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1-Button Lösung - rechtssicherer Bestellvorgang


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UM ALLEN DAS LESEN DIESES THEMAS ZU VERKÜRZEN: Anpassungen für den Warenkorb für die 1-Button-Lösung findet Ihr HIER.

 

Bitte nicht vergessen den Button "Bestellen" im BO unter Tools-> Übersetzungen auch überall auf "kostenpflichtig Kaufen" abzuändern.

 

 

 

Moin meine Lieben,

 

 

wie ja nun alle mitbekommen haben sollten, tritt ja ab 1.8.2012 die "Button lösung" in kraft.

 

Wie ich das ganze verstanden habe, ist es ab dann unter anderem Pflicht, das auf der Seite mit dem "Kaufen" Knopf (also die endgültige Bestätigung des Kaufvorgangs des Kunden) die von ihm ausgesuchten Artikel noch einmal mit einer kurzen Produktbeschreibung inkl. aller Kostenaufstellungen (Gesamtpreis inkl. Fremdleistung und den durch den Verkäufer zu entrichtenden Abgaben, etc.) aufzuführen sind.

 

 

 

Heißt das jetzt im Klartext, das ich bei nem 5Page Checkout nochmal alles auf der letzten Seite zusammenfassen muss bzw. der OnePageCheckout damit am sinnvollsten wird?

 

 

 

Wie habt Ihr das gelöst mit Euren Shop bezüglich der "Button-Lösung" ?

 

 

 

Oder - um es abzukürzen - reicht doch der normale 5PageCheckout aus? Nur ist dort die Übersicht der Produkte ziemlich weit vom Kauf Bestätigen entfernt.

Edited by cd2500 (see edit history)
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Ändere die Übersetzung "Bestellen" auf "Kaufen" unter Tools -> Übersetzungen -> Module und Front-office. Im aktuellen Sprachpack, also wenn du 1.4.8.2. downloadest und neu installierst wurde das bereits angepasst.

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Naja wenn es damit gewesen wäre.

Doch die neue Regelung ist ja doch sehr Umfangreich.

 

Für alle die es interessiert:

http://www.it-recht-kanzlei.de/buttonl%C3%B6sung-informationspflichten.html

 

Also der Butten ist umgenannt und auch ein sätzchen davor geschrieben. Das geht damit soweit konform.

Allerdings sind ua. folgende Änderungen notwendig:

 

Produktdetails müssen "unmittelbar bevor der Vebraucher seine Bestellung abgibt" aufgeführt werden.

Ebenso die Kostenaufstellung (also der Gesamtpreis) usw.

 

Die Produktdetails müssen halt auch eingehender aufgeführt werden.

 

Es reicht halt NICHT, nur den Button um zu benennen.

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Wo sind denn nicht die Artikel aufgeführt ? Verwende den one-page-checkout und du hast sogar alles auf einer Seite angeführt. Diese Diskussion hatten wir hier schon sehr oft und jeder sieht das irgendwie anders. PS erfüllt das was vorgeschrieben ist jetzt genauso wie vor einem halben Jahr. Wenn du allerdings der Ansicht bist, dass dies nicht der Fall ist, dann bist du ja frei eine andere in deinen Augen besser passende Software zu nutzen.

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Die Artikel selbst reichen ja aber nicht. Es müssen ja auch die "wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung" aufgeführt werden. Dabei reicht NICHT die Überschrift im Shop, sondern (von der IT-Recht Seite empfohlen) "markante Produktmerkmale, die für eine Identifikation des Produkts erforderlich sind (zB Art des produkts, Produktbild, genaue Bezeichnung und Ausführung, Hersteller, Farbe, Größe usw.).

 

Ob das aber dann auch ausreicht weiß noch keiner, denn die "wesentlichen Merkmale" sind noch nicht klar definiert.

 

Und diese MÜSSEN halt mit auf der Seite stehen.

