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B2C-Verkäufe in EU-Länder ab 1.7.2021


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Guten Tag zusammen,
vielleicht stelle ich mich zu dumm an? Für diese Fragen habe bisher ich keine Lösungen gefunden:

B2C-Lieferung in EU-Länder zum Steuersatz des Empfängerlandes. Bisher verwendet PS die deutschen MwSt.-Sätze, z.B. nach Österreich.

Ab 1.7. wäre das für unseren Shop Pflicht. Ausserdem sollen nach EU-Verbrauchervorschriften allen Kunden in der EU die gleichen Bruttopreise gezeigt und berechnet werden.

Weiss jemand, ob ein entsprechendes Modul in Arbeit ist?

Ich denke, dass dieses Thema viele Shopbetreiber betreffen wird.

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Am 21.3.2021 um 11:39 AM schrieb Peter_L:

Ausserdem sollen nach EU-Verbrauchervorschriften allen Kunden in der EU die gleichen Bruttopreise gezeigt und berechnet werden.

Hast du dafür eine Quelle? Das hätte ja z. B. während der MwSt.-Senkung in Deutschland von 19 auf 16 % bedeutet, daß Händler die Senkung nicht an ihre Kunden hätten weitergeben dürfen ...

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https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/pricing-payments/index_de.htm
 

Thema: Preisdiskriminierung.

Die MwSt. von 16% führte ggfs. zu einer Preissenkung, die dann wieder für alle Kunden in der EU galt. Ohne Erreichen der Lieferschwelle spielte das ja keine Rolle, da dem Kunden in Österreich die deutsche MwSt. berechnet wurde.

Mir geht es um die Zeit nach dem 1.7.21, wenn die Steuersätze der Empfängerländer berechnet werden müssen bei gleichen Bruttopreisen. Hier lässt mich das Shop-Konzept im Stich.

Oder mache ich etwas falsch?

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Zukünftig würde die von dir genannte (mir bisher nicht bekannte) Regelung aber dazu führen, daß eine MwSt.-Senkung in einem Mitgliedsland sich bei Händlern die die Lieferschwelle überschreiten nicht mehr in diesem Land auswirken würde es sei denn der Händler würde seine Bruttopreise generell - also z. B. auch für Österreich trotz dann erheblich höherer abzuführender MwSt. - senken. Und auch so  unterscheiden sich die regulären MwSt.-Sätze um 10 Prozentpunkte, das dürfte manchmal die Gewinnspanne überschreiten (wenn auch - was ich jetzt nicht weiß - die unterschiedlichen reduzierten Sätze berücksichtigt werden, unterscheiden sich die Erlöse dann sogar um 25 % vom Nettopreis)!

Deshalb auch noch einmal meine Frage woher du diese Info hast.

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https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/kein-geoblocking-mehr-beim-onlineshopping-32025

Auch hier der Hinweis auf einheitliche Preise für alle EU-Kunden. Die Alternative wären Ländershops, die dann aber auch wieder in alle Länder der EU liefern müssten.

Mir geht es hier aber nicht um die Feststellung der Tatsachen, sondern um die technische Lösung. Also: Wie handhabt der PS diese Problematik? Gibt es bereits ein Modul, das bei gleichen Bruttopreisen für die einzelnen Länder unterschiedliche Steuersätze auf der Rechnung ausweist und die Netto-Preise umrechnet?

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Ob die Preise inkl. MwSt. gleich sein müssen oder die Preise ohne MwSt. kann ich aus dem Artikel nicht ersehen.

Das Thema hatten wir übrigens vor einiger Zeit schon einmal in einem anderen Thread, ich glaube da gab es auch noch kein Ergebnis. Viele Prestashop-Händler dürften einfach auch die kommenden Grenzen für EU-Auslands-Lieferungen an Privatkunden nicht überschreiten.

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Es kann sich, wenn es um Verbraucherschutz geht, nur um Bruttopreise handeln.

Die Idee, die Lieferschwelle nicht zu überschreiten, ist leider auch keine Lösung, wenn man bereits jetzt deutlich darüber liegt.

Für unseren Shop heißt es erstmal improvisieren, bis eine technisch saubere Lösung da ist. D.h. alle B2C-Rechnungen an EU-Bürger sind mit 19% MwSt. ausgestellt. Man muss sie ja noch nicht einmal der Sendung beilegen und selbst wenn, wird es den Verbraucher nicht interessieren.

