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Diskussion "Kaufen-Button" Österreich


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Die Frage kam hier schon mal, doch wurde leider keine passende Antwort geliefert.

 

Es handelt sich um die Beschriftung des Button, der jetzt "kaufen" heißt und bei manchen so heißen sollte: "Zahlungspflichtig bestellen"

Der Unterschied liegt nämlich im rechtlichen. Bei "kaufen" schließe ich bereits den Vertrag verbindlich mit dem Kunden ab, bei "zahlungspflichtig bestellen" kann ich jedoch als Unternehmerin noch den Vertrag ablehnen.

 

Muss ich dies in den .tpl's ändern oder gibt's hierzu eine andere Lösung?

 

Danke und lieben Gruß, Sonja

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Hallo,

Der Unterschied liegt nämlich im rechtlichen. Bei "kaufen" schließe ich bereits den Vertrag verbindlich mit dem Kunden ab, bei "zahlungspflichtig bestellen" kann ich jedoch als Unternehmerin noch den Vertrag ablehnen.

Hast Du für die Feststellung auch eine belastbare Quelle?

Viele Grüße

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Ja, die habe ich  - ist zwar die Österreichische Wirtschaftskammer - sollte jedoch für den EU-Raum gelten.

 

Der Begriff „kaufen“ ist zwar zulässig. Er sollte aber dann nicht verwendet werden, wenn der Kunde nur ein Angebot machen soll, das zwar den Kunden, noch nicht aber den Unternehmer binden soll. Es könnte nämlich sonst der Eindruck erweckt werden, dass mit der Betätigung dieses Buttons der Kaufvertrag fix geschlossen wird. Die Konsequenz wäre, dass der Unternehmer den Kauf nicht mehr ablehnen kann. Eine bloße „Bestellung“ (im Sinne eines Angebots) könnte vom Unternehmer hingegen noch abgelehnt werden. Es sollte daher besser die Formulierung „Kostenpflichtig bestellen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ gewählt werden.

Kann hier nachgelesen werden: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/E-Commerce-und-Internetrecht/Vertragsrecht-im-Internet/Spezielle_Informationspflichten_im_Fernabsatz_B2C_im_Detail.html

Stand Juni 2014

 

Lieben Gruß

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Zitat:

"Er sollte aber dann nicht verwendet werden, wenn der Kunde nur ein Angebot machen soll, das zwar den Kunden, noch nicht aber den Unternehmer binden soll"

 

sowas kann gar nicht für irgendwelchen Rechtsraum gelten.

 

man muss sich da echt fragen wer dort in der Österreichischen Wirtschaftskammer arbeitet, bzw. wer diesen text verfasst hat und den (entschldigt bitte meine Wortwahl) Mist auch noch ins Internet stellt.

 

Ich glaube wir brauchen hier endlich eine Rubrik Diskussion, damit diese Sachen die normalen Kategorien nicht zumüllen.

 

gruss

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Zitat:

"Er sollte aber dann nicht verwendet werden, wenn der Kunde nur ein Angebot machen soll, das zwar den Kunden, noch nicht aber den Unternehmer binden soll"

 

sowas kann gar nicht für irgendwelchen Rechtsraum gelten.

 

man muss sich da echt fragen wer dort in der Österreichischen Wirtschaftskammer arbeitet, bzw. wer diesen text verfasst hat und den (entschldigt bitte meine Wortwahl) Mist auch noch ins Internet stellt.

 

Ich glaube wir brauchen hier endlich eine Rubrik Diskussion, damit diese Sachen die normalen Kategorien nicht zumüllen.

 

gruss

Ich finde dazu muss nicht gleich ausfällig über jemanden/etwas hergezogen werden - dort arbeiten an solchen Beiträgen nur Juristen.

 

Generell wurde immer bei der Buttonlösung von "zahlungspflichtig bestellen" gesprochen und ja, juristisch gesehen gibt es hier sicher Diskussionspotential zwischen den beiden Begrifflichkeiten.

Ich als Unternehmerin möchte es jedoch nicht einfach "darauf ankommen" lassen, nur weil irgendwer meint, das Wort "kaufen" reicht ja eh auch.

 

Nun nochmals meine Frage abseits dieser Diskussion: Muss ich dies in den .tpl's ändern oder gibt's hierzu eine andere Lösung?

 

Lieben Gruß, Sonja

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Hallo Strickwerk,

 

Muss ich dies in den .tpl's ändern oder gibt's hierzu eine andere Lösung?

Du kannst alle Texte in den Übersetzungen von Prestashop ändern. Wahrscheinlich wird der Text "Kaufen" entweder in den Frontoffice-Übersetzungen oder in den Übersetzungen für die installierten Module stehen. Wenn ich dort einen Text suche, öffne ich zunächst alle Blöcke, sodass auch die bereits übersetzten Bereiche im Browserfenster angezeigt werden und nutze dann die Suche des Browsers um den zu ändernden Text zu finden.