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Sorry, aber was hat das mit Prestashop zu tun ? Für eine ordentliche Beschreibung des Artikels, damit der Kunde genau weiss was er da kauft ist nicht die Software zuständig sondern der Shopbetreiber. Arbeitest du mit Produktmerkmale und den block layered (geschichtet Navigation) stellt sich die Frage erst garnicht, weil der Kunde schon im Vorfeld seine Produkte filtern und kaufen kann. Prestashop stellt dieses Werkzeuge zur Verfügung. Nutzen muss es der Shopbetreiber dann auch selbst. Auf die Seite ist nicht definiert und sicher ist damit nicht der Warenkorb gemeint, sondern die Artikelbeschreibung.

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Ich glaube wir reden gerade aneinander vorbei.

 

Zitat aus http://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/99-button-loesung AN

a) Informationspflichten

Auf der Bestellübersichtsseite („unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung

abgibt“) sind folgende Informationen („klar und verständlich in hervorgehobener

Weise“) nochmals zusammengefasst zur Verfügung zu stellen:

Ø Produktbeschreibung

die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Ø Mindestlaufzeit

„die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig

wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat“

Ø Gesamtpreis

„den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit

verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten

Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine

Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises

ermöglicht“

...

Anforderungen an die Informationen:

zum Schluss des Bestellvorganges

(am Beginn oder im Verlauf der Bestellung genügt nicht)

in räumlicher Nähe zur Schaltfläche bzw. Button (siehe Ziff. 2. B)

(Informationen und Schaltfläche müssen bei üblicher Bildschirmauflösung

gleichzeitig ohne scrollen zu sehen sein)

• ein Link oder ein gesondert herunterzuladendes Dokument reichen nicht

• in unübersehbarer Weise vom übrigen Text und den sonstigen Gestaltungselementen

abgehoben

(nicht versteckt, sondern klar und einfach erkennbar)

• verständlich

(keine verwirrenden oder ablenkenden Zusätze)

...

a) Die Produktbeschreibung muss enthalten sein.

Es handelt sich dabei nicht um die Artikel(kurz)bezeichnung, wie sie bislang in den

Onlineshop-Systemen ausgegeben wird, sondern regelmäßig um die Artikelbeschreibung.

Zitat AUS

 

 

Bisher ist es ja so, das im Checkout in der Zusammenfassung lediglich die Grunddaten des Produktes (Name, Artikelnummer, Preis usw.) stehen. Aber das reicht ja nicht mehr aus.

Es soll halt ein Kurztext mit in die Bestellübersicht wo zum Beispiel bei Waschmaschinen die Energieeffizienzklasse, Stromverbrauch usw. steht.

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Du hast das ganze aus dem Context gerissen, oder ist der Artikel bereits herausgerissen:

 

Par 1 ) Mindestlaufzeit: das gilt für ABOS. Überhaupt ist der ganze Artikel für ABOS zugeschnitten. Bietest du ABOS an ? BTW diese Funktion gibt es in Prestashop auch garnicht (außer als Kaufmodul).

 

Par 2) ist auch aus dem Context gerissen. Da weiss man leider nicht einmal, um was es sich dabei handelt. Downloadprodukte mit ABO-Funktion vermutlich.

 

Par 3) Produktbeschreibung - wo liegt hier das Problem. Kannst du keine Beschreibung ergänzen oder wie ? Kannst du keinen Artikel genau benennen ? Heißen deine Artikel: "Produkt 123" anstatt "T-Shirt Adidas, blau" ?

 

Das neue Gesetz hat man nur geschaffen, damit ABOS besser erkenntlich gemacht werden, dass diese nicht kostenlos sind, sondern, dass man dafür bezahlen muss und diese eine Vertragsverlängerung mit sich bergen... Für Otto-Normal-Artikel ist das nicht geändert worden. Hast du deinen Shop ordentlich aufgebaut, ist es erkenntlich, dass du Hartware verkaufst und keine Downloadprodukte, so hast du auch nur die Buttons umzubenennen. Außer es ist absolut nicht klar, was der Kunde bei dir einkauft. Alles andere ist Quatsch und wird dir auch keiner abmahnen können. Es geht nur um die Klarheit die mit diesem Button-Gesetzt hergestellt werden möchte für bestimmte Fälle.