Für die Buchhaltung heißt es dann, länderspezifische Erlöskonten einzurichten, bei denen die MwSt. korrekt geschlüsselt wird und an das Bundesamt abgeführt wird.

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Solange der Erfüllungsort bei mir liegt, ist auch die Abrechnung den am Erfüllungsort geltenden Modalitäten und Sätzen unterworfen. Und wenn man die Lieferschwelle überschreitet, holt man sich eine Steuernummer in dem entsprechenden Land und macht dort seine Steuererklärungen, wenn ich das richtig weiß.

Wie man das mit dem Prestashop umsetzen könnte, wäre wohl nur mit einer Art Multishop machbar, in dem dann die entsprechenden Länder exklusiv beliefert werden.

M.E. verdankt man auch sowas den großen Steuerhinterziehern, die kleinen Händler büßen dafür :(

 

Edited by Claudiocool (see edit history)
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On 3/21/2021 at 11:39 AM, Peter_L said:

Weiss jemand, ob ein entsprechendes Modul in Arbeit ist?

Ich hab mir das mal angeschaut und kann die Preise/Steuern auch in einem Modul entsprechend beeinflußen. Leider wird (zumindest im classic Theme) an einiges Stellen wie z.B. im Warenkorb im Template/Smarty neu gerechnet und hier kommen dann falsche Werte raus, da die Berechung nicht durch den entsprechenden Hook läuft. Ich werde nochmal schauen ob mal das per Override erzwingen kann aber davon bin ich eigentlich kein großer Freund...

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Ich könnte meinen A**** verwetten, dass dann plötzlich viele Barverkäufe stattfinden werden und man das Zeug dann eben über Dritte ins EU-Ausland verschickt. Die Vorgabe läßt sich damit legal und sehr einfach umgehen. Solange ich nicht Ausführer/Versender bin, wird auch diese Schwelle nicht greifen. Ich habe wenige private Käufer in der EU, so dass das vermutlich nicht greifen wird bei mir, aber für den Fall kann man unter entsprechender Auslegung auch viele dieser Gummiparagrafen umgehen.

Das Ganze hatte mich jetzt doch neugierig gemacht. Mit den alten Schwellen JE Land war es kein Problem, jetzt mit den 10K wird es sicher schwerer. Allerdings sehe ich das so, dass man da wieder Amazon und Co. den Ball zugespielt hat, denn bei denen ändert sich nichts, fast könnte man glauben, dass das Gesetz genau auf deren Bedürfnisse zugeschnitten wurde :)

 

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Na, dann warten wir mal ab.

Abgesehen von den etwas höheren Versandkosten kann es dem Holländer aber egal sein wohin er liefern lässt, denn der Bruttopreis bleibt für ihn gleich. Wenn er an den Kumpel am Niederrhein liefern lässt, muss der nochmal Porto bezahlen. Das macht auch wenig Sinn.

Das neue Gesetz hat eher was mit den steuerfreien Lieferungen aus Fernost zu tun.

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Ohne irgendwelche Gesetze zu brechen, kauft Peter Müller das, was Hans Meier aus Österreich bei mir bestellt hat, als Privatmann mit Barverkauf ein, das verrechnete Porto ist eben dann noch irgendwie zu verarbeiten, aber da gibt es sicher auch kreative Ansätze.

Jetzt geht Peter zur Post und schickt seinem Freund Hans das, was er gerade eingekauft hat...

Eine Idee von vielen, die jetzt diskutiert werden können.

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vor 2 Stunden schrieb Peter_L:

Das neue Gesetz hat eher was mit den steuerfreien Lieferungen aus Fernost zu tun.

Hier wäre es besser, der Zoll würde seinen Aufgaben besser nachkommen, hier sollte der Staat eben Personal aufbauen, das würde sich selbst tragen, wenn man diese Steuerlöcher schließt.

Edited by Claudiocool (see edit history)
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Irgendwie verstehe ich die Diskussion nicht so recht, soll man wegen vielleicht ein paar Prozent Mehrwertsteuer-Unterschied Strohmänner einschalten, all seine Kundenkommunikation manipulieren etc.? Und Lieferungen von China etc. nach Deutschland haben mit dem Thema dieses Threads überhaupt nichts zu tun.

