gebe ich zu, mich durch die 5 Seiten Diskussion zum Rechnungstutorial zu arbeiten.

Steht in meinem Eröffnungspost irgendwo eine Erwartungshaltung, dass ich sofortige unentgeltliche Hilfe verlange? Oder steht da nicht sogar drin, dass ich dazu bereit gewesen wäre (und es ggf. auch immer noch bin, sollte es sich als erforderlich erweisen), die entsprechende Unterstützungsleistung zu vergüten?

 

Ich habe - im Gegensatz zu manch anderen Forenusern - einen sinnvollen Titel für meinen Post verwendet. Ich habe eine Frage zu einem expliziten Problem gestellt und ich habe mich dann davon unabhängig weiter bemüht, eine Lösung zu finden. Sobald dies m.E. der Fall war, habe ich diese Lösung als Antwort gepostet.

 

Mich nerven Forenuser mit unverschämten Erwartungshaltungen genauso, aber ich bin weiß Gott kein Forenneuling (hier vielleicht, aber in etlichen Foren zu CMS-Systemen unterwegs). Ich weiß, wie man sich benimmt. Hier so derartig weggebissen und mit irgendwelchen Ichwillallesabersofortundumsonstidioten in einen Topf geworfen zu werden, ist schon heftig.

 

Danke für den Versandkostentipp, das ist in meinem Falle nicht möglich, da sich die VK nach Lieferort berechnen.

Und Danke für den Hinweis zu den Problemen mit dem Rechnungsformular mit PS 1.6.1, dann werde ich von dem Update schön die Finger lassen.

 

Im übrigen bin ich nur derjenige, der den Shop technisch realisiert hat, also aufgesetzt, am Template herumgeschraubt, Module installiert und Produkte eingepflegt hat. Ich bin nicht der Händler und es ist m.E. nicht meine Zuständigkeit, die Rechtskonformität des Shops in allen Einzelheiten zu prüfen und zu gewährleisten.

 

Konkret hatte ich von meinem Auftraggeber die explizite Bitte, dass die 7%/19% MwSt getrennt ausgewiesen werden sollen, und das ist mit den Rechnungstemplates der Fall. Ob das nun den Vorschriften entspricht oder nicht.

 

 

 

Link to comment
Share on other sites

Das liegt an dem dauerhaft niedrigem Niveau hier....

 

nocheintip:

wenn Du derjenige bist, der den ganzen Shop pflegt, bist Du sehr wohl dafür verantwortlich Deinen Auftraggeber auf Rechtskonformität hinzuweisen. Er könnte Dich seinerseits belangen, wenn Du es nicht tust....

Link to comment
Share on other sites

Das hängt ab von der Vertragsgestaltung mit dem Kunden, kulli. Es stimmt zwar, dass man als Webdesigner das Haftungsrisiko grundsätzlich nicht ausschließen kann, trotzdem kommt es darauf an, was vereinbart wurde - ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag.

 

Wenn es nur darum geht, für einen Auftraggeber eine von diesem klar definierte Aufgabe zu erfüllen, dann reicht es, wenn der Shop hinterher so aussieht, wie der Besteller es haben will. Das wäre dann ein Werkvertrag mit relativ geringem Haftungsrisiko. Biete ich aber ein modifiziertes Open Source System, möglicherweise noch mit Webspace an, dann liegt ein Dienstvertrag vor - und da sieht es schon ganz anders aus! Denn beim Dienstvertrag wird das Geld für die Aufbringung von Zeit und Know-how durch den Web-Dienstleister bezahlt. Er muss also auch korrekt beraten und kommt aus dieser Nummer auch nicht raus!

 

Das mag mancher nicht gern hören, aber grundsätzlich ist nun mal der Internetdienstleister für die Sicherheit des Systems verantwortlich, d.h. er haftet auch dafür. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass ein von ihm angepasstes Open-Source-System den rechtlichen Erfordernissen entspricht. Eine Webagentur, die etwa meint, sie könne sich per AGB eine komplette Haftungsfreistellung zusammenschreiben, irrt sich gewaltig und setzt u. U. sowohl sich wie auch ihre Kunden hohen Risiken aus.

Edited by eleazar` (see edit history)
  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Genau beim Werkvertrag liegt meiner Meinung nach das Problem; ich glaube mich zu erinnern, dass gerade in Fällen dieser speziellen "Dienst-Leistung";,( Erstellen eines Onlineshops) die Werkvertragsklauseln gerne vor Gericht als nicht haltbar angesehen worden sind; eben diese Haftungsfreistellungen, und andere Kleinigkeiten wie z.B. die einwandfreie Funktion:-)

Aber das ist (wie alles in Deutschland) sehr kompliziert und kommt sicher auch auf den Einzelfall an.

Was wären wir nur ohne diese vielen Gesetze;-)

 

Auf jeden fall umschreibts Du das ganze viel schöner als ich;-)

Edited by kulli (see edit history)
Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...