 

Es geht im

§312 Absatz 2 - Um Finanzdienstleistungen

§ 312 Absatz 3 und 4 - um ein zahlungspglichtiges Bestellen

 

Die Merkmale des Produktes führt Prestashop ordentlich im Warenkorb an Produktname, Varianten (Farbe, Größe) Anzahl und Preis. Es ist deine Aufgabe den Rest, der erforderlich ist wie evtl. Wachbarkeit, usw. im Artikelname zu ergänzen.

 

Weiter oben hatte ich das schon einmal geschrieben: Bist du der Ansicht, dass Prestashop das so nicht erfüllt, wie du glaubst, dass es erfüllt werden soll, dann bist du ja frei dir eine andere für deine Begriffe besser passende Software zu suchen.

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In erster Linie ist diese Button-Lösung wegen der Abo-Fallen gedacht, betrifft aber komplett ALLE Händler, die in den Telemedien geschäfte machen (Ausser Finanzdienstleister).

 

Und wegen T-Shirt Adidas, blau" langt halt nicht. Muss dann zB heißen "T-Shirt Adidas "Kollektionsname", Farbe, Größe, Material...."

Das ist es ja. Auf die Idee mit den namen bin ich auch gekommen du kleiner Schlingel ^_^

Aber das langt halt nicht. Les Dir die beiden Links mal durch die ich oben gepostet habe, falls Du noch Shops Online hast.

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Größe und Farbe sind sowieso mit Varianten und Kombis abgedeckt. Kollektionsname und T-shirt-Adidas gehört ja sowieseo umgesetzt in jedem Shop der etwas von SEO versteht...

 

Ich habe den Link von Händlerbund durchgelesengelesen. Ich kann leider deine Problem nicht erkennen. Das mit der Kurzbeschreibung ist eine Empfehlung, aber kein Gesetz... Aus SEO-Gründen solltest du sowieso alle relevanten Dinge die ein Produkt beschreiben im Artikelnamen führen... Wenn du dies so noch nicht hast, dann setze es einfach um.

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Also ich denke auch, dass Distraxx da absolut recht hat und sich die Anforderungen auf die abschließende Bestellseite auch auf Waren und nicht nur auf Abos beziehen:

die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Da ist zumindest mein Shop nicht drauf vorbereitet und ob der 1 Page Checkout das leistet weiß ich auch nicht, da der Kunde die Infos ja bitte schön ohne zu scrollen wahrnehmen soll.

 

Ich befürchte dieses Thema sollte uns sehr dringend beschäftigen!!!

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Wer lesen kann steht klar im Vorteil und ich wiederhole mich leider auch nur sehr ungerne. Die Anforderungen lassen sich doch sehr leicht umsetzen, wenn man will. Die Infos der Ware OHNE zu scrollen sind doch auf einem Bild ohne zu scrollen sichtbar !! ?? Was wenn der Kunde 100 verschiedene Artikel bestellt ? Was wenn der mit einem iPod oder Tablet bestellt. Dann soll das auch noch sichtbar ohne zu scrollen sein ??? Das möchte ich sehen wie das geht. In DE werden die Gesetze genau aus diesem Grund immer wieder angepasst, weil einer sagt so soll es jetzt sein und nachher kommt man drauf, dass das garnicht geht... Schon mal darüber nachgedacht warum ständig Änderungen durchgeführt werden ?

 

Im Link http://www.it-recht-...spflichten.html

steht ja, dass das Scrollverbot wieder aufgehoben wurde, weil es eben garnicht umsetzbar ist...

 

In/für DE sollte man ausschließlich die bereits in Prestashop zur Verfügung gestellte Einstellung"one-page-checkout" verwenden.

Anmerkung: Bearbeitet, da im Moment noch keine optimale Lösung für one-page-checkout vorhanden ist. Wird aber demnächst kommen.

 

Wie schon geschrieben für Hartware gilt und leicht umsetzbar, das muss aber jeder selbst umsetzen:

Artikelnamen umarbeiten, Varianten und Kombis verwenden, denn diese werden sowohl im Warenkorb, als auch in der Bestellbestätigung dann angezeigt. Falls der Artikel noch andere Merkmale haben sollte, dann diese im Produktnamen einbauen. Den Bestellbutton auf Kaufen umbenennen, und du erfüllst alles was es zum erfüllen gibt. eine Kurzbeschreibung ist nicht nötig, diese wird empfohlen, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Baue also alle wesentlichen Produktmerkmale im Artikelname und Varianten und Kombis ein.