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Da geht es schon um ein bischen mehr als nur ein paar Prozenten hin- oder herzuschieben. Wenn du dich in jedem Land registrieren musst, das du belieferst, in der Buchhaltung dazu für jeden Mehrwertsteuersatz jedes Landes Konten führen musst und dann auch noch die entsprechenden Steuermeldungen machen musst, ist schnell ein Punkt erreicht, bei dem es sich nicht mehr rechnet. Auch das MOSS-Verfahren ist nur bedingt eine Erleichterung hierbei.

Insgesamt muss man dann sehr viel Aufwand treiben, den die BigPlayer natürlich alles auf ihre Händler abwälzen und sich ihre eigenen Gewinne in Steueroasen verschieben...

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Nochmal zurück zum Ausgangsthread:

Am 21.3.2021 um 11:39 AM schrieb Peter_L:

Ausserdem sollen nach EU-Verbrauchervorschriften allen Kunden in der EU die gleichen Bruttopreise gezeigt und berechnet werden.

Dazu habe ich Folgendes gefunden:

"Außerdem müssen Händler grundsätzlich einheitliche Nettopreise anbieten (Art. 4 Geoblocking-VO in Verbindung mit Art. 2 Nr. 14 Geoblocking-VO). Die Brutto-Preise dürfen je nach Besteuerungsmodell des jeweiligen Landes des Kunden abweichen. Eine Ausnahme für unterschiedliche Preise sieht Art. 4 Abs. 5 UAbs. 2 Geoblocking-VO für den Verkauf von Büchern vor. Durch die Buchpreisbindung, welche in einigen EU-Mitgliedsstaaten besteht, ist es weiterhin zulässig, Büchern in unterschiedlichen EU-Ländern zu unterschiedlichen Preisen anzubieten, sofern dazu eine rechtliche Verpflichtung besteht." *

Das dürfte auch für die Änderungen im Fernverkauf zu 01.07.2021 gelten.

* Quelle: https://blog.lengow.com/de/die-geoblocking-verordnung-im-detail/

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Am 22.3.2021 um 5:24 PM schrieb Peter_L:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/kein-geoblocking-mehr-beim-onlineshopping-32025

Auch hier der Hinweis auf einheitliche Preise für alle EU-Kunden. Die Alternative wären Ländershops, die dann aber auch wieder in alle Länder der EU liefern müssten.

Mir geht es hier aber nicht um die Feststellung der Tatsachen, sondern um die technische Lösung. Also: Wie handhabt der PS diese Problematik? Gibt es bereits ein Modul, das bei gleichen Bruttopreisen für die einzelnen Länder unterschiedliche Steuersätze auf der Rechnung ausweist und die Netto-Preise umrechnet?

Es kommt ja nicht auf das an was Verbraucherzentralen im Internet publizieren sondern wie immer nur auf das was im Gesetzt steht, in unserem Fall geht es um die "Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG"

Im Artikel 4 Abs. 1 heißt es :

(1) Ein Anbieter darf für den Zugang zu Waren oder Dienstleistungen keine unterschiedlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zugang aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden anwenden, wenn der Kunde anstrebt,

a)Waren von einem Anbieter zu kaufen, und diese Waren entweder an einen Ort in einem Mitgliedstaat geliefert werden, an den der Anbieter in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zugang die Lieferung anbietet, oder wenn die Waren an einem zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbarten Ort in einem Mitgliedstaat, für den der Anbieter in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zugang eine solche Möglichkeit anbietet, abgeholt werden;....

Im Artikel 4 Abs. 2 heißt es dann:

(2) Das Verbot nach Absatz 1 hindert Anbieter nicht daran, allgemeine Geschäftsbedingungen für den Zugang, einschließlich Nettoverkaufspreisen, anzubieten, die sich von einem Mitgliedstaat zum anderen oder innerhalb eines Mitgliedstaats unterscheiden und die Kunden in einem bestimmten Gebiet oder bestimmten Kundengruppen in nichtdiskriminierender Weise angeboten werden.

Eine Verpflichtung einheitliche Bruttopreise anbieten zu müssen erkenne ich da nicht.

Wenn du der Meinung bist, du müsstest deine Bruttopreise für alle Ländern gleich machen (vielleicht ja auch aus optischen Gründen der 999.- er Preis kommt einfach besser rüber als die 1004,22 Euro) kannst du das mit Bordmitteln zwar aufwändig aber dennoch problemlos über Artikel-->Preise-->Sonderpreise für jedes EU-Land und jeden Artikel spezifisch einrichten.