 

Der Text "Kaufen" steht dort, weil es ein responsives Theme ist, sich also dem Browserfenster anpasst und "Kaufen" kürzer ist als "kostenpflichtig bestellen". In Deutschland hat es zum Thema 1 Button Lösung verschiedenen juristische Stellungnahmen von einschlägigen Kanzeleien gegeben. Darum habe ich auch die Frage nach der Quelle gestellt. Häufig vertreten die Juristen im Netz die Meinung, dass "kostenpflichtig bestellen" und "Kaufen" gleichrangig verwendet werden können. Letztlich muß man bei solchen Fragen entweder selbst entscheiden oder einen Juristen fragen, der dann auch die Konsequenzen seiner Beratung zu tragen hat. Wenn man im Netz nachschaut, findet man mehrere Arten, wie und wann ein bindender Vertrag im Onlinehandel zu stande kommt. Es gibt, je nach Quelle, zwei bzw. drei Arten. Entscheidend ist aber scheinbar, dass der Augenblick, wann der Vertrag geschlossen wird in Deutschland einmal von den agb und von der Art der Mailkommunikation und dessen Inhalt abhängt.

 

In der Quelle der Wirtschaftskammer heißt es:

 

Es könnte nämlich sonst der Eindruck erweckt werden,

Das ist schon recht weit von:

 

schließe ich bereits den Vertrag verbindlich mit dem Kunden ab

Der Text von der Wirtschaftskammer spricht von einer Unsicherheit im Verständnis der Formulierung zwischen beiden Seiten. Es steht nicht da, dass es die zwingende Rechtsfolge ist. Das Du das für Dich als bindende Regel ansiehst um als Händlerin ein Sicherheitsgefühl zu haben ist ok, aber letztlich unterscheiden sich die Äußerungen von Dir und der Wirtschaftskammer in Formulierung und Inhalt.

 

Viele Grüße

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Wäre aber gar nicht nötig gewesen, denn ich kann Kulli und Luca nur zustimmen. Grundsätzlich gilt, was ich hier geschrieben habe: http://www.prestashop.com/forums/topic/301540-mwst-anzeigen-und-kostenpflichtig-bestellen/?do=findComment&comment=1526041

 

Und es gilt auch, dass die VRRL in Österreich überdies längst nicht so rigide umgesetzt wurde wie in Deutschland. Ganz davon abgesehen, dass eine Abmahnung wie hier bei uns in Österreich aus rechtlichen Gründen gar nicht möglich wäre.

Was dir in Österreich bei schweren Verstößen gegen die VRRL  im allerschlimmsten Fall blühen könnte, wäre eine Verwaltungsstrafe, die überdies auf 1.450 € gedeckelt ist. Wörtlich heißt es:

 

 

... begeht ein Unternehmer eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1 450 Euro zu bestrafen, wenn er
1. in die gemäß § 4 Abs. 1 gebotenen vorvertraglichen Informationen falsche Angaben aufnimmt oder die Informationspflichten gemäß § 4 Abs. 1 nicht oder nicht vollständig erfüllt,
2. gegen eine der in § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 1 und 2 getroffenen Anordnungen über die Art der Informationsverteilung verstößt,
3. dem Verbraucher entgegen § 5 Abs. 2 oder § 7 Abs. 3 keine Vertragsausfertigung oder -bestätigung zur Verfügung stellt;
4. seine besonderen vorvertraglichen Informationspflichten bei elektronisch geschlossenen Verträgen gemäß § 8 Abs. 1 und 3 nicht oder nicht vollständig erfüllt;

 

So what?

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Hm, danke nochmal für den Hinweis. Ich möchte halt nicht irgendwas falsch machen und da ich nur 1 Lager für meinen Laden und den OnlineShop habe war es mir wichtig auch richtig zu bezeichnen.

In Österreich dürfte es wirklich nicht so schlimm sein mit den Abmahnungen, als in Deutschland.

 

Sorrow91 hat ja geschrieben, dass die MwSt nicht mehr angezeigt wird und das in der 1.6.0.10 behoben wurde. Ich habe jetzt die 1.6.0.8 installiert. Soll ich es riskieren und updaten? Ich möchte mit dem Shop morgen online gehen...

 

Lieben Gruß, Sonja

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Hallo Sonja,

 

ich habe diese posts in einen separaten Topic gepackt, da sie das eigentlichen Thema "EU-Legal" nur sehr entfernt streifen.

Die Diskussion, ob die Bezeichnung "Kaufen" bereits als Abschluss eines Kaufvertrages angesehen werden könnte hatten wir in Deutschland vor 2 Jahren bei Einführung der Button-Lösung auch; Es gab und gibt auch die Meinung, dass die Bezeichnung "Kostenpflichtig Bestellen" genauso als rechtsgültiger Abschluss eines Kaufvertrages zu werten sei weil darin die Aufforderung zum Bezahlen der Ware enthalten ist (etwa vergleichbar mit dem Einkauf im Supermarkt, wenn die Kassiererin dir einen Betrag sagt und dich auffordert zu zahlen - auch da gilt der Kaufvertrag i.A. als geschlossen).

Aber diese Frage - wann ein Kaufvertrag geschlossen ist und wann er noch offen ist - hat absolut nichts mit der rechtskonformen Ausstattung der Buttonlösung zu tun. Beide Formulierungen entsprechen den Anforderungen der Buttonlösung und können nicht abgemahnt (Deutschland) oder mit einer Verwaltungsbusse geandet werden.

In Deutschland ist die Button-Lösung jetzt seit 2 Jahren in Kraft, die Bezeichnung "Kaufen" wird bei den allermeisten Shops verwendet.

 

Grüsse

Whiley

Edited by Whiley (see edit history)
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