 

Ich verstehe echt nicht warum man in DE um jeden Pfurz einen so großen Wind machen muss und versucht alles mit Gesetze abzudecken. Das ist doch echt schon lächerlich... So wie ich gehen dann viele den Weg, dass sie in DE nichts mehr verkaufen und dann Kunden aus dem Ausland bevorzugen und obwohl sie in DE sitzen eine Firma im Nirvana gründen. Tolle Wirtschaft baut man da sich auf. Der Staat fällt um seine Steuern und im eigenen Land ruiniert man die Wirtschaft...

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Zu Deinem letzten Absatz:

 

Im prinzip hast Du vollkommen recht. Es wird aus jedem Pups ein Tornado gebastelt.

Allerdings ist es so, das extrem viele Abo-Fallen im Internet lauern und selbst ich bin auf soetwas ähnliches hereingefallen.

Wie ist es dann für die Leute, die das Internet nutzen, ohne sich wirklich aus zu kennen? zB. meine Großeltern.

Die sind froh, dass die halbwegs surfen können.

 

Es soll halt verhindert werden, daß solche Betrügertrixerein erfolgreich sind.

Du und ich und alle die schon länger und eingehender im Netz unterwegs sind wissen, die Idioten werden immer Wege finden, die Leute übers Ohr zu hauen. Aber einen Ansatz der Bekämpfung ist doch schonmal besser, als garnicht zu handeln.

 

Was mich dabei nur so extrem nervt ist die Tatsache, dass diese Umsetzungen doch oft völlig Sinnfrei und unrecherchiert ins Leben gerufen werden...

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Bietest du Abos an ? Ja oder nein. Wenn nicht, dann setze das so um, wie ich weiter oben genannt habe und du wirst keinerlei Probleme bekommen. Der 01.08 ist auch noch weit weg... Bis dahin fällt einen der Gesetzesmacher wieder sicherleich noch etwas anderes ein. Wie du ja selbst sehen konntest, ist bereits das mit dem Scrolling wieder zurückgerufen worden, weil es eben nicht umsetzbar ist.

 

Es ist und bleibt unnütze extra Arbeit, obwohl ich denen auch Recht geben muss, wenn man zumindest für solche Fallen den Riegel vorschiebt.

Aber na ja einer der schon lange als seriöser Anbieter im Netz unterwegs ist und sich wirklich auskennt, hat ja bereits alles umgesetzt wie es dort vorgeschrieben wird. Einzig der Button heisst für mich jetzt anders. Das andere Bla, Bla mit Produktmerkmale, das habe ich schon vor 2 Jahren umsetzt, weil es eben auch einen großen Nebeneffekt hat, nämlich des besseren SEO's.

 

Unseriöse Anbieter wird man damit garnicht abwehren, die finden wieder ne andere Lücke. Man ärgert damit nur die kleinen Leute die extra Arbeit haben und alles wieder neu machen müssen...

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Man kann es sich ja zur Angewohnheit machen, den Titel der Waren möglichst aussagekräftig zu verfassen. Abgesehen davon denke ich nicht, dass die Aussage „die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung“ bedeutet, dass beim Checkout noch einmal alle Produktdetails aufgelistet werden sollen. "USB Stick Jetflash 16GB" als Titel gibt die wesentlichen Merkmale wieder. In der Produktdetailseite kann dann noch stehen USB 2.0, bis zu 32MB/s oder sonstige Einzelheiten (das braucht man aber nicht noch einmal beim Checkout aufzuführen). Da muss man dann halt versuchen, die Überschriften möglichst aussagekräftig zu gestalten. Die Buttonlösung wurde ja nicht dazu geschaffen, Dinge die bisher wunderbar gelaufen sind abmahnfähig zu machen, sondern um verschleierten Angeboten einen Riegel vorzuschieben.