Grüsse
Whiley

 

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Es geht nur um B2C.

ich zitiere von der offiziellen Website der EU europa.eu

„Preisdiskriminierung

Als EU-Bürger/in oder Einwohner/in eines EU-Landes darf Ihnen beim Kauf von Waren und Dienstleistungen in der EU kein höherer Preis wegen Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnsitzlandes berechnet werden.“

Das gilt dann doch wohl auch für Webshops.

 

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Und der nächste Satz bei europa.eu lautet:

"Bei Online-Käufen in der EU können Preisunterschiede zwischen Ländern oder länderspezifischen Website-Versionen desselben Händlers auftreten, zum Beispiel aufgrund unterschiedlicher Lieferkosten."

... da dürften unter "zum Beispiel" dann auch die unterschiedlichen, länderspezifischen USt.-Sätze fallen.

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Unabhängig von der Frage, ob nun einheitliche Bruttopreise oder variierende, bedingt durch unterschiedliche Umsatzsteuer-Sätze, angezeigt werden, bleibt doch das Problem, dass Prestashop damit nicht umgehen kann. Soweit ich es sehe, gibt es nur die deutschen MwSt.-Sätze oder steuerfrei für Drittländer. Ein Ausweis des länderspezifischen Steuersatzes auf der Rechnung kann PS nicht. Oder irre ich mich hier gewaltig?

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Auf der Seite gepruefter-webshop.de fand ich dies zum Thema Preisangaben:

"Wann haben die Preisangaben zu erfolgen

Ganz wichtig beim Onlineshop ist, dass die oben genannten Preisangaben nicht erst am Ende der Bestellung, in Form einer Bestellübersicht, erfolgen, sondern bereits vor Einleiten des Bestellungvorgangs. Denn Shopbetreiber sind gemäß Preisangabenverordnung verpflichtet, vor Einleiten der Bestellung den Verbraucher über ihre Endpreise zu informieren. Vor Einleiten des Bestellvorgangs bedeutet konkret: Endpreise sind dort anzugeben, wo der Verbraucher Produkte in den Warenkorb legen kann. Dies hat zur Folge, dass Onlineshops, die bereits in der Produktübersicht die Möglichkeit bieten, Produkte in den Warenkorb zu legen, auch dort bereits die Angabe der Endpreise zu vollziehen haben. In der Regel hat bei den meisten Shops die Angabe der Endpreise bei den Produktdetailseiten zu erfolgen, da die Produktübersicht lediglich als Informationsseite ohne dem Button „Zum Warenkorb“ angelegt ist."

Für mich folgt daraus, dass, wenn es keinen Länderauswahl im Shop gibt, die Bruttopreise einheitlich sein müssten.

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In PS 1.6.1.10 sehe ich da folgende Möglichkeit:

1.       Lokalisierung/Steuersätze:
- Neue Steuerregel (z.B. VAT 17%)
- MwSt. aktivieren:  ja
- MwSt. im Warenkorb anzeigen.  ja
- Basierend auf:  Lieferadresse
- Steuersatz 17%
- aktivieren:  ja

2.       Lokalisierung/Steuerregeln:
- Neue Steuerregel
- Land: Luxemburg
- Verhalten: Nur diese Steuer
- MwSt.: VAT 17%

Ergebnis:

image.thumb.png.c90e523d71df19b56ba811a67eeec134.png

So sollte es funktionieren.
 

Wenn vorab kein IP-Tracking erfolgte funktioniert das aber natürlich erst nach Eingabe der Lieferadresse. Diese Problematik ist allerdings nicht neu, dies gilt heute schon bei Rechnungsadresse EU / Lieferadresse non-EU.

 

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Der dem Kunden angezeigte Endpreis muss alle Kosten enthalten, das ist richtig. Aber bei B2C müssen keine USt.-Sätze angegeben werden oder die USt. expliziert ausgewiesen werden, es reicht die Angabe „incl. USt.“. Es besteht auch keine Verpflichtung einer Rechnungstellung, es sei denn der Kunde verlangt es ausdrücklich.

Normalerweise gibt es immer im Shop eine Länderauswahl, es sei denn du blockierst ausdrücklich alle anderen Länder - was aber nur bei Waren die einem strikten Exportverbot unterliegen Sinn macht.

