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Liefer- Rechnungs Adressen im Checkout [gelöst]


GELight

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Nabend,

 

Ich möchte mit meinem Presta Shop später Software verkaufen.

Ein Modul oder eine Erweiterung für die Erzeugung von Keys wird mir ein guter Freund schreiben. (Hab auch schon gelesen, dass das der Shop so noch nicht unterstützt... richtig)

 

Mir gehts in diesem Zuge aber ehr um die Rechnungs- und Lieferadresse, die man auch im Checkout einsehen kann.

 

Ist es möglich diese evtl. auszublenden oder ist diese Angabe bei jedem Kauf ( egal was man kauft ) zwingend notwendig? Bin mir da rechte technisch jetzt auch nicht so sicher.

Kommt halt etwas komisch, wenn man die Software online kauft und ne Rechnungs- und Lieferadresse angeben muss.

 

Gruß Mario

Edited by GELight (see edit history)
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@ GELight - Zunächst ist zu klären wo und wie der Verkauf von nur Keys rechtlich eingestuft wird, da es sich weder um ein Abo noch um eine Ware im konventionellen Sinne handelt die auch unter einem Rücktrittsrecht fallen würde. Am Besten du lässt dich von einem Fachanwalt in Sachen e-commerce beraten.

 

Für das Finanzamt und eine korrekte Rechnungsstellung musst du immer eine Liefer- und Rechnungsadresse im Dokument stehen haben. Es gibt aber eine Ausnahemegrenze, also bis zu einem bestimmten Betrag ist es kein Muss und der Verkauf gilt wie ein Kassabeleg.

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Ich kenne es auch so, dass der Kunde diese Möglichkeit braucht.

Spätestens für die Abrechnung, das Ausdrucken einer Order oder für mich als Verkäufer am Jahresende müssen diese Daten irgendwo vorhanden sein.....

 

Aber da es halt eine Software ist, die der Kunde nach dem Kauf über seinen Account herunterladen können soll, wirkt es halt etwas eigenartig, wenn im Checkout eine Lieferadresse angegeben werden soll.

 

Gruß Mario

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Das ist richtig, aber wie soll es deiner Meinung nach technisch anders gelöst werden ? Wenn du den Kunden nicht sofort zwingst diese Angaben auszufüllen, dann wird er es nachträglich auch nicht mehr tun. Besser diese Daten sofort bei Kauf abzufragen.

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Hallo Mario,

 

Einen Anspruch auf eine Rechnung haben deine Kunden sowieso nicht - vor allem nicht beim Verkauf von virtuellen Produkten über das Internet an private Verbraucher. Private Kunden haben keinen Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung für ihre in einem Onlineshop erworbenen Waren. Du kannst als gewerblicher Verkäufer privaten Kunden eine Rechnung ausstellen, du bist aber nicht gesetzlich dazu verpflichtet.

 

Gemäß § 368 BGB haben deine Kunden lediglich einen Anspruch auf Ausfertigung einer Quittung, mit der du den Zahlungsempfang bestätigst.

 

Dem Finanzamt wiederum ist die Lieferanschrift deiner Kunden völlig egal. Die Rechnungen allerdings nicht, wenn du sie auch nur bei einer Betriebsprüfung vorweisen musst - dann allerdings mit lückenlos aufeinanderfolgenden Rechnungsnummern.

 

Monetäre Grenzen nach unten gibt es allenfalls bei der Frage, ob die MwSt. in der Rechnung ausgewiesen werden muss oder nicht. Das deutsche Fernabsatzgesetz kennt sie meines Wissens nicht - dem unterliegen ausnahmslos alle Online-Shops. Selbst diejenigen, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen - obwohl sie in Rechnungen die MwSt. nicht ausweisen dürfen - trotzdem im Online-Shop bei jedem Preis kenntlich machen, dass er MwSt. beinhaltet. Bei uns ist eben alles minutiös geregelt. Da freuen sich die Abmahnanwälte.

 

Bei euch in Österreich mag das ja anders geregelt sein, CD2500. Da gibt es ja eh kein Fernabsatzgesetz wie bei uns, sondern nur Zusätze im Konsumentenschutzgesetz. Die sind aber viel lascher als bei uns. Spötter sprechen da von einem 'Käse mit großen Löchern'. ;)

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Bei euch in Österreich mag das ja anders geregelt sein, CD2500. Da gibt es ja eh kein Fernabsatzgesetz wie bei uns, sondern nur Zusätze im Konsumentenschutzgesetz. Die sind aber viel lascher als bei uns. Spötter sprechen da von einem 'Käse mit großen Löchern'. ;)

 

Bitte bevor du irgendwelche fehlerhaften Dinge erzählst, wäre es besser dass du dein Wissen auffrischst. Das Thema hatten wir schon einmal. Offensichtlich noch nichts daraus gelernt ?

http://www.internet4...ernabsatz01.htm

http://koechl.modern...ads/docs/23.pdf

http://www.ris.bka.g.../1999_185_1.pdf

Es ist auch nicht nötig in einem Land X zu leben, um dessen Gesetze genauso gut zu kennen wie im eigenen Land. Ob AT oder DE, die Gesetze bleiben die gleichen oder sind zumindest sehr ähnlich. Bis auf Kleinigkeiten. Am Ende werden die meisten Dinge auch nicht auf Landesebene geregelt, sondern auf EU-Ebene was wiederum meine Spezialität als angehender EU Wirtschaftsrechtler ist.

Und bitte mache nicht jeden Topic von mir off-topic. Hier geht es garnicht um Österreich. Die IP des Users ist eine Deutsche. Somit auch ein Deutscher Shop. Und die Gesetze sind in Punkto e-commerce und Steuerrecht die gleichen.

 

@ GELight - um ein Kassabeleg/Kassenbon/Quittung oder Rechnung kommt man steuerrechtlich nicht herum. Und auch diese Quittung hat eine rechtliche Form (und auch hier definiert) genauso wie eine Rechnung. Auch Quittungen haben eine fortlaufende Nummer, wie eine Rechnung.

 

Das was eleazar anspricht "mit oder ohne Steuer" hat nur tangierend mit der ganzen Geschichte was zu tun, nämlich mit der Unternehmensform, die du dir gewählt hast, diese ändert jedoch nichts an der Pflicht eines Beleges in Form einer Rechnung oder einer Quittung bei einem Verkauf zu hinterlegen.

 

Auch der Rücktritt (Widerruf- und Rückgabe) eines im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrages ist gesetzlich geregelt. Findest du hier: http://dejure.org/ge.../BGB/312d.html.

Ob der Verkauf von Keys, weil diese nicht spezifiziert im Gesetzt benannt sind, miteingeschlossen sind oder nicht, da solltest du bitte einen Fachanwalt für Fernabsatzgeschäfte konsultieren. Es können irgendwelche Fallen dahinterstecken, wofür du bei einer kompetenten Beratung bereits Vorsorge tragen kannst.

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Also noch einmal vielen Dank an euch alle für euer Feedback.

In Sachen Lizenzmodel und Unternehmensform ist soweit schon alles geklärt.

Und meine Frage bzgl. der Angabe oder Ausgabe einer Lieferadresse im Checkout ist denke ich auch soweit beantwortet.

Kurz und knapp.... ich werde mich daran einfach nicht vergreifen und es so drin lassen, wie es ist. So habe ich die weinigsten Aufwände und Probleme.

 

Noch ein schönes Wochenende an alle,

Gruß Mario

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