 

Man sollte jetzt auch nicht in vorauseilendem Gehorsam versuchen, das ganze zu einer bürokratischen Herausforderung werden zu lassen. Der Sinn ist, dass der Kunde klar vermittelt bekommt, was er für eine Verpflichtung eingeht und nicht, dass die Checkoutpage ein zweiter Produktkatalog wird.

Edited by killerthemes (see edit history)
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Danke @Killerthemes bin ich genau der gleichen Meinung. Hat man den Shop SEO-mäßig in den Griff, so wird man auch keine Probleme haben. Die Artikelnamen mit dem eingebauten Produktmerkmalen sind aussagekräftig genug, so dass eine Kurzbeschreibung nicht nötig ist.

 

Ich biete auch Abo's an, aber auch diese sind genau gekennzeichnet. Da gibt es absolut nichts zu beanstanden oder hinterlassen auch keinen Zweifel, dass der Kunde ein Abo kauft, anstatt den Artikel nur einmalig zu kaufen. Klar und deutlich vermittelt in aussagekräftigen Merkmalen oder Attributen und es gibt absolut nichts zum meckern... Button auf Kaufen umbenannt und fertig.

Das Wort "Bestellen" ist leider nicht aussagekräftig genug und genau darin liegt ja auch das Problem.

Für nicht klar definierte Begriffe, dafür dann Gesetze in anderen Bereichen zu schaffen, ist auch nicht das Wahre....

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  • 2 weeks later...

Hallo,

 

hatte versucht, zu erst, im bankwire Modul in der bankwire_execute tpl die order-detail.tpl per include einzubinden.

Leider funktioniert das nicht so recht, muss dazu auch sagen das Prestashop meine PHP-Kenntnisse ziemlich ausreizt ;)

 

Also, kurz und knapp, wie bekomme ich z.B. eine Artikelübersicht im letzten Bestellvorgang eingebunden? (Sollte später alles nach folgendem Vorbild ausschauen: http://www.shopbetreiber-blog.de/wp-content/uploads/2012/06/120612_Muster-Bestellseite.pdf )

 

 

Gruß

 

TiRo

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Letzer Bestellschrit = erste Bestellschritt wenn du one-page-checkout verwendest. Hier gibt es nur einen Bestellschritt und es wird alles in einem Bild angezeigt.

 

eben nicht, dass ist ja leider das Problem :(

Sobald ich die Zahlungsmethode auswähle werde ich ja auf das Zahlungsmodul verlinkt, wo dann ja laut dem neuen Recht der letzte Schritt und damit die abschließende Bestellung stattfindet. Und dort sind da eben nicht mehr die ganzen Informationen vorhanden.

  • Like 1
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Eben schon. Das ist technisch nicht anders lösbar, weil der nächste Schritt sehr oft auf eine externe Seite leitet (Paypal usw.). Möchtest du z.B. Paypal auf der gleichen Seite, dann musst du das Paypal pro Modul kaufen, welches in den Add-ons zu finden ist. Dieses Modul baut die Paypal-Seite in einem i-frame in deinem Shop ein. Das ist aber auch nur für Paypal verfügbar, andere Methoden leiten auf deren Seite. Gem. Gesetz musst du den Kunden eine Korrekturmöglichkeit geben, dies ist auch erfüllt. Man sollte die Gesetze nicht so warm kochen, wie sie geschrieben sind. Eine externe Anbindung kann man technisch nur sehr schwer im eigenen Shop integrieren. Dafür wird dich niemand köpfen. Mit dem Gesetz ist eher gemeint, dass der Kunde sieht was er kauft und zu welchen Preisen. Die Auswahl der Zahlung hat er ja auch noch auf der gleichen Seite.

 

Siehe hier eine erst vor kurzem ähnlich geführte Diskussion darüber: http://www.prestasho...-button-losung/ Postsings hier zusammengeführt

 

Diskussion hat sich mit diesem FIX aufgelöst.

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Ab dem 1.8 hat sich der gesetzgeber für deutsche Online-Shops wieder was einfallen lassen. Leider habe ich hierzu im Forum nichts gefunden. Kann mir jemand sagen, ob seitens Presta hierfür eine Lösung kommen wird oder nicht?