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Unser Shop ist die neueste 1.7.7-Version. Ich melde mich als Österreicher an und bekomme trotzdem die deutsche MwSt. berechnet.

Eine Rechnungskopie benötige ich für die Buchhaltung. Alleine schon wegen der ca. 28 unterschiedlichen Erlöskonten nach dem 1.7. Dem Kunden muss ich keine beilegen, das ist bekannt.

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vor 18 Stunden schrieb Peter_L:

Es geht nur um B2C.

ich zitiere von der offiziellen Website der EU europa.eu

„Preisdiskriminierung

Als EU-Bürger/in oder Einwohner/in eines EU-Landes darf Ihnen beim Kauf von Waren und Dienstleistungen in der EU kein höherer Preis wegen Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnsitzlandes berechnet werden.“

Das gilt dann doch wohl auch für Webshops.

 

Das hat aber doch nichts mit dem Lieferland zu tun. Wie oben schon aufgeführt können unterschiedliche Preise bei der Liefeung in unterschiedliche Länder für ein und dasselbe Produkt verlangt werden, das steht so auch explizit im Art 4 .
Selbstverständlich darfst  du niemand diskriminieren und z.B. einen höheren Preis verlangen nur weil der Kunde z.B. die rumänische Staatsangehörigkeit hat - bei gleichem Lieferland. Wenn also ein Kunde mit deutscher Staatsangehörigkeit und ein Kunde mit rumänischer Staatsangehörigkeit das gleiche Produkt kaufen und bei dir in Österreich abholen muß für beide der gleiche Preis gelten. Lieferland ist in dem Fall Österreich mit 20% MwSt für beide,

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Generell denke ich ist es für größere Shops - und nur um die geht es ja hier - keine Option keine Rechnung mitzuschicken, das ist absolut unüblich und wirkt unprofessionell, außerdem weiß man ja oft gar nicht ob der Kunde die Ware privat oder gewerblich einkauft.

Es ist aber möglich Texte in der Rechnung mit einer if-Anweisung an eine Bedingung zu knüpfen, z. B. einen unterschiedlichen MwSt.-Satz je nach Lieferland auszugeben.

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vor 41 Minuten schrieb rictools:

Generell denke ich ist es für größere Shops - und nur um die geht es ja hier - keine Option keine Rechnung mitzuschicken, das ist absolut unüblich und wirkt unprofessionell, außerdem weiß man ja oft gar nicht ob der Kunde die Ware privat oder gewerblich einkauft.

Das würde ich so nicht verallgemeinern.
Eine Rechnung an einen Privatkunden mitzuschicken ist eine Kann-Option, keine Muss und die Rechnung muss ja auch nicht zwingend vom Shop generiert werden.
Inwieweit es sinnvoll sich mit der Warenwirtschaft in Abhängigkeit von der Shopsoftware zu begeben muss jeder selbst entscheiden.

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Es sind nun alle Nebenaspekte zur Eingangsfrage ausreichend behandelt worden. Die Grundfrage bleibt:

Kann Prestashop dem EU-Kunde seine MwSt. anzeigen und damit rechnen? Wenn es erlaubt sein sollte, dass nach dem Login geänderte Bruttopreise angezeigt werden, wie bekommt der Shop das hin? 27 unterschiedliche Sonderpreise je Artikel sind keine Lösung.

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vor einer Stunde schrieb Peter_L:

Kann Prestashop dem EU-Kunde seine MwSt. anzeigen und damit rechnen? 

Ja kann, muss aber nicht. Es reicht die Angabe "zuzüglich Mwst." Der Steuersatz ist Prestashop egal, er rechnet damit was du pro Land eingibst.

vor einer Stunde schrieb Peter_L:

Wenn es erlaubt sein sollte, dass nach dem Login geänderte Bruttopreise angezeigt werden, wie bekommt der Shop das hin? 27 unterschiedliche Sonderpreise je Artikel sind keine Lösung.

Siehe:
image.thumb.png.63caed31855503ce21d45a683bb22bc5.png

 

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vor einer Stunde schrieb Peter_L:

Es sind nun alle Nebenaspekte zur Eingangsfrage ausreichend behandelt worden. Die Grundfrage bleibt:

Kann Prestashop dem EU-Kunde seine MwSt. anzeigen und damit rechnen? Wenn es erlaubt sein sollte, dass nach dem Login geänderte Bruttopreise angezeigt werden, wie bekommt der Shop das hin? 27 unterschiedliche Sonderpreise je Artikel sind keine Lösung.

