Jump to content

PS 1.6 Eu_legal 1.4.0 Double Opt-In bei Neuanmeldung nicht möglich


Recommended Posts

Hallo zusammen,

 

so wie ich das verstanden habe, ist nach deutschem Recht eine Bestätigung der Neuanmeldung pflicht.

 

ich habe bisher nicht gefunden wo man ein Double Opt-in bei der Neuanmeldung einstellt noch ob es ein
Modul dafür gibt.

 

Außerdem gibt es bei der Neuanmeldung die Möglichkit den Newsletter zu bestellen. Auch hier gibt es

kein double opt-in. Beim direkten Anmelden des Newsletters über das Newslettermodul schon.

 

Meine Fragen sind nun, ob jemand ein Modul kennt, welches das realisiert für PS 1.6, oder ob jemand weiss

wo man ansetzen muss um das selbst programmieren.

 

wäre schön von euch zu hören

schöne Ostern

 

Klausjulius

Link to comment
Share on other sites

Hakko Klausjulius,

 

in dem Bericht steht doch mit keinem Wort, dass eine Anmeldebestätigung Pflcht sei?

 

Grüsse

Whiley

In der Überschrift z.B.

Urteil: Double-Opt-In wird zur Pflicht bei Anmeldebestätigungen von Onlineshops

Vielleicht täusche ich mich ja, aber wenn ich mich mit einer fremden Emailadresse anmelde, könnte der Besitzer dieser Emailadresse beim Erhalt der Bestätigungsmail

von Spam ausgehen. Das kann zu Abmahnungen führen. Wenn ich statt dessen einen Link zur Aktivierung der Anmeldung schicke, habe ich bei erfolgter Aktiverung

die Zeit, Datum und die IP-Adresse des Anmeldenden und kann relativ sicher sein, daß sich mit dieser Emailadresse bewußt angemeldet wurde.

 

bis dann

 

Klausjulius

Link to comment
Share on other sites

 

in dem Bericht steht doch mit keinem Wort, dass eine Anmeldebestätigung Pflcht sei?

 

 

In der Überschrift z.B.

Urteil: Double-Opt-In wird zur Pflicht bei Anmeldebestätigungen von Onlineshops

Also sorry, da steht nun wirklich nichts von der Pflicht eine Anmeldebestätigung schicken zu müssen. Lass doch die ohnehin völlig überflüssige Anmeldebestätigung einfach weg und es gibt keinerlei Probleme.

 

Der Autor behauptet , dass wenn man eine Anmeldebestätigung schickt  (was aber eben keine Pflicht ist) es Pflicht werden würde das DOI-Verfahren anzuwenden. Er schliesst dies aus einem Urteil des AG Berlin. Wenn du dir das Urteil durchliest ergibt sich selbst dieser Schluss auf gar keinen Fall.

Der Kläger hatte eine Abmahnung verschickt gegen einen Online-Shop Betreiber der ihm eine Bestätigungsmail über eine Anmeldung in seinem Shop geschickt hatte. Der Kläger sah das als Werbung an und fühlte sich belästigt. Der Richter am AG Berlin gab ihm Recht.

Gleiches wäre beim DOI passiert, auch da käme eine erste Email beim Empfänger an die dann als unverlangt zugesandte Werbung interpretiert werden könnte.

 

Fazit: Entweder gar keine Bestätigungsmail verschicken (ist mein Favorit)  oder die Mails so gestalten, dass sie unter gar keinen Umständen als Werbung angesehen werden können (kein Logo, nur sachliche Info über die erfolgte Anmeldung, keine Sonderangebote, keine Gutscheine etc).

 

Grüsse

Whiley

Link to comment
Share on other sites

Hallo Whiley,

 

hört sich interessant an. Wenn das rechtskonform ist, ist das wohl die beste Alternative, keine Bestätigungsmail zu schicken.

Aber was ist mit der Newsletteranmeldung, die ich während der Neuanmeldung auswählen kann?

Die müßte dann aber da raus.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...