 

Vielen Dank im Voraus.

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Habe heute zum Thema Button-Lösung dieses Infos (siehe Anhang) zur gesetzlichen Neuregelungen bekommen und möchte sie nicht vorenthalten und gleichzeitig fragen, ob die neue Version 1.5 diese Vorschriften erfüllt und ob es für die aktuellen Versionen bereits Lösungsansätze gibt.

 

Danke Gruß Frank99-button-loesung.pdf

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Hallo,

irgendwie ist das alles noch verwirrender. Genauer betrachtet ist das bei Prestashop doch auch keine echte onpage-checkout Lösung. Oder liege ich da falsch?

 

Wenn ich das richtig verstanden habe muss alles auf einer Seite untergebracht sein und der „Kaufen- Button“ das letzte Element.

 

Derzeit habe ich im onpage-checkout aber gar keinen Kaufen Button unter den ganzen Pflichtinfos stehen – sondern löse die Kauffunktion ja über die Auswahl der Zahlungsmöglichkeiten aus – von denen ich dann weiter geleitet werde. Bei Banküberweisung öffnet sich z.B. eine zweite Seite, bei Paypal habe ich nirgendwo einen Kaufen-Button und komme direkt zu Paypal.

 

Wäre es da nicht besser die Bezahlmöglichkeiten per Checkbox einzubinden und setzt der Käufer das Häkchen, blenden sich die Infos dazu unten drunter ein. Somit verlässt er die Seite nicht.

Klickt er dann unten den Kaufen Button am Ende, wird er je nach dem was er oben angehakt hat entweder von dort zu Paypal umgeleitet oder bekommt im Falle Banküberweisung zu Dankesseite.

Der Kaufen Button – wäre dann praktisch ein Button mit mehreren Funktionen. Keine Ahnung ob das umzusetzen geht.

 

Darüber hinaus muss ja trotzdem einiges umgebaut werden von der Reihenfolge her.

Gefordert wird ja dies hier.

 

[1] Hinweis auf AGB / Akzeptieren der AGB

[2] Adressangaben

[3] Angaben zur Zahlungsart

[4] Darstellung der Pflichtinformationen nach § 312g Abs. 2 n.F. BGB

[5] Schaltfläche („Button“) entsprechend der Vorgaben des § 312g Abs. 3 S.2 n.F. BGB

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Da liegst du falsch. One-page-chekout enthält alle Informationen. Lediglich beim letzten Schritt und weil das eben anders technisch garnicht lösbar ist, wenn man z.B. Zahlung mittels Drittanbieter auswählt (fast kein Drittanbieter erlaubt die Einbindung seiner Seite in Fremdseiten), wird man weitergeleitet auf die Fremdseite. Der Kunde hat aber jederzeit die Möglichkeit von der Fremdseite, sprich Zahlungsanbieter wieder zu deinem Shop zurückzuspringen. Die Gestaltung einer Fremdseite, sprich eines Zahlungsanbieters kannst du und auch nicht Prestashop vorschreiben, wie diese aussehen muss. Somit sind die Anbieter dieser Zahlungsmodule aufgefordert den Warenkorb so zu übernehmen, wie sie Prestashop weitergibt.

 

1) ist erfüllt - Mit dem Fix HIER.

2) ist erfüllt

3) ist erfüllt

4) dass musst du umsetzen, Prestashop liefert dir die Möglichkeit dazu

5) Nenne den Button, wie weiter oben in einem Post und auch in dem FIX schon genannt um. Unter Tools -> Übersetzungen.

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Hallo, danke zunächst für deine Antwort.

Die Einbindung von Fremdseiten meinte ich nicht. Ich hatte mir das so vorgestellt.

 

 

[1] Hinweis auf AGB / Akzeptieren der AGB

[2] Adressangaben

[3] Angaben zur Zahlungsart

Beispiel:

Checkbox: Banküberweisung

Checkbox: Paypal

Ist das Häkchen gemacht z.B. bei Paypal wird darunter nur ein kleiner Text eingeblendet mit dem Hinweis das man auf die Paypalseite weitergeleitet wird. Nicht die Fremdseite einblenden.