Hallo Peter,

die 27 Sonderpreise (es sind weit weniger weil es nicht 27 verschiedene MwSt-Sätze gibt) waren nur als Lösung gedacht wenn du wirklich die Bruttopreise gleich halten wolltest.
Ansonsten ist dieProblematik ja nicht neu,alle die die bisherigen Bemessungsgrenzen überschritten hatten mußten ja die länderspezifischen Preise anzeigen und in Rechnung stellen, das kannst du ganz normal im BO definieren (Steuerregeln,dort EU-VAT Regel anlegen,die Länder aufnehmen und beim Artikel die EU-Vat-Regel auswählen)

Grüsse
Whiley

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Hallo Whiley,

kannst Du bitte die Anweisung im 2. Absatz etwas ausführlicher erklären. Dem Artikel kann ich nur eine konkrete Steuerregel zuweisen. Lege ich eine Steuerregel z.B. für Österreich an, wird diese nicht berücksichtigt, es sei denn ich weise sie zu. Dann stimmt der Steuersatz für D nicht mehr.

Danke

Peter

PS: Version 1.7.7.2

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In der Steuerregel kannst du aber zwischen den einzelnen Ländern differenzieren und jedem eine andere (zuvor ggf. angelegte) Steuer zuweisen.

Was ich allerdings nicht kapiere (mich betrifft das Problem freilich nicht) wie man die ganzen unterschiedlichen ermäßigten Steuersätze für 27 EU-Länder berücksichtigen soll, das geht ja wenn es sich wie bisher nur um ein oder zwei Länder handelt bei denen man die Lieferschwelle überschreitet ...

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Am 29.3.2021 um 6:06 PM schrieb Peter_L:

Hallo Whiley,

kannst Du bitte die Anweisung im 2. Absatz etwas ausführlicher erklären. Dem Artikel kann ich nur eine konkrete Steuerregel zuweisen. Lege ich eine Steuerregel z.B. für Österreich an, wird diese nicht berücksichtigt, es sei denn ich weise sie zu. Dann stimmt der Steuersatz für D nicht mehr.

Danke

Peter

PS: Version 1.7.7.2

Nun,du gehst zu den Steuerregeln und legst dort eine neue Regel an,sagen wir EU-VAT.

Dann gehst du auf Steuerregel bearbeiten und drückst auf das Plus-Zeichen "neuen Steuersatz anlegen", wählst dort ein EU-Land aus und weisst den passenden Steuersatz zu. Dann speichern und den letzteren Vorgang 26 mal wiederholen, bis alle EU-Länder unter der Steuerregel EU-VAT erfasst sind.

Dann jeden Artikel die neue Steuer EU-VAT zuweisen. Das wars.

Grüsse
Whiley

 

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Hallo Whiley,

das war der Durchbruch. Vielen Dank für diesen Tipp. Ich denke, diese Lösung wird viele Shopbetreiber interessieren.

Vorerst ergeben sich leicht unterschiedliche Bruttopreise. Es scheint so, also ob Modul-Programmierer an diesem Problem arbeiten - sofern es eines ist. Diese Frage lies sich bisher nicht abschließend klären.

Frohe Ostern!

P. Löffler

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Hallo Claudio,

wenn man die Buchhaltung selbst macht, braucht man 27 zusätzliche Erlöskonten (oder auch 54 wenn es Artikel zum erm. Steuersatz gibt). Alles korrekt verbucht bekommt man eine Auswertung, die man ins OSS-System überträgt. Die FiBu-Hersteller werden sich hoffentlich was einfallen lassen.

Frohe Ostern

Peter

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Genau daran zweifle ich jetzt gerade :D

Ich hab seit dem Brexit viel Kontakt zu denen, erschreckend war, dass man dort anscheinend keine großen Gedanken daran verschwendet hatte, wie der Handle ab 1.1. sich ändert, gerade in steuerlicher Hinsicht... Dumm nur, dass man bei nahezu allen Herstellern ähnliche Problematiken vorfindet, so dass der Gedanke an einen Umstieg aus vielen Gründen wohl nicht der Beste ist :)

 

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