 

[4] Darstellung der Pflichtinformationen nach § 312g Abs. 2 n.F. BGB

 

[5] Schaltfläche („Button“) entsprechend der Vorgaben des § 312g Abs. 3 S.2 n.F. BGB

 

An den Button werden die Parameter der oben eingestellten Zahlungsart übergeben, so dass er zur Paypalseite weiterleitet wenn oben Paypal angeklickt oder zur Dankesseite wenn oben Banküberweisung angeklickt ist. Also sowas wie ein dynamischer Button. Nur so ein Gedankenspiel von mir.

 

Mich macht halt der Button zu schaffen. Denn derzeit ist ja gar keiner - nichtmal ein Bestellenbutton unter dem Warenkorb zu sehen. Ich hoffe ich habe es jetzt einigermaßen umschreiben können:)

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Hallo liebe Shopbetreiber,

 

wie ich sehe weiß keiner (inkl.mir) so richtig wie das umzusetzen ist und welche Bedingungen eigentlich relevant sind.

Die Damen und Herren die diese Regelung in die Bundesdeutsche Welt gesetzt haben, arbeiten wohl den in den Startlöchern sitzenden Abmahnanwälten wieder ein gehöriges Auftragspotential (€+€+€) zu.

Schaut euch mal die Diskussionen für XT oder oscommerce an ( Es blickt keiner so richtig durch ) auch Fachanwälten ist nicht ganz klar was da auf uns zu kommt.

Für mich jedenfalls steht fest - Der Shop geht am 1.08.2012 erst mal offline ! - Abmahnungen kann ich mir bei meinen Umsätzen nicht leisten.

Es sind ja auch Gespräche im Gange das man als Shopbetreiber dazu "gezwungen" werden soll ganz Europa zu beliefern.

Da mach ich mich doch schon mal an die AGB Übersetzungen in Russisch - Polnisch usw.

Das ist übertrieben ? Ja hoffentlich

Aber so wie ich unsere "Heinis" aus Brüssel kenne wird denen schon zum Jahresende wieder was neues einfallen.

 

MfG

Michael

 

Habe ich mal durch Zufall gefunden:

http://www.gogozone.de/blog/5-grnde-keinen-online-shop-zu-erffnen-74/

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Es sind ja auch Gespräche im Gange das man als Shopbetreiber dazu "gezwungen" werden soll ganz Europa zu beliefern.

Da mach ich mich doch schon mal an die AGB Übersetzungen in Russisch - Polnisch usw.

Das ist übertrieben ? Ja hoffentlich

Aber so wie ich unsere "Heinis" aus Brüssel kenne wird denen schon zum Jahresende wieder was neues einfallen.

 

Wo hast du das gelesen ? Ich arbeite direkt mit Brüssel zusammen. Ist mir total neu sowas. Das widerspricht dem freien Niederlassungsprinzip. Ich kann als Shopbetreiber mich niederlassen wo ich will und auch dorthin verkaufen wo ich will.

Eine Pflicht wird es niemals geben. Ist ja auch garnicht machbar, weil obwohl es EU-Gesetze gibt die über die Ländergesetze stehen, nach wie vor es eigene länderspezifische Feinheiten gibt, die auch nicht abgeschafft werden.

Auch ist die 1-Button-Lösung eine Lösung innerhalb DE. Ist in sonst keinem einzigen anderen EU.Land Pflicht.

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Da sieht man wieder, dass jeder etwas anderes interpretiert.... Es steht absolut nichts über, dass ich meinen Shop in der ganzen EU sichtbar und einkaufbar machen muss. Prestashop hat dazu ein sehr gutes Modul integriert. Es heisst Geotargeting. Entweder ist der Shop überhaupt nicht für die Länder die du nicht zulässt erreichbar. Es kommt eine spezielle Fehlerseite, oder du schaltest die Einkaufoption zusammen mit allen Preisen weg. Es kann jeder den Katalog sehen, aber als Katalog ohne Einkaufsoption.

 

Wenn du also den Shop nicht beschränkst, dann ist es korrekt, und das ist ja schon sehr lange EU-Gesetz, dass wenn du nach Polen verkaufst die Vertragssprache Polnisch sein muss. Innerhalb der EU gelten für alle Konsumenten der Wohnsitz (muss aber nicht unbedingt = Lieferadresse sein) oder ständige Niederlassung des Konsumenten als Gerichtssand. Dieses Gesetz ist auch keineswegs neu, sondern ein sehr alter Hut mit schon mindestens 7 Jahre am Buckel.

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... mir hat sich das irgendwie in den Kopf eingehämmert - das ab 1.8. nun der Kaufen-Button als letztes auf der Übersichtsseite stehen soll. Im Moment steht beim one page checkout ja gar kein Button - lediglich die Zahlungsoptionen die sich einblenden.

 

Wenn ich jetzt theoretisch "Zahlen per Banküberweisung" in "Kaufen per Banküberweisung" ändere und "Bezahlen mit Paypal" in "Kaufen mit Paypal" abändere - müsste das doch reichen. Wie ein Button aussieht ist Auslegungssache. Für mich wäre der Tabestand erfüllt :)

 

Bliebe jetzt nur noch die Reihenfolge des one page checkouts entsprechend der Vorgaben zu verändern. Habe ich das so richtig verstanden? Gibt es da Beispiele?

 

Gruß Frank

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Hallo,

 

der korrekte Button-Text müßte wohl lauten "Zahlungspflichtig bestellen" (Schwachsinn) so habe ich das jedenfalls öfter gelesen !

Hier ein Link PDF Datei vom Händlerbund zu diesem Thema LINK

Klarheit ist aber was anderes !

 

Da ich noch einen Shop unter XTC laufen habe verfolge ich auch dort die Diskussionen:

 

siehe hier : Link

 

Vielleicht hilft dir das weiter

Edited by moba (see edit history)
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... auch wenn die German Edition hier natürlich nicht supportet wird, denke ich aber ist deren Ansatz genau richtig. So habe ich das verstanden wie es aussehen sollte.

 

(siehe Anhang)

post-313746-0-17480200-1341333965_thumb.jpg

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@Ludi - ds ist keine German Edition, sondern eine German Community. Außerdem ist das Thema hier ein ganz anderes. Es geht nicht um die AGB check-box, sondern um die 1-Button-Lösung (Bestellübersicht im letzten Schritt, vor Kaufen).

 

 

Liebe Leute, bis 01.08. ist noch viel Zeit. Es wird an einer Lösung gearbeitet. Bitte diese Diskussion hier ein Ende setzen. Auch wenn sich viele den Kopf jetzt schon zerbrechen und Dies und Jenes so oder so sehen, es bringt nichts außer eine unnötige Diskussion ohne Ergebnis. Prestashop ist es bekannt, dass im OPC (one-page-checkout) eine Änderung durchzuführen ist. Genau 28 Tage ist noch Zeit bis dahin.

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Danke cd2500, das ist ja schon mal eine beruhigende Aussage. Aber man muss natürlich den einen oder anderen verstehen. In meinem Fall ist es z.B. so, das ich 3 bestehende unterschiedliche Shopsysteme unter anderem einen Virtuemart mit etwa 300 Artikeln, auf Grund fehlender rechtssicherheit nicht mehr weiter betreiben kann und das System wechseln muss. Da wäre es natürlich vorab schön zu wissen ob das zukünftigfe System auch die Anforderungen erfüllt, bevor man alles ummodelt. :) Viel Zeit ist ja dann halt auch nicht mehr. Aber ich übe mich in Geduld.

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Hi,

 

die Angaben sind zwar mal wieder sehr vage, aber in etwa ist klar, wie die Button-Lösung und das drumrum impleentiert werden soll. Eine ordentliche Erklärung, wie man das ganze umzusetzen hat, findet sich hier:

http://www.it-recht-kanzlei.de/leitfaden-button-loesung.html

 

Wird es hier definitiv eine Lösung geben oder sollte man mit der Entwicklung einer eigenen Lösung beginnen?

 

Viele Grüße,

Michael

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